Hannover

Nächste Corona-Lockerungsstufe: Das gilt ab 4. März in Niedersachsen

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 08.03.2022 10:18 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Niedersachsen lockert an diesem Freitag weitere Corona-Regeln: Es dürfen auch wieder Ungeimpfte ins Restaurant Foto: Marcus Brandt/dpa
Niedersachsen lockert an diesem Freitag weitere Corona-Regeln: Es dürfen auch wieder Ungeimpfte ins Restaurant Foto: Marcus Brandt/dpa
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Die nächste Corona-Lockerungsstufe in Niedersachsen tritt an diesem Freitag in Kraft. Unsere Übersicht zeigt, was nun gilt.

In der Gastronomie ist es ab diesem Freitag so, dass auch Ungeimpfte wieder Zutritt haben. Drinnen gilt die 3G-Regel. Die Gäste müssen also entweder gegen Corona geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sein oder einen offiziellen negativen Corona-Test vorlegen können. In Innenbereichen von Lokalen müssen alle Gäste weiterhin weine FFP2-Maske tragen, solange sie nicht sitzen. Für die Außengastronomie gelten ab sofort keinerlei Vorgaben mehr.

Während es beim Restaurantbesuch deutliche Lockerungen für Menschen ohne Corona-Impfschutz gibt, hält die Landesregierung bis zur geplanten Aufhebung nahezu aller Corona-Regeln ab dem 20. März an den strengen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte fest. So bleibt es dabei, dass sich bis dahin auch weiterhin ein Haushalt nur mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen darf. Kinder bis einschließlich 13 Jahren zählen nicht mit.

Clubs und Diskos dürfen ab diesem Freitag unter 2G-Plus-Bedingungen wieder öffnen - also für Geimpfte und Genesene mit negativem Testnachweis oder Booster. Das gilt auch für Jugendliche unter 18 Jahren. Auch Tanzveranstaltungen sind ab dem 4. März wieder erlaubt. Allerdings: Es gilt stets eine FFP2-Maskenpflicht, außer im Sitzen. Getanzt werden darf also nur mit Maske. Das gilt übrigens nicht nur in der Disko, sondern bei jeglichen Tanzveranstaltungen wie etwa Hochzeitsfeiern und Abtanzbällen.

Die künftig gelockerten Corona-Regeln in Clubs und Diskotheken stellen die Betriebe in Niedersachsen nach Einschätzung eines Verbandes weiterhin vor große Probleme. Das sagte der Präsident des Berufsverbands Discjockey, Dirk Wöhler. Ein Problem sei etwa das notwendige Tragen einer Maske auf der Tanzfläche. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen hätten diese Regel nicht. Wenn Niedersachsen feiern wollen, haben sie etwa auch im Nachbarbundesland Bremen weniger Einschränkungen. Clubs und Diskotheken können dort ebenfalls von Freitag an unter 2G-Plus-Bedingungen wieder öffnen. Geboosterte brauchen keinen negativen Corona-Test. Eine Kapazitätsbeschränkung gibt es nicht und eine Maske ist auch nicht vorgeschrieben.

Für Großveranstaltungen gilt ab diesem Freitag die 2G-Regel. Ungeimpfte haben allerdings voraussichtlich erst nach dem Wegfall der letzten Corona-Beschränkungen ab dem 20. März Zutritt zu Konzerten und Fußballspielen. Drinnen liegt die Obergrenze weiterhin bei maximal 60 Prozent der Kapazitäten und höchstens 6000 Personen, draußen bei maximal 75 Prozent Auslastung und höchstens 25.000 Besuchern. Neu ist nun allerdings eine Lockerung, wenn die Veranstalter freiwillig ein 2G-plus-Konzept umsetzen, also nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Corona-Test beziehungsweise Boosterung hineinlassen: Unter freiem Himmel etwa ist in einem Stadion dann eine 100-prozentige Auslastung erlaubt, im Innenbereich eine Auslastung von maximal 75 Prozent ohne Personenobergrenze.

Für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 50 und bis zu 2000 Teilnehmern sowie für Innenräume von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, für Zoos, botanische Gärten und Freizeitparks gilt drinnen und draußen jetzt das 3G-Modell (geimpft, genesen, getestet). Also auch Ungeimpfte haben mit einem negativen Testergebnis nun wieder Zutritt. Gleichzeitig entfallen sämtliche Abstandsvorgaben. Drinnen muss aber weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden, außer im Sitzen.

Ab diesem Freitag gilt für jegliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).

Es bleibt dabei, dass alle uneingeschränkt und ohne Nachweispflicht Zutritt haben. Es ist weiterhin in Innenbereichen eine FFP2-Maske zu tragen. Auf Wochenmärkten muss keine Maske getragen werden.

Ab diesem Freitag entfallen jegliche Beschränkungen. Drinnen gilt aber weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, außer beim Sport oder im Sitzen.

Hier bleibt es bei der 3G-Regel und der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Hier bleibt es dabei, dass es keine Zugangsbeschränkungen gibt und weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden muss, außer bei Gesichtsbehandlungen.

Hier geht es nur nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske hinein. Das gilt übrigens auch für Geimpfte und Geboosterte sowie für Genesene und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind bis auf die genannten Ausnahmen bei Disko- und Heimbesuchen von 2G- und 3G-Regeln ausgenommen. Kinder unter sechs Jahren unterliegen auch keiner Maskenpflicht. Für Kinder unter 14 Jahren reicht eine einfache Maske wie etwa eine Stoffmaske.

An den Kitas bleibt es bis zum 18. März bei der Testpflicht (drei mal pro Woche). Das gilt auch für die Schüler, außer für Geboosterte. Bei einem Verdachtsfall in der Klasse muss jedes Kind in der Klasse (auch Geboosterte) an den folgenden fünf Schultagen täglich getestet werden.

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