Reifenwechsel

Bestimmte Winterreifen verlieren die Zulassung

Michael Kierstein
|
Von Michael Kierstein
| 08.03.2022 11:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Jörg Luikenga, Leiter der Leeraner Tüv-Station, vor einem deutlich abgefahrenen Reifen. Foto: Kierstein
Jörg Luikenga, Leiter der Leeraner Tüv-Station, vor einem deutlich abgefahrenen Reifen. Foto: Kierstein
Artikel teilen:

Draußen ist es warm. Zumindest am Tag. Ist es schon an der Zeit, Sommerreifen aufzuziehen? Wir haben mit Fachleuten gesprochen und Tipps zusammengetragen.

Leer - Es ist eine alte Regel, doch als Orientierung gilt sie noch immer: Winterreifen fährt man von O bis O. Also von Oktober bis Ostern. „Das ist ein Maßstab, aber nicht bindend. Ich würde dazu raten, die Reifen zu wechseln, wenn es absehbar ist, dass es warm bleibt“, sagt Jörg Luikenga, Leiter der Leeraner Tüv-Station. Generell gebe es auch gar keine Pflicht, Winterreifen aufzuziehen. Hinzu kommt, dass bestimmte Winterreifen im Jahr 2024 ihre Zulassung verlieren.

Was und warum

Darum geht es: Für viele steht demnächst der Reifenwechsel an. Dabei gibt es einiges zu beachten.

Vor allem interessant für: Alle, die regelmäßig mit dem Auto fahren

Deshalb berichten wir: Tagsüber ist es warm, nachts kalt. Wann sollte man seine Reifen wechseln?

Den Autoren erreichen Sie unter: m.kierstein@zgo.de

Das gilt für alle Reifen, die über die Kennungen „M+S“, M&S“, „M.S.“ verfügen und vor 2018 hergestellt wurden. Diese dürfen ab dem 30. September 2024 nicht mehr montiert werden. Wer beim Kauf von Winterreifen auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte auf das Alpine-Symbol achten. Dieses gilt als das neue Merkmal für Winterreifen. Der ADAC betont zudem, dass nach sechs Jahren die Reifen getauscht werden sollten. Dann sei die Gummimischung vielfach so hart geworden, dass der „Grip“ bei tiefen Temperaturen nachlasse. „Noch nie wurden Reifen so schnell porös wie heutzutage. Das liegt an der UV-Strahlung und dem Klimawandel“, so Luikenga.

Keine Pflicht für Winterreifen

Sowohl Tüv als auch ADAC betonen jedoch, dass es generell keine Winterreifenpflicht gebe, die sich nach einem bestimmten Zeitraum richtet. Kritisch wird es erst dann, wenn Schnee liegt und man sein Auto fahren möchte. Denn, wer sein Auto stehen lässt, muss auch keine Winterreifen aufziehen. „Es gilt eine situative Winterreifenpflicht: Das heißt, wer bei winterlichen Straßenverhältnissen (bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) fahren will, muss Winterreifen oder Ganzjahresreifen aufziehen“, so der ADAC. Aber auch davon gibt es Ausnahmen, beispielsweise für Gabelstapler und landwirtschaftliche Maschinen. Auch Motorräder sind davon ausgenommen.

In Ostfriesland sei der Trend der Ganzjahresreifen zudem sehr verbreitet. „Das hat viele Gründe. Für die einen ist es die Ästhetik der schönen Sommerfelge, die man auch im Winter drauf haben möchte. Für die anderen geht es um die Kosten von zwei Sätzen, die man auch pflegen und einlagern muss“, sagt Luikenga. Allerdings sei der Verschleiß der Ganzjahresreifen im Schnitt höher als bei saisonal angepasster Bereifung. Der Vorteil: Anders als bei Sommerreifen, dürfen gekennzeichnete Ganzjahresreifen auch im Winter benutzt werden. Hinzu kommt, dass es teuer werden kann, sollte man auf schneebedeckten Straßen mit Sommerreifen erwischt werden.

Strafen für falsche Bereifung

60 Euro werden laut ADAC fällig, sollte man auf Schnee mit Sommerreifen erwischt werden. Außerdem gebe es einen Punkt in Flensburg. Werden zusätzlich Dritte behindert, erhöhe sich das Bußgeld auf 80 Euro. Nicht nur für den Fahrer, auch für den Halter kann das Fahren ohne die richtige Bereifung teuer werden: Da der Halter die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung anordnet oder zulässt, werden 75 Euro fällig, dazu gebe es ebenfalls einen Punkt in Flensburg.

„Diese Strafen greifen auch, wenn ein Unfall oder eine Gefährdung durch die richtigen Reifen hätte verhindert werden können“, betont der Leeraner Tüv-Leiter. Auch die Versicherungen greifen in so einem Fall nicht immer. Laut ADAC könne es zu einer „erheblichen Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit kommen“. Auch in der Haftpflichtversicherung habe die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee erhebliche Auswirkungen, da es hier ebenfalls zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen kann.

Aktuell sei es noch nicht ratsam, die Reifen zu wechseln. Zwar sind die Tagestemperaturen deutlich im Plusbereich und die Sonne lässt es noch wärmer erscheinen, doch in den Nächten friert es. Neue Faustregel: Wer morgens noch Eis kratzt, braucht nicht an Sommerreifen denken. Luikenga rät zudem, bevor man einen Termin ausmacht, einen Blick auf die Bremsen und Federungen zu werfen. Sind hier Verschleißspuren zu sehen, sollte etwas mehr Geld eingeplant werden. Denn auch die Werkstatt wird Mängel erkennen und das Auto eventuell nicht mehr freigeben, bevor sie behoben sind.

Ähnliche Artikel