Hannover
Niedersachsen lockert Corona-Regeln: Das gilt jetzt bei Treffen und Partys
Ab diesem Donnerstag fallen einige Corona-Regeln in Niedersachsen weg. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat aber eine klare Forderung an den Bund.
Niedersachsen lockert erste Corona-Maßnahmen. Was gilt nun genau? Unsere Übersicht liefert Antworten.
Private Treffen, also auch Geburtstagspartys oder sonstige Zusammenkünfte im privaten Rahmen, sind ab diesem Donnerstag für Geimpfte und Genesene wieder uneingeschränkt möglich. Bei Ungeimpften bleibt es allerdings bis zum Wegfall so gut wie aller Corona-Schutzmaßnahmen am 20. März dabei, dass sich ein Haushalt nur mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen darf. Kinder bis einschließlich 13 Jahren zählen nicht mit.
Für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 50 und bis zu 2000 Teilnehmern sowie für Innenräume von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, für Zoos, botanische Gärten und Freizeitparks gilt drinnen und draußen 2G. Ungeimpfte Personen haben also weiterhin keinen Zutritt. Abstände müssen nur noch drinnen eingehalten werden. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf einen Meter. Draußen ist kein Abstand mehr erforderlich. Ab dem 4. März entfallen dann sämtliche Abstandsvorgaben und für den Einlass gilt dann in allen genannten Fällen und Einrichtungen das 3G-Modell (geimpft, genesen, getestet). Es haben also auch wieder Ungeimpfte Zutritt in den Zoo oder ins Kino, wenn sie einen offiziellen negativen Corona-Test vorlegen können.
Großveranstaltungen sind wieder möglich. Allerdings zunächst unter 2G-plus-Bedingungen und ab dem 4. März unter 2G-Regeln. Geimpfte müssen also zunächst noch einen negativen Test vorlegen oder geboostert sein, im März entfällt die zusätzliche Testpflicht. Ungeimpfte haben voraussichtlich erst nach dem Wegfall der letzten Corona-Beschränkungen ab dem 20. März Zutritt zu Konzerten und Fußballspielen. Drinnen liegt die Obergrenze zunächst bei maximal 60 Prozent der Kapazitäten und höchstens 6000 Personen, draußen bei maximal 75 Prozent Auslastung und höchstens 25.000 Besuchern. Diese Personenobergrenzen fallen ab dem 4. März, wenn die Veranstalter freiwillig ein 2G-plus-Konzept umsetzen, also nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Corona-Test beziehungsweise Boosterung hineinlassen. Unter freiem Himmel etwa in einem Stadion ist dann eine 100-prozentige Auslastung erlaubt, im Innenbereich eine Auslastung von maximal 75 Prozent.
Ab dem 4. März sollen auch Ungeimpfte mit einem negativen Test wieder in ein Restaurant gehen dürfen (3G). Bis dahin aber gilt für die Gastronomie, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten (2G-Regel). Drinnen muss auch über den 4. März hinaus eine FFP2-Maske getragen werden, außer im Sitzen.
Clubs und Diskos bleiben zunächst noch geschlossen, dürfen aber ab dem 4. März unter 2G-Plus-Bedingungen wieder öffnen - also für Geimpfte und Genesene mit negativem Testnachweis oder Booster. Auch Tanzveranstaltungen sind ab dem 4. März wieder erlaubt. Allerdings: Es gilt stets eine FFP2-Maskenpflicht, außer im Sitzen. Getanzt werden darf also nur mit Maske.
Hier gibt es keine Zugangsbeschränkungen. Es muss aber eine FFP2-Maske getragen werden, außer bei Gesichtsbehandlungen.
Alle haben uneingeschränkt und ohne Nachweispflicht Zutritt, es ist aber eine FFP2-Maske zu tragen.
Ab Donnerstag gilt hier 2G. Ausnahme: Übernachtungen im Rahmen einer beruflichen Aus- und Fortbildung sowie Geschäftsreisen. Dann gilt 3G - so wie ab dem 4. März dann ohnehin für jegliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben.
Hier gilt für die Nutzung drinnen und draußen zunächst 3G, ab dem 4. März aber entfallen jegliche Beschränkungen. Drinnen gilt aber weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, außer beim Sport oder im Sitzen.
Hier gilt auch weiterhin durch Bundesrecht 3G und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Der Bund und die Länder haben vereinbart, dass bis zum 20. März nahezu alle Corona-Einschränkungen wegfallen sollen. Nach jetzigem Stand würde den Ländern dann auch die Rechtsgrundlage fehlen, um bei steigenden Infektionszahlen wieder neue Beschränkungen zu verhängen. „Das ist misslich“, formulierte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil am Mittwoch im Landtag seinen Unmut darüber. Gleichzeitig forderte der SPD-Politiker den Bund auf, „den Ländern die notwendigen Instrumente für den Fall der Fälle an die Hand zu geben und das bitte möglichst schnell“. Laut Weil ist eine abschließende Entscheidung von Bundestag und Bundesrat erst für den 18. März vorgesehen, was reichlich spät sei. Wer sich also frage, ob es auch künftig eine Corona-Verordnung geben werde, dem müsse man momentan ehrlich sagen: „Wir wissen es noch nicht.“ Wie es nach dem 20. März in Niedersachsen und in den anderen Ländern weitergehe, stehe und falle vor allem auch mit den gesetzlichen Grundlagen des Bundes für Schutzmaßnahmen, machte Weil im Landtag deutlich und erhielt Unterstützung von den Grünen: „Bravo, Sie haben gut nach Berlin gebrüllt“, sagte die Fraktionsvorsitzende Julia Willie Hamburg. Der Bund müsse den Ländern unbedingt die Möglichkeit geben, ein gewisses Sicherheitsnetz zu erhalten.
Unterdessen ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Niedersachsen ist zur Wochenmitte wieder gesunken. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete am Mittwoch eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1090,6, nach einem leichten Anstieg am Dienstag auf 1123,3. Der Wert gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner sich innerhalb einer Woche neu mit dem Coronavirus angesteckt haben.
Die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz sank weiter von 10,3 auf 10,1. Der Wert gibt an, wie viele infizierte Patientinnen und Patienten pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche neu in Kliniken aufgenommen wurden. Die Auslastung der Intensivstationen mit Covid-19-Patienten sank von 5,9 auf 5,5 Prozent.
Am Mittwoch wurden für Niedersachsen nach RKI-Angaben insgesamt 17.086 Neuinfektionen gemeldet. Die Zahl der Covid-19-Todesfälle stieg um 20 auf 7383. Die höchste Inzidenz hatte die Stadt Wolfsburg mit 1698,2, gefolgt von den Landkreisen Northeim (1637,7) und Cloppenburg (1531,6). Die Region Hannover mit ihren knapp 1,2 Millionen Einwohnern hatte ebenfalls einen vergleichsweise hohen Wert (1356,6). Die niedrigste Inzidenz im Land hat weiterhin der Landkreis Wittmund mit 397,3. Im Bundesland Bremen sank die Sieben-Tage-Inzidenz laut dem RKI am Mittwoch weiter auf nun 750,3 - nach 818,1 am Vortag. Es wurden 655 Neuinfektionen und zwei weitere Todesfälle registriert.