Osnabrück
KfW-Förderung wieder möglich: Wofür Hausbesitzer jetzt konkret Zuschüsse bekommen
Nach dem vorzeitigen KfW-Förderstopp im Januar können nun wieder neue Anträge gestellt werden − zumindest für energetische Gebäudesanierungen. Was das für Hausbesitzer konkret bedeutet.
Die im Januar gestoppten Zuschüsse der staatlichen KfW-Bank für die energetische Gebäudesanierung können ab der kommenden Woche wieder beantragt werden. Der Haushaltsausschuss bewilligte insgesamt 9,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wie es aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hieß. Er ermöglicht damit die Wiederaufnahme der vorzeitig beendeten Sanierungsförderung. Bevor das Geld ausgezahlt werde, müsse zwar noch das Bundesfinanzministerium zustimmen, das sei aber eine reine Formsache.
Am 24. Januar hatte die Regierung die KfW-Förderung für energieeffiziente Häuser gestoppt, weil wegen einer Flut von Anträgen die Fördertöpfe für die Zuschüsse für klimafreundlichere Gebäude aufgezehrt waren. Fortan konnten keine neuen Anträge für Fördermittel in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mehr gestellt werden.
Betroffen von dem Stopp waren bei Neubauten einerseits die KfW-Zuschüsse im Bereich Effizienzhäuser 55 (EH55), diese wären aber ohnehin Ende Januar ausgelaufen. Außerdem galt der sofortige Förderstopp auch für den höheren Standard Effizienzhäuser 40 (EH40) und zudem für die energetische Sanierung von Gebäuden. Die Einstufung heißt, dass ein Gebäude 55 beziehungsweise 40 Prozent Energie verbraucht, die ein Standardhaus benötigt. Je niedriger der Zahlenwert, desto höher die Effizienz.
Die Entscheidung des Haushaltsausschusses bedeutet allerdings nicht, dass das gesamte Förderprogramm wieder aufgenommen wird. Zumindest für Sanierungen können den Angaben zufolge ab kommender Woche wieder neue Anträge auf KfW-Zuschüsse gestellt werden. Die Förderbedingungen hierfür sollen zunächst unverändert bleiben, heißt es.
„Der Gebäudebestand ist ein Verbrauchsriese und bisher nicht klimafit“, sagt Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG). Gerade die Ertüchtigung ineffizienter Wohngebäude sei eine Mammutaufgabe. „Die Fortsetzung der Sanierungsförderung ist daher ein zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele.“
Was wird konkret wieder gefördert?
Konkret bedeutet der Entscheid für Hausbauer, dass der vollumfängliche Umbau eines bestehenden Gebäudes zum sogenannten Effizienzhaus wieder förderfähig ist und bezuschusst wird. Dabei gilt der Grundsatz: Je besser saniert wird und entsprechend geringer der Energieverbrauch eines Hauses ist, desto höher die Förderung.
Hierfür werden von der Heizung bis zur Dämmung zahlreiche Maßnahmen unterstützt. So lassen sich beispielsweise Fördermittel für Arbeiten an der Gebäudehülle beantragen. Dazu zählt etwa die Dämmung der Fassade, des Daches oder der Kellerdecke, aber auch der Austausch alter, einfachverglaster Fenster und Außentüren. Dabei sind die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wichtig. Dort ist festgelegt, wie effizient die Dämmung von Ein- und Zweifamilienhäusern mindestens sein muss. Gefördert wird jedoch nur, was darüber hinaus geht. Ebenfalls eine energetische Maßnahme ist ein Sonnenschutz an den Fenstern.
Auch wird die Erneuerung der Heizungsanlage gefördert, insbesondere der Einbau von Systemen, die auf erneuerbare Energien zurückgreifen, wie Pelletheizungen, Wärmepumpen oder moderne Gas-BrennwertHeizungen.
Auch wer seine alte Heizung nicht gleich ersetzen, sondern die bestehende Anlage effizienter machen will, kann dafür Fördermittel erhalten − etwa für den Austausch einer alten Pumpe oder wenn man zu kleine Heizkörper ersetzen will.
Wer hingegen ein Haus in einzelnen Schritten sanieren will, dem steht weiterhin die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen der BEG über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, zur Verfügung. Von dem KfW-Förderungsstopp war diese nicht betroffen.
Wie geht es mit der Förderung für Neubauten weiter?
Wann auch neue Anträge für die KfW-Förderung von Neubauten gestellt werden könnten, stehe noch nicht fest, hieß es. Beim Neubauförderprogramm nach der sogenannten Effizienzhaus-Stufe 55 bleibe es aber dabei, dass nur noch Altanträge abgearbeitet werden. Für die strengere Effizienzhaus-Stufe 40 arbeiten die Ministerien für Wirtschaft und Bau demnach bereits an einem neuen Förderprogramm, das zeitlich befristet und auf eine Milliarde Euro gedeckelt sein soll.
Für 2023 plant die Bundesregierung eine grundlegende Neuausrichtung der Förderung. Bei dem künftigen Programm „Klimafreundliches Bauen" gehe es darum, „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude" aufzusetzen, erklärte das Wirtschaftsministerium.