Osnabrück

Gaspreise, Benzin, Lebensmittel: So hart trifft die Inflation Familien

Corinna Clara Röttker
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Von Corinna Clara Röttker
| 15.02.2022 17:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Hohe Energiepreise: Da sich Haushaltsenergie zuletzt stark verteuert hat, erhöhte sich ihr Einfluss auf die Teuerung verglichen mit Dezember spürbar. Foto: Markus Heine/dpa
Hohe Energiepreise: Da sich Haushaltsenergie zuletzt stark verteuert hat, erhöhte sich ihr Einfluss auf die Teuerung verglichen mit Dezember spürbar. Foto: Markus Heine/dpa
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Die Teuerung trifft nicht jeden Haushalt gleichermaßen. Vielmehr kommt es laut Hans-Böckler-Stiftung darauf an, wie viele Menschen ein Haushalt umfasst und wie hoch das Einkommen ist.

In Deutschland kennen die Verbraucherpreise seit Monaten nur noch eine Richtung: nach oben. Im Januar lag die Inflationsrate bei 4,9 Prozent und damit nur wenig unter dem langjährigen Höchststand von Dezember (5,3 Prozent). Für viele Experten war das eine Überraschung: Nach dem Wegfall des Sondereffekts durch die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer haben viele im Januar mit einem deutlich stärkeren Rückgang der Inflation gerechnet.

Stattdessen stiegen die Energiepreise erneut stark an. So lagen dem Statistischen Bundesamt zufolge die Preise für Energieprodukte im Januar mit plus 20,5 Prozent deutlich über der Gesamtteuerung (Dezember 2021: +18,3 Prozent). Binnen Jahresfrist erhöhten sich die Kraftstoffpreise um 24,8 Prozent und die Preise für Haushaltsenergie um 18,3 Prozent.

Doch was bedeutet diese Inflationsentwicklung für die Belastung unterschiedlicher Haushaltsgruppen? Nicht jede Teuerung belastet alle Haushalte schließlich gleichermaßen. Dieser Frage ist das gewerkschaftsnahe IMK-Institut der Hans-Böckler-Stiftung in seinem aktuellen Inflationsmonitor nachgegangen.

Das Ergebnis: Kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen (3600-5000 Euro) bekommen die Inflation am stärksten zu spüren, Singles mit hohem Einkommen (mehr als 5000 Euro) am wenigsten: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im Januar 2022 um 5,0 Prozent bzw. um 4,2 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 4,9 Prozent lag.

Die Inflationsrate für Alleinlebende mit einem Nettoeinkommen von unter 900 Euro lag im Januar bei 4,4 Prozent. Für Familien mit Kindern und mittlerem bzw. geringem Nettoeinkommen entspricht die Inflationsrate der Verbraucherpreisinflation (4,9 Prozent), bei Familien mit höherem Einkommen liegt sie etwas darunter (4,7 Prozent).

Warum trifft die Inflation verschiedene Haushaltstypen unterschiedlich stark?

Ausschlaggebend hierfür ist dem IMK zufolge, dass der Energiepreisschub nicht mehr primär über die Kraftstoffe wirkt, sondern über die Haushaltsenergie. Da sich Haushaltsenergie zuletzt stark verteuert hat, hat deren Einfluss auf die Teuerung im Januar verglichen mit Dezember 2021 spürbar zugenommen, während sich die bislang dominierende Rolle der anziehenden Kraftstoffpreise relativ abschwächte, heißt es.

Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, was derzeit wahrscheinlich sei, dürften Haushalte mit niedrigeren Einkommen zunehmend stärker belastet sein, so die Experten. Denn Haushaltsenergie und Lebensmittel haben als Waren des Grundbedarfs bei einkommensärmeren Haushalten ein etwa doppelt so hohes Gewicht wie bei einkommensstarken Haushalten. Heißt: Werden Energie und Lebensmittel teurer, trifft es Menschen mit wenig Einkommen besonders. Bei Haushalten mit mittleren und höheren Einkommen wiederum spielt Benzin eine vergleichsweise größere Rolle, schwächt sich also der Kraftstoffpreis relativ ab, spüren vor allem sie die Entlastung.

Bei Alleinlebenden mit geringem Einkommen sei die haushaltsspezifische Inflationsrate nur deshalb noch unterdurchschnittlich, weil andere Güterarten mit hohem Preisanstieg wie Kraftstoffe, Pauschalreisen oder Fahrzeugkauf mangels finanzieller Möglichkeiten kaum ins Gewicht fallen, analysiert das IMK. Bei Familien schlage demgegenüber weiterhin der starke Preisanstieg bei Kraftstoffen durch.

Haushaltsspezifische Inflationsraten und Inflationsbeiträge im Januar 20221 in % bzw. Prozentpunkten:

Welche Haushalte bekommen welche Preissteigerungen besonders zu spüren?

Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke trugen den Angaben zufolge rund einen Prozentpunkt zur haushaltsspezifischen Inflationsrate des einkommensschwachen Paarhaushalts mit Kindern und 0,8 Prozentpunkte zu jener der einkommensschwachen Alleinlebenden bei. Sie bekommen damit steigende Lebensmittelpreise relativ stark zu spüren. Demgegenüber lag der Inflationsbeitrag für einkommensstarke Alleinlebende bei nur 0,3 Prozentpunkten, da diese zwar mehr Geld für Nahrungsmittel ausgeben, der Anteil am Warenkorb aber deutlich geringer ist.

Ähnlich verhält es sich, wenn Preise für Haushaltsenergie steigen. Auch das bekommen vor allem einkommensschwache Alleinlebende zu spüren: Bei ihnen ist der Inflationsbeitrag von Haushaltsenergie mit 1,6 Prozentpunkten mehr als doppelt so hoch als bei einkommensstarken Alleinstehenden (0,7 Prozentpunkte). Auch bei den einkommensschwachen Familien (1,4 Prozentpunkte) ist er doppelt so hoch wie bei den einkommensstarken Familien (0,7 Prozentpunkte).

Von dem massiven Anstieg der Kraft- und Schmierstoffe sind Familien am stärksten betroffen: Beim Paarhaushalt mit Kindern mittleren Einkommens beträgt der Inflationsbeitrag 1,1 Prozentpunkte. Den geringsten Inflationsbeitrag haben einkommensarme Alleinstehende mit 0,4 Prozentpunkten.

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Für die kommenden Monate sieht das IMK zudem insbesondere mit Blick auf die Gaspreise große Risiken. Hintergrund seien die gestiegenen Preise für Lieferungen in einigen Monaten, sogenannte Futures. «Sollten die Versorger die für 2022 an den Future-Märkten notierten Gaspreise vollständig an ihre Kunden weitergeben, würde das eine Verdopplung der Gaspreise bedeuten und eine Erhöhung der Inflationsrate um rund 2,5 Prozentpunkte», heißt es.

Die Experten des IMK raten daher zu zeitnahen politischen Entscheidungen, um die Auswirkungen der Energiepreissteigerungen abzufedern. Sie schlagen unter anderem vor, für Haushalte, die mit Gas heizen und/oder kochen, zeitweilig einen Grundbedarf preislich zu deckeln. Der Staat sollte beispielsweise für die ersten 8.000 Kilowattstunden Gas, die Haushalte beziehen, den Preis auf dem aktuellen Niveau festschreiben und die Versorgungsunternehmen für eigene Mehrkosten entschädigen. Das würde ungefähr dem halben Jahresverbrauch einer Wohnung mit 100 Quadratmetern entsprechen. Bei Haushalten mit vielen Personen könnte das Kontingent auch größer sein.

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