Justiz
Aurich: Hunderte kinderpornografische Dateien gefunden
Seit Montag steht ein 28-jähriger Auricher vor Gericht. Auf seinem Handy und seinem Laptop wurden rund 600 kinderpornografische Dateien gefunden. Schuld sei eine Schadenssoftware, so der Mann.
Aurich - Weil 546 kinderpornografische Dateien auf seinem Mobiltelefon und 120 jugendpornografische Dateien auf seinem Laptop gefunden worden sind, muss sich ein 28-jähriger Auricher seit Montag vor dem Auricher Strafrichter verantworten. Die Geräte wurden am 18. März 2021 bei einer Durchsuchung sichergestellt. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
Gemäß der Einlassung seines Anwalts Arno Saathoff hat der Angeklagte von den Bildern auf seinem Handy keine Kenntnis gehabt. Ihm seien spätestens im November 2020 seltsame Verhaltensweisen des Gerätes aufgefallen, sagte der Verteidiger. Applikationen hätten sich wahllos geöffnet und geschlossen. Sein Mandant habe dies Bekannten gezeigt. Die Bilder auf dem Laptop seien Videoaufnahmen seiner Ex-Freundinnen gewesen oder von frei zugänglichen Internetportalen heruntergeladen worden. Der Angeklagte sei davon ausgegangen, dass die dargestellten Personen über 18 Jahre gewesen seien.
„Das Handy hat ein Eigenleben geführt“
„Weil es hie und da zu Fehlfunktionen kommt, erklärt das nicht, dass so viele Dateien heruntergeladen wurden“, wandte Amtsrichter Schwarz ein. „Das Handy hat ein Eigenleben geführt“, antwortete der Anwalt. Schadenssoftware würde unerkannt agieren. Weil sein Mandant eine externe Speicherkarte verwendet habe, sei es bei ihm nicht zu Engpässen beim Speicherplatz gekommen. Deshalb sei ihm nichts aufgefallen.
Das Bundeskriminalamt hat auf einen Hinweis aus Amerika hin festgestellt, dass ein Nutzergerät des Angeklagten offensichtlich kinderpornografische Dateien hochgeladen hat. Das berichtete der zuständige Ermittler. Der Angeklagte sei Anschlussinhaber der IP-Adresse gewesen.
„Jedes einzelne Bild ist ein schwerer sexueller Missbrauch“
Die hohe Zahl sichergestellter Dateien ist nach Einschätzung des Polizeibeamten nicht zufällig auf die Geräte gekommen: „Bei zehn kann man sich vorstellen, dass man sich beim Surfen was eingefangen hat, bei über 600 nicht.“ Es sei ihm nicht bekannt, dass ein Handy „einfach so“ 546 Dateien herunterlade, meinte er. Zweifel bezüglich des Alters der dargestellten Personen hätten sich für ihn nicht ergeben. „Jedes einzelne Bild ist ein schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes“, antwortete der Zeuge auf die Frage der Staatsanwältin nach den Inhalten der Dateien. Die Anzahl der festgestellten Dateien schätzte er mengenmäßig als „viel“ ein.
Der Ermittler verwies auf die Strafschärfung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte zum 1. Juli 2021. Es sei zum Verbrechenstatbestand mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren geworden. „Ein Bild reicht, und Sie sitzen vor dem Schöffengericht“, veranschaulichte er.
Handy muss untersucht werden
Dass dieser Fall vor dem Amtsrichter verhandelt wird, liegt daran, dass die Dateien vor der Gesetzesänderung aufgefunden wurden. Es gilt darum der geringere Strafrahmen der älteren Fassung. Aber noch ist der Prozessausgang ungewiss.
Zunächst wird das Handy auf einen Beweisantrag des Verteidigers von einem Gutachter des Landeskriminalamtes Niedersachsen auf eine mögliche Schadenssoftware untersucht, die zum selbstständigen Herunterladen der Dateien in der Lage war. Ein neuer Verhandlungstermin wird von Amtswegen bestimmt.