Justiz
Töchter missbraucht: Wangerländer geht für Jahre ins Gefängnis
Ein Wangerländer hat seine eigenen Töchter missbraucht – dafür geht er für Jahre ins Gefängnis. Einmal war ein bekannter dabei, auch der wurde verurteilt.
Wangerland/Oldenburg - Im Wangerländer Missbrauchsprozess hat Richter Dr. Dirk Reuter, Vorsitzender der Großen Jugendkammer des Oldenburger Landgerichtes, am Donnerstag deutliche Worte an den Hauptangeklagten gerichtet: „Sie haben als Familienvater kapital versagt“. Der 47-jährige hatte seine drei kleinen Töchter mehrmals sexuell missbraucht – in einem Fall zusammen mit einem Bekannten.
Der Mann aus der Gemeinde Wangerland muss nun für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis, der 69-jährige Mittäter kam mit 21 Monaten Haft auf Bewährung davon. Er muss 1200 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Im Gefängnis soll der Vater laut Richter Reuter das aufarbeiten, „was er alles kaputt gemacht hat“.
Die Eltern der Opfer lebten getrennt
Ereignet haben sich die Taten zwischen Juli 2015 und November 2018. Zunächst verging sich der Mann an seiner ältesten, damals zwölfjährigen Tochter. Die Ehefrau des 47-Jährigen hatte sich wegen andauernder Trunkenheit von ihm getrennt. Die Kinder blieben bei der Mutter. Die drei gemeinsamen leiblichen Töchter durften ihren Vater aber besuchen. Den Feststellungen zufolge hat der Angeklagte die Mädchen dann sexuell missbraucht. An einem dieser Besuchstage war auch der Mitangeklagte anwesend. Die Männer spielten mit den Kindern ein Kartenspiel, wobei der Verlierer jeweils ein Kleidungsstück ausziehen musste. Am Ende waren die Mädchen nackt und wurden von den beiden Männern missbraucht.
Die Kammer musste bei der Bewertung der Taten den übermäßigen Alkoholkonsum des Vaters und seines Bekannten berücksichtigen. Beide trinken schon seit Jahrzehnten große Mengen. Auch an dem Tag, an dem sie zusammen die Mädchen missbraucht hatten, waren sie so betrunken, dass der 69-Jährige eine steile Treppe heruntergefallen war. Weil sie so betrunken waren, wurde den Männern eine verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt. Das zog den Strafrahmen nach unten.
Kindern die erneute Aussage erspart
Aber etwas anderes sollte den Angeklagten noch stärker zugute kommen. Richter Reuter hatte dem angeklagten Familienvater dringend geraten, jetzt endlich einmal Verantwortung zu übernehmen und den missbrauchten Töchtern zumindest eine Vernehmung vor Gericht zu ersparen. Der 47-Jährige folgte dem Rat des Richters und legte ein umfassendes Geständnis ab. Dadurch mussten die Kinder nicht mehr aussagen.
Auch der Mitangeklagte gestand. Die Geständnisse wirkten sich erheblich strafmindernd aus. Die Mädchen waren im Vorfeld des Prozesses richterlich vernommen worden. Diese Vernehmung wurde aufgezeichnet, die Aufnahme im Verfahren abgespielt. Dabei wurde deutlich, dass sich die Kinder nach wie vor in einem Zustand innerer Zerrissenheit befinden, weil sie gegen ihren Vater aussagen mussten. Auch daran trägt er die Schuld.