Osnabrück
Wieviel Steuern Rentner zahlen und was sich jetzt ändert
Auch die Rente muss versteuert werden. Aber immerhin gibt es nun zwei positive Veränderungen. Wie die Ampel-Koalition Rentnern und Arbeitnehmern - ein bisschen - entgegenkommen will.
Gute Nachricht für Beitragszahler und künftige Rentner: Der Anteil der Rente, der versteuert werden muss, steigt in den kommenden Jahren langsamer als bisher geplant. Zugleich sollen Beiträge zur Rentenversicherung bereits von 2023 an vollständig steuerlich absetzbar sein - zwei Jahre früher als bisher geplant. Kritikern reicht das nicht. Sie fordern weitergehende Schritte.
Wie werden die Renten besteuert? Ein Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn seine Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigen. Der Grundfreibetrag für 2021 liegt für Ledige bei 9744 Euro und für 2022 bei 9984 Euro. Bei Verheirateten gilt der doppelte Freibetrag, also 19 488 beziehungsweise 19 968 Euro.
Je nach Rentenbeginn bleibt ein unterschiedlicher Teil der gesetzlichen Rente steuerfrei. Dieser Anteil sinkt allerdings von Rentenjahrgang zu Rentenjahrgang. Denn seit 2005 läuft die Umstellung auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das heißt: Alles, was ein Arbeitnehmer für die Altersvorsorge aufwendet, wird zunehmend steuerfrei. Im Gegenzug wird später ein wachsender Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig. Die Besteuerung betrifft neben den Altersrenten auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrenten.
Wie ist die Besteuerung gestaffelt? 2005 wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. In den Jahren danach ist der zu versteuernde Anteil der Rente für die jeweiligen Neurentner jährlich um zwei Prozentpunkte gestiegen. „Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 waren es somit bereits 80 Prozent“, so die Deutsche Rentenversicherung. Seither erhöht sich der steuerpflichtige Anteil, mit dem Neurentner kalkulieren müssen, um einen Prozentpunkt pro Jahr. Das sollte so bleiben, bis 100 Prozent erreicht sind. Bisher gilt: Wer im Jahr 2040 oder später in Rente geht, muss seine Rente grundsätzlich voll versteuern.
Doch nun wollen die Ampel-Parteien diesen Zeitraum deutlich verlängern. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass der zu besteuernde Anteil der Rente von 2023 an nur noch um einen halben Prozentpunkt pro Jahr steigen soll. „Damit wird die seit 2005 bestehende Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung von Renten der sogenannten Basisversorgung deutlich verlängert“, so das Bundesfinanzministerium. Künftige Rentner dürfen sich also freuen, etwas weniger stark zur Kasse gebeten zu werden. Allerdings sind die steuerlichen Belastungen auch heute schon deutlich spürbar.
Wieviel Steuern müssen Rentner aktuell zahlen? Die Linksfraktion im Bundestag hat beim Bundesfinanzministerium nachgefragt. Danach muss ein Rentner, der 2021 in Rente gegangen ist, bei einer Bruttorente von 1500 Euro eine Einkommensteuer von 454 Euro im Jahr beziehungsweise 37,83 Euro im Monat zahlen. Dabei ist unterstellt, dass keine weiteren Einkünfte neben der Rente vorliegen. Zum Vergleich: 2011, also zehn Jahre zuvor, musste ein Rentner, der mit demselben Betrag in Rente gegangen ist, jährlich nur 110 Euro Einkommensteuer abführen.
Bei einer Monatsbruttorente von 1700 Euro erhöhte sich die Steuerbelastung im selben Zeitraum von 336 auf 807 Euro im Jahr. Bei einer Rente von monatlich brutto 2000 Euro stieg die Steuer von jährlich 740 auf 1416 Euro. Bei 2500 Euro Monatsrente erhöhte sich die Belastung von 1546 auf 2493 Euro pro Jahr. Das sind dann immerhin schon 207,75 Euro im Monat. Und es gehen ja auch noch die Sozialversicherungsbeiträge (für Kranken- und Pflegeversicherung) ab.
Und was ändert sich bei den Beiträgen? Nach der derzeit geltenden Übergangsregelung werden Aufwendungen für die Altersvorsorge „im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages“ als Sonderausgaben berücksichtigt. Im laufenden Jahr beträgt dieser Satz 94 Prozent. Jedes Jahr kommen, Stand heute, zwei Prozentpunkte hinzu. 2023 wären es also 96 Prozent, im darauffolgenden Jahr 98 Prozent und im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent.
Hier setzt die Ampelkoalition nun auf mehr Tempo und damit frühere Entlastungen. Künftig sollen Rentenbeiträge nicht erst von 2025 an vollständig abzugsfähig sein, sondern bereits zwei Jahre früher ab 2023.
Wer profitiert am stärksten von den neuen Steuerplänen? Die von der Ampel geplante Neuregelung der Rentenbesteuerung kann bei einzelnen Steuerzahlern künftig zu einer Entlastung von insgesamt bis zu etwa 23.500 Euro führen. Das zeigt eine Fall-Studie des Rentenexperten und Finanzmathematikers Werner Siepe, über die die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtete.
Den größten Vorteil haben demnach künftige Rentnerinnen und Rentner des Jahrgangs 1975, die 2040 in Rente gehen: Für Durchschnittsverdienende, die gegenwärtig monatlich etwa 3250 Euro brutto verdienen, führen die geplanten Änderungen zu einem Steuervorteil von knapp 12.500 Euro - auf 20 Jahre gerechnet. Bei Topverdienern, die stets über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenbeiträge (derzeit monatlich 7050 Euro in Westdeutschland) liegen, ergibt sich mit etwa 23.500 Euro ein annähernd doppelt so hoher Steuervorteil.
Siepe warnt der SZ zufolge aber auch: Für Rentner, die in den 1950er-Jahren geboren und bis Ende 2022 in Rente gegangen sind, bringe die ab 2023 geplante Neuregelung der Rentenbesteuerung nichts. Genau genommen, so das Blatt weiter, könne man auch nicht von einem Steuervorteil sprechen. „Denn die Steuerzahler erfahren jetzt nur, was sie ohne Eingreifen des Bundesfinanzhofs zu viel an den Staat gezahlt hätten.“
Hat die neue Regierung also ein gar kein besonders großes Herz für Rentner und Beitragszahler? Vor allem reagiert sie mit der Reform auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes. Dieser hat die bisherige Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung im vergangenen Jahr zwar gebilligt, für die Zukunft aber Nachbesserungen angemahnt, um eine „doppelte Besteuerung“ zu vermeiden.
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, bleibt skeptisch. Sie begrüßt die Reform der Rentenbesteuerung, betont im Gespräch mit unserer Redaktion aber auch: „Ob die Pläne des Bundesfinanzministeriums allerdings wirklich ausreichen, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern, wird sich zeigen. Deshalb bleiben wir vorsichtig in der Bewertung.“
Auch Dietmar Bartsch. Fraktionschef der Linkspartei im Bundestag, begrüßt, dass die volle Absetzbarkeit der Rentenbeiträge vorgezogen werden soll. Dies löst nach seinen Worten aber nicht das Problem der hohen Steuerlast, die heute schon auf mittleren Renten liegt. „Selbst bei Renten im Armutsrisikobereich“, so Bartsch gegenüber unserer Redaktion, „meldet sich inzwischen das Finanzamt“. Er fordert: „Kleine und mittlere Renten sollten von der Steuer befreit werden.“