Corona
2G-Regel gekippt: Urteil lässt Mannschaftssportler in Niedersachsen hoffen
Das Oberverwaltungsgericht hat die 2G-Regel für Sport im Freien gekippt. Die Vereine warten nun auf die neue Corona-Verordnung. Ein ungeimpfter Fußballer hofft aber, bald wieder trainieren zu dürfen.
Ostfriesland - Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg lässt auch ungeimpfte Mannschaftssportler hoffen: Das Gericht kippte am Dienstag die 2G-Regelung auf Sportanlagen. Geklagt hatte eine Golfspielerin, die weder geimpft noch genesen ist, und nun ihrem Hobby wieder nachgehen darf – so wie alle anderen Individualsportler in Niedersachsen. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Richter hoben damit auch die Regelung für Mannschaftssportarten auf. Die 2G-Regel dürfte hier aber erneut verordnet werden, erklärten die Richter. Nun warten die Vereine gespannt auf die neue niedersächsische Corona-Verordnung, die in der kommenden Woche in Kraft treten soll.
„Die Einschränkung auf 2G auf Außensportanlagen ist ja jetzt schon außer Kraft gesetzt und wird voraussichtlich dann auch förmlich aufgehoben werden. Aber warten wir die Diskussion über den Entwurf der nächsten Änderungsverordnung mal ab“, sagte die Regierungssprecherin Anke Pörksen.
Klare Empfehlung des Niedersächsischen Fußball-Verbandes
Bei den Fußballvereinen in Niedersachsen hat das Urteil viele Fragen aufgeworfen. Das bestätigt der Niedersächsische Fußball-Verband (NFV). „Wir empfehlen den Vereinen, die Regelungen, die vor dem Urteilsspruch gegolten haben, auch weiter zu befolgen – sprich 2G oder 2G-Plus –, und abzuwarten, was in der neuen Verordnung am 2. Februar festgehalten wird“, heißt es vom Verband. Des Weiteren wies der NFV-Jurist, der die Fragen unserer Zeitung beantwortete, auf die noch weiterhin geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte hin. Vor diesem Hintergrund seien Tennis und Golf möglich, aber kein Mannschaftstraining, so die Deutung des Juristen.
Fakt ist aber, dass in sechs Bundesländern auch Ungeimpfte aktuell draußen Teamsport betreiben dürfen. In Hamburg gilt selbst die 3G-Regel nicht. Dort müssen die Fußballer also auch keinen negativen Corona-Test vorlegen, wie Carsten Byernetzki, stellvertretender Geschäftsführer des Hamburger Fußball-Verbandes, unserer Zeitung in der vergangenen Woche mitteilte. In Niedersachsen gilt seit der „Winterruhe“ beim Freiluftsport sogar die 2G+-Regel. Bei zehn Quadratmetern pro Person reicht laut Verordnung die 2G-Regel aus.
„In meiner Mannschaft weiß aber jeder, dass ich nicht geimpft bin“
Gerne würde auch ein 32-jähriger Fußballer aus Ostfriesland wieder am Training teilnehmen. Er spielt in einer 3.-Herren-Mannschaft und hat sich gegen eine Covid-19-Impfung entschieden. Im Gespräch mit dieser Zeitung bat er darum, namentlich nicht genannt zu werden. „In meiner Mannschaft weiß aber jeder, dass ich nicht geimpft bin. Meine Mitspieler respektieren das“, sagt er. Er wird bei seiner Entscheidung auch erst einmal bleiben. Seine Bedenken sind zu groß. „Ich habe kein Vertrauen in den Impfstoff. Mir sind die Nebenwirkungen auch einfach zu groß. Ich kenne jemanden, der sich impfen lassen hat und nun eine Herzmuskelentzündung hat“, sagt der 32-Jährige, der sich täglich auf das Covid-19-Virus testet.
Im Oktober bestritt er sein letztes Punktspiel mit der 3. Mannschaft, dann folgte die vorzeitige Corona-Winterpause. Der 32-Jährige wird nun Kontakt zu seinem Trainer aufnehmen und fragen, ob er zur Vorbereitung auf die zweite Saisonhälfte im Februar zurückkehren darf. „Das muss auch alles mit dem Verein abgesprochen werden“, sagt er.
Bei Kickers Emden besteht eine Testpflicht für alle
Beim BSV Kickers Emden kommen Ungeimpfte nicht aufs Gelände. „Aktuell wird sich daran auch nichts ändern“, sagt Oberliga-Trainer Stefan Emmerling. Eine baldige Rückkehr der drei ungeimpften Goguadze-Brüder verneint er ebenfalls. „Wir halten erst mal an unserem Konzept fest, dass sich vor dem Training alle Beteiligten – auch die Geboosterten – testen lassen müssen“, erklärt Emmerling.
Bei Concordia Ihrhove wird sich der Vorstand nächste Woche beraten. Sofern die 2G-Regel außer Kraft gesetzt bleibt, dürfen sich die ungeimpften Sportler ausschließlich nur draußen auf den Anlagen aufhalten. In den Umkleidekabinen und Duschen gilt weiterhin die 2G+-Regel. „Wer soll die Nachweise kontrollieren, wenn der Sportbetrieb wieder richtig läuft? Ungeimpfte dürften ja nicht mal zur Toilette gehen“, sagt Beene Oldigs, 2. Vorsitzender und Leichtathletik-Abteilungsleiter von Concordia Ihrhove.
Golfclub Ostfriesland: „Wir warten die weiteren Entscheidungen des Landes ab“
Beim Golfclub Ostfriesland bleibt es vorerst dabei, dass nur Geimpfte und Genesene die Anlage in Wiesmoor betreten dürfen. Bei der Reservierung von Startzeiten müssen Mitglieder und Gäste einen entsprechenden Nachweis erbringen. Wer diesen nicht vorlegt, der kann die Startzeiten auch nicht wahrnehmen. „Wir warten die weiteren Entscheidungen des Landes erst einmal ab und stehen weiterhin im engen Austausch mit dem Gesundheitsamt“, sagt Geschäftsführer Stephan Hüller.
Die gekippte 2G-Regel betrifft auch die Friesensportler. Im Dezember hatten sich die Landesverbände und der Friesische Klootschießerverband auf die Fortsetzung der Boßelsaison unter der 2G-Regel geeinigt. „Vereinzelnd können die Mannschaften aber nicht in voller Stärke auflaufen, weil die Ungeimpften fehlen“, sagt Helfried Goetz, Vorsitzender des Friesischen Klootschießerverbandes. Zwar pausiert an diesem Wochenende ohnehin der Punktspielbetrieb in den Boßelligen, doch am Sonntag steht die Championstour, bei der es zugleich um die Qualifikation für die Europameisterschaft geht, an. Geworfen wird in Pfalzdorf und in Halsbek (Landkreis Ammerland). Ob am Sonntag auch Ungeimpfte dabei sein dürfen, stand Donnerstagvormittag noch nicht fest. Bei der Championstour treten die Friesensportler als Einzelsportler an – ein Punkt, der für eine Teilnahme spräche.