Berlin
Impfpflicht-Debatte im Bundestag: Olaf Scholz sagt gar nichts
Zur Corona-Impfpflicht gibt es drei verschiedene Vorschläge, über die der Bundestag erstmals debattiert hat. Die Abgeordneten stritten leidenschaftlich. Einer allerdings schwieg.
An diesem Mittwoch diskutiert der Bundestag in einer offenen Orientierungsdebatte über eine lange ausgeschlossene allgemeine Impfpflicht. Es geht um eine ethisch schwierige Klärung und eine scharfe Kehrtwende der deutschen Corona-Politik. Die Impfpflicht könnte eine Art letztes Mittel sein, um den Ausweg aus der Pandemie zu finden. Dabei geht es nicht einfach um Ja oder Nein, sondern auch um mögliche Zwischenlösungen und diverse praktische Aspekte. Und um die wichtige Frage, ob eine Lösung Spannungen auflösen kann oder sie verschärft.
Bislang gibt es drei Vorschläge: Ampel-Politiker plädieren für eine Impfpflicht ab 18 Jahre, aus Reihen der FDP wird ein „Mittelweg” vorgeschlagen und eine Gruppe um Wolfgang Kubicki lehnt eine generelle Impfpflicht ab.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat erneut für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht geworben. Wenn man diese jetzt umsetze, sei man im Herbst gerüstet, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch im Bundestag. Er wandte sich dagegen, abzuwarten. Für die Umsetzung der Impfpflicht brauche man mindestens fünf bis sechs Monate. „Wenn wir das Problem vor uns wegschieben, dann wird das Problem in voller Stärke zurückkommen.“ Das könne man Kindern, Pflegekräften, Ärzten und Menschen, die gefährdet seien, nicht weiter zumuten. „Wir müssen handeln“.
Der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge hält Kanzler Olaf Scholz (SPD) „Versteckspiel“ vor und dass er keinerlei Richtung vorgebe. So eine Debatte hätte man sich vor Weihnachten gewünscht. Pauschale Lösungen seien fast immer schlecht, viele fachliche und verfassungsrechtliche Fragen nicht so einfach. Der Kanzler selbst kommentiert die Vorwürfe nicht .Scholz verfolgt die Debatte, er steht nicht auf der Rednerliste und meldet sich nicht zu Wort. Dabei hat Kanzler wiederholt klar gemacht, dass er für eine Impfpflicht eintritt - nur eben als Abgeordneter.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki hat eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus abgelehnt. „Es gibt gute Gründe für eine Impfung, die für eine Impfpflicht überzeugen mich nicht“, sagte der FDP-Politiker am im Bundestag. Er gehört zu den Initiatoren eines Antragsentwurfs, in dem eine allgemeine Impfpflicht strikt abgelehnt wird. Kubicki betonte, er selbst habe sich bewusst für das Impfen und Boostern entschieden. „Es war für mich persönlich ein enorm befreiendes Gefühl.“ Für diejenigen, die sich freiwillig für das Impfen entschieden, möge dies ein „Freedom Day“ gewesen sein. „Wie aber werden diejenigen den Tag nennen, an dem sie gegen ihren erklärten Willen geimpft wurden?“
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Baehrens, warb unterdessen für eine Impfpflicht für alle Erwachsenen - begrenzt auf drei Impfdosen und mit freier Impfstoffwahl. „Einen dritten unkontrollierten Pandemie-Herbst darf es nicht geben“, betonte Baehrens. Die sächsische Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta warb für einen Mittelweg: Eine Begrenzung der Impfpflicht auf Menschen ab 50 Jahren könne die „gesellschaftlichen Nebenwirkungen“ minimieren.
Der Linken-Politiker Gregor Gysi hat sich klar gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus positioniert. Andere Länder wie Portugal, Spanien oder Dänemark hätten auch ohne eine Impfpflicht viel höhere Immunisierungsquoten erreicht, argumentierte er. Das Pandemie-Management der Bundesregierung kritisierte er als Beispiel der „Desorganisation“. Bremen zeige, dass es auch anders gehe, sagte Gysi mit Blick auf die dortige linke Gesundheitssenatorin, die mit „guter Organisation eine Impfquote - eine Zweifach-Impfquote - von 86,1 Prozent erreichen“ könne. „Aus diesem und aus vielen anderen Gründen bin ich gegen eine allgemeine Impfpflicht“, sagte Gysi.
Die stellvertretende Unions-Fraktionschefin Andrea Lindholz (CSU) hat schwere Vorwürfe gegen die Ampel-Koalition erhoben. Wegen des Fehlens eines eigenen Gesetzentwurfs warf sie der Bundesregierung am Mittwoch im Bundestag „Arbeitsverweigerung“ vor. „Die Ampel ist in der Frage der Impfpflicht führungs- und orientierungslos.“ Die geplante Vielzahl von unterschiedlichen Anträgen im Parlament zeichne ein Bild der Planlosigkeit und führe zu Verunsicherung in der Bevölkerung.
Die AfD hat ihre Ablehnung einer möglichen Impfpflicht im Bundestag bekräftigt. Man lehne diese sowohl für einzelne Berufsgruppen als auch allgemein „vollständig“ ab, sagte Co-Fraktionschef Tino Chrupalla in der Orientierungsdebatte. Man sei an einem Punkt angelangt, an dem Impfstoffe schon fast eine religiöse Stellung erhielten. „Wer nicht glaubt und von seinem Grundrecht auf Selbstbestimmung gebraucht macht, ist automatisch ausgeschlossen.“ Chrupalla kritisierte zudem die verschärften Corona-Regeln im Bundestag und die Corona-Politik der Bundesregierung und forderte „Antworten zu den Wirkungen und Nebenwirkungen der Impfung“.
Bundesjustizminister Marco Buschmann plädiert vor einer Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht dafür, zunächst alle milderen Alternativen zu prüfen. „Ich traue mir da heute keine abschließende Meinung zu“, sagte er als FDP-Bundestagsabgeordneter. Die „mildere Alternative einer altersbezogenen, einer gestuften Impfpflicht“ sei dabei sehr ernstzunehmen, erklärte Buschmann mit Verweis auf den Corona-Expertenrat, der festgestellt habe, dass vor allem von den über 50-jährigen Ungeimpften eine Gefahr für die Überlastung der Intensivstationen ausgehen würde.
Auch die Unionsfraktion im Bundestag will einen eigenen Antrag zur Corona-Impfpflicht einbringen. Dies kündigte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Tino Sorge (CDU), am Mittwoch in der Sendung „Frühstart” von RTL und n-tv an. Die Union werde sich keinem der drei in Vorbereitung befindlichen Gruppenanträge anschließen, so Sorge. Diese würden die Diskussion „zersplittern”.
„Wir werden als Union nach der Orientierungsdebatte einen eigenen Antrag vorlegen.” „Wir werden einen differenzierten Vorschlag unterbreiten, der auch zur Befriedung in der Diskussion beitragen wird”, kündigte Sorge an. Die Union werde die Orientierungsdebatte am Mittwoch im Bundestag abwarten, um sich eine eigene Meinung zu bilden.
Die Ampel-Koalition will in Form konkurrierender Gruppenanträge im Bundestag über die auch von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) befürwortete allgemeine Corona-Impfpflicht entscheiden lassen. Einen Entwurf der Regierung soll es nicht geben, was bei der Union auf Kritik stößt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wird an diesem Mittwoch in der Bundestagsdebatte über die Corona-Impfpflicht als SPD-Abgeordneter das Wort ergreifen – Kanzler Olaf Scholz dagegen nicht. Das geht aus der Rednerliste hervor, auf die sich die SPD-Fraktion am Dienstag verständigte. Darauf stehen 12 Abgeordnete, darunter die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dagmar Schmidt und Dirk Wiese, die zusammen mit Parlamentariern von Grünen und FDP einen Antrag für eine Impfpflicht ab 18 Jahren vorbereiten.
Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte schon zum Amtsantritt klar gemacht, dass er nun eine Impfpflicht befürworte. Auch die Ministerpräsidenten haben sich so positioniert. Denn das breit getragene Kalkül in puncto Impfen ist schlicht nicht aufgegangen: Gerade um Impfgegnern den Wind aus den Segeln zu nehmen, war die Impfpflicht ausgeschlossen worden. Doch das ganze Land habe gelernt, „dass etwas nicht gelungen ist, auf das wir so sehr gesetzt haben“, erläuterte Scholz: „Dass wir eine ausreichend hohe Impfquote allein durch Überzeugung erreichen.“
So klar Scholz für die Impfpflicht wirbt, so klar ist auch: Als Regierungschef selbst konzipieren und umsetzen will er sie nicht. SPD, Grüne und FDP haben vereinbart, dass die Abgeordneten in freier Abstimmung ohne übliche Fraktionsvorgaben beraten und entscheiden sollen. „Eine Impfpflicht ist kein Vorhaben der Koalition“, stellte FDP-Chef Christian Lindner fest. Er und Scholz begründen die offene Debatte auch damit, dass dies einen befriedenden Konsens ermöglichen soll. Offenkundig gibt es in der Koalition aber auch keine gemeinsame Linie dazu. Die oppositionelle Union spießt das als mangelnde Führung auf und verlangt unverdrossen einen Gesetzentwurf der Regierung.
Streng genommen geht es um eine Impfnachweis-Pflicht. Denn klar ist, dass niemand gegen seinen Willen und womöglich mit körperlichem Zwang zu Impfungen gedrängt werden kann. Vorbild könnte die erste begrenzte Pflicht sein, die schon besiegelt ist: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken müssen bis 15. März Nachweise über Impfschutz oder eine Genesung vorlegen - oder aber eine Arzt-Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Und es wurden mehrere Monate Vorlauf eingeräumt, sich impfen zu lassen. Das dürfte bei der allgemeinen Pflicht auch so sein.
Gut die Hälfte der Bundesbürger wäre wohl gar nicht selbst berührt: Mindestens 42,2 Millionen Menschen oder 50,8 Prozent aller Einwohner sind schon „geboostert“. Sie haben also meist drei Spritzen bekommen und damit alle empfohlenen Impfungen. Viele zweifach Geimpfte dürften bald noch folgen. Unter den 69,4 Millionen Erwachsenen sind aber laut Robert Koch-Institut (RKI) noch 15 Prozent nicht geimpft - bei Menschen ab 60 mit größerem Corona-Risiko sind es 11,5 Prozent. Eine Quote von 100 Prozent wird es ohnehin nicht geben. Manche können sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen, für Kinder unter fünf Jahren gibt es keinen zugelassenen Impfstoff.
Umfrage zum Thema:
Im Wesentlichen gibt es bisher drei Ansätze: Ein Entwurf für eine Pflicht ab 18 Jahre, die sich auch Scholz vorstellt, wird gerade von Parlamentariern aller drei Ampel-Fraktionen vorbereitet. Eine Gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann konkretisierte einen Vorstoß für einen „Mittelweg“: Mit einem verpflichtenden, professionellen und persönlichen Beratungsgespräch für alle volljährigen Ungeimpften. Und wenn so nach gewisser Zeit die nötige Impfquote nicht erreicht wird, eine Pflicht zum Nachweis einer Impfung ab 50 Jahren. Eine Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki will eine Impfpflicht generell verhindern.
Die Pflicht ab 18 soll nach Vorstellungen der Abgeordnetengruppe um SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese auf ein bis zwei Jahre befristet sein und für nicht mehr als drei Impfungen gelten. Sollte eine vierte Booster-Impfung etwa für Ältere oder Menschen mit Vorerkrankungen sinnvoll erscheinen, wäre sie freiwillig.
Auf Maßnahmen wie Erzwingungshaft will die Abgeordneten-Gruppe um Wiese verzichten. Stattdessen sollen Impfverweigerer Bußgeld zahlen. Nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten haben Geldbußen eine Höhe von 5 bis 1000 Euro, „wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt“. Sie könnten für die Impfpflicht also auch höher festgelegt werden. Janosch Dahmen von den Grünen, der Mitinitiator des Gruppenantrags ist, befürwortet einen Betrag im „mittleren dreistelligen Bereich“. Zahlt man dann nicht, könnte laut Wiese ein individuelles Zwangsgeld in Betracht kommen, für das eine Obergrenze von 25 000 Euro gilt.
Die Umsetzung könnte über ein Register erfolgen, das für alle Bürger Impfungen erfasst. Nur: So etwas gibt es noch nicht. Der Aufbau würde Zeit kosten, zu regeln wäre auch der Datenschutz. Alternativ könnten Bürgerinnen und Bürger über Krankenkassen oder Kommunen, die die Meldedaten haben, zum Nachweis ihrer Impfung aufgefordert werden. Wenn gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung sprechen, soll man von der Pflicht befreit werden. Die Atteste sollten Wiese zufolge aber nicht von den Hausärzten, sondern vom Amtsarzt ausgestellt werden.
Zur Orientierungsdebatte liegen noch keine Gesetzentwürfe vor, das ist auch nicht unüblich. Wie zuletzt bei ethischen Fragen wie der Organspende können sich mehrere Dutzend Abgeordnete jeweils kurz zu Wort melden. Rund drei Stunden bis zum frühen Abend sind dafür eingeplant. Manchmal gibt es in solchen Debatten auch berührende Schilderungen aus dem persönlichen Leben. Die konkrete Ausformulierung der Anträge soll danach folgen, auch mit Hilfe der Ministerien. Organisiert werden könnte eine Expertenanhörung. Nach Angaben der SPD soll das Verfahren im März abgeschlossen werden. Mit Vorlauf greifen könnte die Nachweispflicht dann im Sommer.