Berlin

Macht Christian Lindner Staat auf Pump?

Rena Lehmann
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Von Rena Lehmann
| 26.01.2022 14:44 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Foto: MICHAEL SOHN
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60 Milliarden Euro Corona-Kredite will die Ampel-Regierung für Investitionen in den Klimaschutz zurücklegen. Die Union hält eine Klage dagegen für aussichtsreich.

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und SPD wird an diesem Donnerstag grünes Licht geben für den 60 Milliarden Euro schweren Nachtragshaushalt ihres Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP). Die Unionsfraktion will dagegen in Karlsruhe klagen, weil sie die Pläne für verfassungswidrig hält.

Der Bundestag hatte dem Bund 2021 wegen der Corona-Krise neue Schulden von 240 Milliarden Euro ermöglicht und dafür eine Notfall-Regelung der Schuldenbremse gezogen, die in Krisensituationen möglich ist. Fast 85 Milliarden Euro dieser Kreditermächtigungen blieben allerdings ungenutzt. Die Schuldenquote stieg weniger stark als geplant auf rund 70 Prozent der Wirtschaftsleistung. 60 Milliarden der übrig gebliebenen Kreditermächtigungen sollen nun in den kommenden Jahren für Investitionen in den Klimaschutz genutzt werden, die während der Pandemie ausfielen. Was Lindner als „Gebot der Klugheit” beschreibt, stößt in der Opposition auf größtes Missfallen.

Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) kündigte im Gespräch mit unserer Redaktion an: „Unmittelbar nach Veröffentlichung des Gesetzes werden wir die Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Daneben werden wir ein Eilverfahren anstrengen, um zu verhindern, dass die Ampel auf der Grundlage dieses verfassungswidrigen Haushalts Ausgaben tätigt.” Middelberg und seine Kollegen halten den Nachtragshaushalt für „eine Umgehung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse”. Die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse sieht vor, dass Bund und Länder nur noch in geringem Umfang neue Schulden aufnehmen dürfen. Für die Union ist die Schuldenbremse eine heilige Kuh. Auch Christian Lindner gilt als strikter Befürworter der Schuldenbremse. Ein zentrales Versprechen der FDP in der Ampel-Regierung lautet, dass sie 2023 wieder uneingeschränkt gelten soll.

Doch Lindners Begründung für den jetzigen Schritt, mit dem Geld würden notwendige Investitionen, die während der Pandemie nicht möglich waren, nachgeholt, will Middelberg nicht gelten lassen. „Die Begründung ist irreführend. Investitionen zum Beispiel zur Energieeffizien im Gebäudebereich gehen zu 100 Prozent in die Bauwirtschaft. Der Bau ist aber nun wirklich die Branche, die während der Pandemie überhaupt keinen Konjunktureinbruch zu verzeichnen hatte”, argumentiert der CDU-Politiker.

Auf einen Erfolg ihrer Klage lässt die Union eine Einschätzung des Bundesrechnungshofs hoffen. Dieser hatte in einer Stellungnahme kritisiert, es handle sich bei dem Nachtragshaushalt um eine „Geldbeschaffung für künftige, nicht notlagenausgelöste Maßnahmen, also eine Kreditermächtigung auf Vorrat”. Dies sei mit Wortlaut und Zweck der Schuldenregel nicht vereinbar.

Am 11. Februar muss der Bundesrat noch über den Nachtragshaushalt beschließen. Etwa Mitte Februar will die Union dann ein sogenanntes Normenkontrollverfahren anstrengen und Antrag auf einstweilige Anordnung stellen, um eine zeitnahe vorläufige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erwirken. Die Bundesregierung soll den aus ihrer Sicht „verfassungswidrigen” Plan nicht umsetzen können. (mit dpa)

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