Kolumne: Intern
Behörden sind der Presse zur Auskunft verpflichtet
Dass Behörden und öffentliche Einrichtungen Auskünfte verweigern, ist ein Problem in der täglichen Arbeit der Journalisten – und nach Erfahrung des Autors kaum anderswo so verbreitet wie in Ostfriesland.
Der Gang zum Gericht sollte immer das letzte Mittel sein. Das gilt auch für uns Zeitungsleute. Wir stecken in einer Art Dauerkonflikt mit Städten, Landkreisen und öffentlichen Einrichtungen. Das Thema ist immer das Gleiche: Wir erbitten eine Auskunft und bekommen sie nicht. Oft haken wir dann ein, zwei Mal vergeblich nach und stehen dann vor der Frage: Sollen wir jetzt klagen? (Meistens tun wir es nicht, weil der Aufwand hoch ist und wir die Information von anderer Stelle bekommen.)
Vor einer Woche haben wir aber geklagt. Wir haben, wie es korrekt heißt, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Oldenburg gestellt. Der Grund: Die Pressestelle der Stadt Leer weigerte sich, uns Namen und Wohnort jenes Mannes zu geben, der den Montags-Spaziergang der Impfskeptiker offiziell als Demonstration angemeldet hatte. Diese Entscheidung war für uns aus zwei Gründen nicht akzeptabel. Zum einen gab es im Dezember einen Beschluss zum gleichen Sachverhalt vom Verwaltungsgericht Osnabrück, zum anderen haben wir eine Woche vorher wegen eben dieses Beschlusses die gewünschte Auskunft von der Leeraner Pressestelle bekommen. Am Montag, noch bevor das Gericht in der Eilsache entschieden hatte, gab uns die Stadt den Namen und erklärte dem Gericht die entstandenen Kosten zu übernehmen. Damit war die Sache erledigt.
Zur Person
Joachim Braun (56) ist Chefredakteur der Ostfriesen-Zeitung, des General-Anzeiger und der Borkumer Zeitung. Davor leitete er die Redaktionen der Frankfurter Neuen Presse und des Nordbayerischen Kurier in Bayreuth. 2012 wurde er von einer Fachjury zu Deutschlands „Regional-Chefredakteur des Jahres“gewählt.
Nicht aber unser Grundproblem. Denn immer wieder haben wir mit Verwaltungen zu tun, die Infos verweigern - als ob sie frei entscheiden dürften, welche Fragen sie beantworten und welche nicht. Dabei ist der Artikel 4 des Niedersächsischen Pressegesetzes eindeutig. Dort steht: „Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.“ Es gibt wenige Ausnahmen, die klar definiert sind. Und ebenso klar ist, dass öffentliche Einrichtungen wie Kliniken und Sparkassen unter den Begriff Behörden fallen, schlicht alles, was im weitesten Sinne, Eigentum der Bürger ist, als deren Vertreter wir tätig sind.
Kontakt: j.braun@zgo.de