Justiz

Wangerländer soll seine drei Töchter schwer missbraucht haben

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 20.01.2022 11:44 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wird am Landgericht Oldenburg. Symbolfoto: Pixabay
Verhandelt wird am Landgericht Oldenburg. Symbolfoto: Pixabay
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Vor dem Landgericht Oldenburg hat ein Prozess gegen einen Wangerländer begonnen, der seine drei minderjährigen Töchter schwer sexuell missbraucht haben soll. Ein Bekannter von ihm ist mitangeklagt.

Wangerland/Oldenburg - Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen müssen sich zwei Männer aus der Gemeinde Wangerland jetzt vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Bei den Opfern handelt es sich laut Anklage um die drei Töchter eines der beiden Angeklagten. Der 47-Jährige soll sich mehrfach an den Mädchen vergangen haben. Vor Gericht steht auch ein 69 Jahre alter Bekannter des Mannes, mit dem er seine Kinder zusammen missbraucht haben soll. Verhandelt wird vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts.

Ereignet haben sich die Taten der Anklage zufolge zwischen Juli 2015 und November 2018. Zunächst soll der Vater seine älteste Tochter schwer sexuell missbraucht haben. Zu Beginn dieser Übergriffe war das Mädchen zwölf Jahre alt. Die Taten passierten, wenn die Mutter nicht zu Hause war. Im Jahr 2018 sollen dann auch die beiden anderen minderjährigen Töchter des Angeklagten Opfer von schwerem sexuellen Missbrauch geworden sein. Da hatte sich die Mutter der Kinder bereits von dem Angeklagten getrennt. Die drei Töchter durften aber weiterhin ihren Vater besuchen.

Gemeinschaftlicher Missbrauch

An einem dieser Besuchstage war auch der 69-jährige Mitangeklagte anwesend. Laut Anklage haben die Männer zusammen mit den Mädchen Karten gespielt – der Verlierer musste nach jeder Runde ein Kleidungsstück ausziehen. Am Ende waren die Kinder nackt. Die beiden Angeklagten sollen sie dann gemeinschaftlich sexuell missbraucht haben.

Nach Verlesung der Anklage zogen sich am ersten Verhandlungstag Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu einem internen Rechtsgespräch zurück. Darin sollte ausgelotet werden, wie das Verfahren laufen kann und soll und ob den Kindern eventuell eine Vernehmung vor Gericht erspart werden kann. Das Verfahren wird fortgesetzt.

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