Betreuung
Misshandlung: Anzeige gegen Kita-Mitarbeiter
Gegen einen Mitarbeiter der Filius-Kita in Weener ist Anzeige erstattet worden. Er habe ein Kind stolpern lassen, ein anderes mit einem Spielzeug geschlagen, teilt die Lebenshilfe mit. Das hat Konsequenzen.
Weener - Gegen einen Mitarbeiter der Filius-Kindertagesstätte in Weener wurde bei der Polizei Anzeige erstattet. „Der Vorwurf lautet Misshandlung eines Kindes“, sagt Polizeisprecherin Svenia Temmen auf Nachfrage. Die Anzeige sei am 13. Januar in Weener erstattet worden. Die Lebenshilfe als Betreiberin hat die Vorkommnisse bestätigt, die sich zum Jahreswechsel ereignet haben: „Zwei Krippenkinder sind durch den Mitarbeiter mit leichter körperlicher Gewalt angegangen worden. In einem Fall hatte er ein Kind stolpern lassen, in einem zweiten Fall ein Kind mit einem Spielzeug geschlagen“, wird Heiko Höfelmann, Bereichsleiter Kinder und Jugend Lebenshilfe Leer in einer Mitteilung der Stadt Weener zitiert. Es handele sich dabei aber nicht um schwere oder gar sexuelle Gewalt. „Dennoch darf so etwas nicht passieren. Wir haben den Mitarbeiter sofort aus der Einrichtung abgezogen“, so Höfelmann. „Wir bedauern den Vorfall wirklich zutiefst und können uns nur dafür entschuldigen. Im Übrigen gibt es seit Kurzem ein Kinderschutzkonzept in unseren Einrichtungen. Hier werden wir auf noch stärkere Anwendung drängen“, erklärt er weiter.
Was und warum
Darum geht es: Bei der Polizei liegt eine Anzeige wegen Missbrauchs eines Kindes vor. Zwei Vorfälle hat es gegeben, in denen ein Mitarbeiter der Filius-Kita in Weener „körperliche Gewalt in leichterer Form“ angewandt haben soll. Das bestätigt die Lebenshilfe und zog Konsequenzen.
Vor allem interessant für: die, die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen
Deshalb berichten wir: Um über den Sachverhalt zu informieren. Die Autorin erreichen Sie unter: v.vogt@zgo.de
Am Montagnachmittag fand ein Gespräch zwischen Höfelmann, Inga Koop, der Leitung des Filius-Krippen und Kindergärten, und dem Weeneraner Bürgermeister Heiko Abbas zu den aktuellen Vorwürfen statt. Die Stadt Weener hat die Lebenshilfe mit der Kinderbetreuung beauftragt. Weil der Mitarbeiter besondere Schutzrechte als Arbeitnehmer habe, habe man ihm nicht kündigen können. „Wir haben das sofort juristisch prüfen lassen“, so Höfelmann. Es handele sich bei der Person um einen Springer, der nur kurzzeitig an verschiedenen Standorten eingesetzt worden sei. Jeweils Abmahnungen und eine sofortige Versetzung seien rechtlich im Moment die einzige Konsequenz, die man ziehen könnte. Während die Lebenshilfe von zwei betroffenen Kindern spricht, legt sich die Polizei nicht fest: Es gebe eine Anzeige und „ob noch mehr Kinder betroffen sind, werden die kommenden Ermittlungen zeigen“. Die weiteren Ermittlungen würden durch das zuständige Fachkommissariat geführt, so Temmen.
Konsequenzen gezogen
Bereits am Tag, an dem die Vorfälle gemeldet worden seien, habe man die Eltern der betroffenen Kinder in persönlichen Gesprächen informiert und das interne Vorgehen dabei erörtert, teilt Dr. Lübbert R. Haneborger, Pressesprecher der Lebenshilfe Leer, mit. Das unterstreicht auch Bürgermeister Abbas: „Ich habe mit den Eltern und auch dem Elternbeirat heute telefoniert.“ Die Beteiligten hätten bestätigt, dass die Krippenleitung transparent und nachvollziehbar mit dem Thema umgegangen sei. Insbesondere vom Elternbeirat sei die offene Vorgehensweise der Lebenshilfe ausdrücklich gelobt worden. Die beiden Kinder gingen auch weiterhin in die Krippe.
Das Kreisjugendamt und auch das Landesjugendamt seien informiert worden. Auf die Anfrage der Redaktion hat das für solche Fälle zuständige Landesjugendamt bis Redaktionsschluss nicht geantwortet.
Fehlverhalten durch pädagogische Kräfte
„Der Schutz der Kinder in unserer Stadt ist nicht verhandelbar. Ich bin froh, dass die Krippenleitung und die Lebenshilfe hier tätig geworden sind und es den beiden Kindern offenbar gut geht. Der Vorfall muss uns aber alle ermahnen, in Zukunft noch genauer hinzusehen, damit so etwas oder sogar Schlimmeres in unserer Stadt verhindert wird“, so Höfelmann. Wie oft kommt es denn zu solchen Fällen? Fehlverhalten und Gewalt durch pädagogische Fachkräfte kämen – in unterschiedlicher Häufigkeit und Intensität – in jeder Kindertageseinrichtung vor, heißt es vom Niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (NIFBE). „Sie dürfen aber nicht hingenommen oder gar begünstigt werden. Auch Wegsehen, Verschweigen oder Banalisieren helfen nicht weiter.“
Ein gravierendes Problem sei die unzureichende Datenlage. „Eine genaue Einschätzung der Häufigkeit und Intensität von Fehlverhalten und Gewalt in der Kita fällt daher schwer.“ Zu unterscheiden seien strafrechtlich relevante Fälle, die vor Gericht verhandelt werden, Fälle, die von Kita-Trägern an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet wurden, sowie Fälle, die niemals außerhalb der Kita und häufig auch nicht der einzelnen Gruppe bekanntwerden, und dem sogenannten Dunkelfeld zugeordnet werden müssten.
Träger von Kindertageseinrichtungen seien gesetzlich verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesjugendamt, „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen,“ unverzüglich zu melden. Eine bundesweite Statistik, in der Häufigkeit und Inhalte dieser gesetzlich verpflichteten Meldungen aufgeführt seien, gibt aus laut NIFBE nicht. Auch die einzelnen Landesjugendämter führten keine einheitliche und detaillierte Statistik der bei ihnen eingegangenen Meldungen.