Impfung

Emden boostert jetzt auch Jugendliche

| 12.01.2022 17:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Derzeit wird die Boosterimpfung von der Ständigen Impfkommission allen ab 18 Jahren empfohlen. Das Land Niedersachsen empfiehlt die dritte Impfung nun auch für Jugendliche ab zwölf Jahren. Die Stadt Emden setzt die Empfehlung um. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Derzeit wird die Boosterimpfung von der Ständigen Impfkommission allen ab 18 Jahren empfohlen. Das Land Niedersachsen empfiehlt die dritte Impfung nun auch für Jugendliche ab zwölf Jahren. Die Stadt Emden setzt die Empfehlung um. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
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Im Impfzentrum der Stadt Emden können sich ab sofort auch Jugendliche boostern lassen. Eine offizielle Empfehlung der Stiko gibt es dafür nicht. Die Stadt beruft sich auf eine Empfehlung des Landes.

Emden - Die Stadt Emden bietet ab sofort auch Boosterimpfungen für Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren an. Das geht aus einer Mitteilung der Pressestelle der Stadt Emden hervor. Die Stadt beruft sich dabei laut Mitteilung auf eine offizielle Empfehlung des Landes Niedersachsen, das eine Corona-Boosterimpfung für bereits grundimmunisierte Personen in dieser Altersgruppe empfiehlt.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt Auffrischungsimpfungen bisher nur für Personen ab 18 Jahren. Eine allgemeine Empfehlung zum Boostern von Jugendlichen wurde bislang noch nicht veröffentlicht. Nach bisherigen Erkenntnissen soll die Boosterimpfung einen besseren Schutz vor einer Erkrankung mit der Coronavirus-Variante Omikron bieten. Allerdings stellen Boosterimpfungen für Personen unter 18 Jahren derzeit eine Anwendung außerhalb der Arzneimittelzulassung dar. Es handelt sich also um einen sogenannten „Off-Label-Use“, was sinngemäß mit „nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch“ übersetzt werden kann.

Was bedeutet „Off-Label-Use“?

Laut der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ist der Einsatz von Medikamenten „Off-Label“, also außerhalb der Zulassung, grundsätzlich möglich. Allerdings empfehlen Fachleute den Einsatz ohne Zulassung nur dann, wenn wissenschaftliche Studien Belege für den Nutzen des Medikaments in dem nicht zugelassenen Anwendungsgebiet liefern.

Vor einer Behandlung mit Medikamenten im „Off-Label-Use“ muss ein Patient über die möglichen Folgen und Risiken aufgeklärt werden. Bei Jugendlichen, die 15 Jahre oder jünger sind, muss eine erziehungsberechtigte Person schriftlich in die Impfung einwilligen. Das ist auch im Fall der Boosterimpfungen in Emden für diese Altersgruppe so. Für die Impfungen von 16- und 17- Jährigen ist keine Unterschrift der Eltern erforderlich, teilt die Stadt mit. Termine können unter https://link.zgo.de/Impftermin gebucht werden.

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