Verkehr
Landwirte verzichten auf Prozess: Zufahrten bleiben dicht
Landwirte aus Großefehn können ihre Flächen wegen angebrachter Schutzplanken nicht mehr von der Bundesstraße ansteuern. Damit haben sie sich abgefunden – doch die Debatte könnte wiederkommen.
Großefehn - Der Aufschrei war groß, als im Frühjahr vergangenen Jahres landwirtschaftliche Zufahrten an der Bundesstraße 72 in Großefehn durch anmontierte Schutzplanken verbaut wurden. Mittlerweile ist die Debatte abgeflacht, wenngleich die besagten Zufahrten zu den Flächen weiterhin versperrt sind. „Eine Überprüfung hat ergeben, dass die allgemeine Verkehrssicherheit gegenüber den privaten Bedürfnissen der Landwirte überwiegt. Die Landwirte sind nicht auf die versperrten Zufahrten angewiesen, da sie noch von anderer Stelle auf die Flächen an der Bundesstraße kommen“, sagt der zuständige Sachgebietsleiter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Michael Körber, auf Nachfrage.
Was und warum
Darum geht es: Landwirte ziehen gegenüber der Landesverkehrbehörde den Kürzeren. Ihre Zufahrten an der Bundesstraße bleiben durch Schutzplanken versperrt. Irgendwann könnte die Debatte von Neuem entfachen.
Vor allem interessant für: Nutzer der Bundesstraße 72 sowie Landwirtschaftsbegeisterte.
Deshalb berichten wir: Vor einem halben Jahr sind Ackerland-Zufahrten an der Bundesstraße durch Schutzplanken verbaut worden. Die Landesverkehrbehörde hat daraufhin eine Überprüfung angeordnet. Den Autor erreichen Sie unter: n.homes@zgo.de
Die beiden betroffenen Landwirte, Robert Troff und Reinder Immenga, haben sich mit dem Zustand abgefunden – wenn auch zähneknirschend. „Im Endeffekt kommen wir dagegen nicht an. Es ist eine Bundesgeschichte“, sagt Robert Troff aus dem Ortsteil Ulbargen. „Ich will damit auch nicht vor Gericht gehen.“ Reinder Immenga, der seine Ländereien rund drei Kilometer weiter in Bagband hat, schlägt in die gleiche Schiene ein: „Ich möchte mich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen. Es ist nicht abzusehen, wie dieser dann ausgehen wird.“
Strafe für „vorbildliches Verhalten“?
Die beiden Landwirte fühlen sich noch immer hintergangen, da ihnen ohne vorherige Info die „offiziellen Zufahrten zu den Flächen“ genommen wurden. Jedoch können sie derzeit damit leben, weil sie über später entstandene Zufahrten „von hinten“ über eigene, andere Flächen auf die Flächen direkt an der Bundesstraße fahren können. Die Zufahrten von der Bundesstraße hatten die beiden Landwirte jahrelang nicht mehr genutzt - nicht nur aus Bequemlichkeit, sondern auch aus Rücksicht, um den Verkehr auf der Bundesstraße nicht aufzuhalten oder die Fahrbahn zu verschmutzen. Für dieses „vorbildliche Verhalten“, das seitens des Bundes gefordert wird, fühlen sich Robert Troff und Reinder Immenga nun bestraft. „Die Schutzplanken rauben uns die Möglichkeit, doch mal die Zufahrt über die Bundesstraße zu nutzen“, sagt Reinder Immenga. „Man weiß ja nie, was die Zukunft bringt. Was ist denn, wenn ich aus irgendeinem Grund mal nicht mehr von hinten auf die Fläche komme?“
Dann könne er sich gerne mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Verbindung setzen, sagt Michael Körber. „Wir sind bei Problemen der Landwirte gesprächsbereit und werden versuchen, eine Lösung zu finden“, versichert Körber. Irgendwann könnte das Aufbrechen der Schutzplanken also erneut zum Thema werden –- zum Beispiel bei einem Pächterwechsel. Reinder Immenga hat die Fläche an der B 72, dessen Zufahrt von der Bundesstraße nun versperrt ist, nur gepachtet. Ein anderer Pächter käme derzeit gar nicht auf die Fläche, da sie nur noch über andere Ländereien von Immenga anzufahren ist. „Die Sache müsste bei einem Pächterwechsel neu bewertet werden“, sagt Körber.
Möglich wäre dann eine Öffnung der Schutzplanke, die im vergangenen Sommer im Rahmen eines Bundesprojekts zur Vermeidung von Baumunfällen angebracht wurde. Eines stellt Körber unmissverständlich klar: „Die Zufahrten müssen dafür aber den heutigen Verkehrsbedürfnissen angepasst werden. Die landwirtschaftlichen Gerätschaften wurden mit der Zeit größer, da reichen die viereinhalb Meter großen Zufahrten nicht mehr aus.“