Gebühren
Wann kosten Einsätze der Feuerwehr Geld?
Brände, Überschwemmungen, akute Lebensgefahr. Einsätze jenseits der Feuerwehr-Pflichtaufgaben sind gebührenpflichtig. Auch die Katze im Baum kann teuer werden.
Ihlow/Südbrookmerland/Aurich - Keller leer pumpen: 300 bis mehr als 1000 Euro. Tier aus dem Schlot holen: 500 Euro. Umsturzgefährdeten Baum fällen: 1000 Euro. So teuer kann es werden, wenn die Feuerwehren der Gemeinde Ihlow zu einem Einsatz gerufen werden. In anderen Kommunen ist es ähnlich. „Das sind Schätzwerte, es kommt immer darauf an, wie viele Einsatzkräfte dabei waren, welche Fahrzeuge und Geräte eingesetzt werden müssen und wie lange der Einsatz dauert“, sagt Johann Ubben von der Gemeinde Ihlow. Noch etwas kommt dazu: „Wenn die Einsatzkräfte den Arbeitsplatz verlassen müssen, wird es teurer“, so Ubben. Dann müssen auch Lohnausfallkosten gezahlt werden.
Nicht jedem ist das klar: Es gibt viele Fälle, in denen kosten Einsätze der Feuerwehr Geld. Aber wann muss gezahlt werden? „Immer dann, wenn keine unmittelbare Gefahr besteht“, sagt Manuel Goldenstein, Sprecher der Kreisfeuerwehr Aurich: „Der Einsatzleiter prüft die Gefahrensituation. Falls Kosten anfallen können, informiert er darüber zu Beginn des Einsatzes“, erklärt der Pressesprecher. So war es auch Anfang Januar, als in Lübbertsfehn Katze Schlumpfi aus einem Baum gerettet werden musste.
Was und warum
Darum geht es: Für manche Einsätze der Feuerwehr bitten die Kommunen auch Privatpersonen zur Kasse.
Vor allem interessant für: Tierfreunde, Autofahrer, Landwirte und Hausbesitzer
Deshalb berichten wir: Anfang Januar sorgte eine Katzenrettung in Lübbertsfehn für Aufregung. Weil zunächst kein Notfall vorlag, sollten die Besitzer für den Einsatz zahlen. Wir haben nachgefragt, wie so etwas geregelt ist.
Kontakt: n.boening@zgo.de
„In vielen Kinderbüchern ist zu lesen, dass Katzen von der Feuerwehr aus Bäumen gerettet werden“, so Goldenstein mit einem Schmunzeln. „Deshalb wenden sich viele Menschen in einem solchen Fall automatisch an die Feuerwehr. Wenn die Besitzer dann erfahren, dass sie dafür Geld zahlen müssen, sind viele erst einmal überrascht.“ Ohne Notlage oder wenn die Situation selbst verschuldet wurde, kann es teuer werden, wenn die Feuerwehr zum Einsatz kommt.
Eine persönliche Katastrophe
„Für die Betroffenen ist ein überschwemmter Keller natürlich eine Katastrophe“, so Goldenstein. „Dass in solchen Fällen auch andere Dienstleister helfen können, daran denken sie im ersten Schock meist nicht.“ Darüber sei bei der Feuerwehr allerdings niemand böse. Es sei völlig in Ordnung, die 112 anzurufen, auch wenn nicht klar ist, ob ein Notfall vorliegt. „Der Disponent kann die Situation gut einschätzen und meist schon weiterhelfen“, so Goldenstein. Der Gas-Wasser-Installateur oder ein Nachbar mit einer Tauchpumpe für den überschwemmten Keller, die Tierrettung, geduldiges Zureden und Futter oder ein Baumkletterer für die Katze in luftiger Höhe. Mit ein wenig Abstand sind oft schnell andere Lösungen gefunden. Im Zweifelsfall gelte: „Wir lassen niemanden hängen.“
Auch in Lübbertsfehn sprang die Feuerwehr trotzdem ein und die Besitzer müssen keine Angst vor einer dicken Rechnung haben. Selbstverständlich ist das nicht. Kosten von 400 bis 500 Euro können für eine Katzenrettung anfallen. „Wie teuer die Einsätze werden können, regeln die Gemeinden und Städte in einer Kostensatzung“, so Goldenstein. Mit vollem Namen heißt diese „Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben.“
Sie Satzung und die Kosten
In der Gemeinde Südbrookmerland kann diese Satzung online eingesehen werden. Die Gemeinde Ihlow hat ihre gerade überarbeitet. Sie wird am 18. Januar zunächst dem Feuerwehrausschuss zur Abstimmung vorgelegt. Wenn alles gut geht, folgt am 15. Februar der Ratsbeschluss. Ganz frei können die Gemeinden nicht entscheiden, was und wem sie etwas in Rechnung stellen. „Der Landesrechnungshof kontrolliert, dass wir die Feuerwehr und ihre Geräte nicht willkürlich einsetzen“, so Ihlows Bürgermeister Arno Ulrichs (parteilos). Auch mal eben den eignen Bauhof zu unterstützen, sei nicht so einfach kostenlos möglich.
Der Landesrechnungshof fordert, genau festzulegen, wofür Kosten anfallen können. Auch deshalb hat die Gemeinde ihre Satzung überarbeitet. „Der Einsatz der Feuerwehren der Gemeinde Ihlow ist bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen und Tieren aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich“, steht jetzt in der neuen Satzung. Die Tiere wurden neu aufgenommen. Katzen wie Schlumpfi haben es zukünftig also leichter, kostenlos gerettet zu werden. Die Vorgaben für den Inhalt der Satzung leiten sich aus dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz ab. In Ihlow ist künftig übrigens auch das Freimessen von Heu kostenlos. „Wir wollen nicht, dass Landwirte aus Geldnot die Feuerwehr lieber nicht holen“, so Ubben. Hintergrund: Frisches gestapeltes Heu neigt zur Selbstentzündung.
Die Rechnungen werden bei der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung auf der Basis des Einsatzberichts der Feuerwehr erstellt. Die Kosten für die Geräte, Einsatzwagen und Einsatzkräfte weichen in den Kommunen übrigens kaum voneinander ab. Abgerechnet wird laut Satzung pro Viertelstunde. Ein Feuerwehrmann oder eine Feuerwehrfrau im Einsatz kostet pro Stunde in Ihlow und Südbrookmerland beispielsweise 26 Euro und ein großes Tanklöschfahrzeug 80 Euro. Eine Tauchpumpe liegt bei 12 Euro und ein Lüftungsgerät ebenfalls. „Wenn die Feuerwehr zu Einsätzen ohne akuten Notfall gerufen wird, müssen die Menschen immer bedenken, dass sie dann für einen echten Notfall nicht zur Verfügung steht“, gibt Johann Ubben zu bedenken. „Aber wenn die Menschen nicht weiterwissen, ist die Feuerwehr natürlich für sie da.“