Kriminalität

Verbotene Kaudroge sichergestellt: Zoll leitet Verfahren ein

| 11.01.2022 08:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
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Der Zoll stellte rund acht Kilogramm der Kaudroge sicher. Foto: Zoll
Der Zoll stellte rund acht Kilogramm der Kaudroge sicher. Foto: Zoll
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Die Sendung aus Afrika war als Grüner Tee deklariert. Doch das rund acht Kilogramm schwere Paket, das der Zoll sicherstellte, enthielt keinen Tee – sondern Drogen.

Papenburg - Nachdem Einsatzkräfte des Zolls im August vergangenen Jahres eine Paketlieferung aus Afrika aus dem Verkehr gezogen haben, ist nun ein Verfahren eingeleitet worden, wie der Zoll am Dienstag meldete. Denn das Paket enthielt eine Droge.

Die Droge

Laut Polizei ist Khat eine Kaudroge. Es wird hauptsächlich in Äthiopien, Kenia, Jemen und dem Oman angebaut und konsumiert. Es handelt sich dabei um die Zweigspitzen und junge Blätter des Kath-Strauchs. Das darin enthaltene Cathinon unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz, die Einfuhr ist verboten.

Der Reihe nach: Zöllner der Postabfertigung waren zuvor auf das Paket gestoßen – die Sendung aus Afrika sollte offenbar Grünen Tee enthalten. Doch die Beamten hatten Zweifel daran und schickten Proben der im Paket enthaltenen getrockneten Pflanzen zur Analyse weg. Ergebnis: „Bei den im Paket befindlichen getrockneten Pflanzen handelte es sich nachweislich um die einfuhrverbotene Kaudroge Khat“, so der Zoll.

Die rund acht Kilogramm Drogen wurden beschlagnahmt und ein Verfahren eingeleitet.

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