Justiz

Geldstrafe für Norder AfD-Rassistin – wegen Volksverhetzung

Andreas Ellinger
|
Von Andreas Ellinger
| 10.01.2022 20:20 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Sonderparteitag der AfD Niedersachsen im vergangenen Jahr: Ein Stimmzettel mit der Aufschrift „Ja, das ist meine Alternative“. Foto: Frankenberg/dpa
Sonderparteitag der AfD Niedersachsen im vergangenen Jahr: Ein Stimmzettel mit der Aufschrift „Ja, das ist meine Alternative“. Foto: Frankenberg/dpa
Artikel teilen:

Eine Holocaust-Leugnung hat der Norder AfD-Funktionärin Julia Pilger eine Geldstrafe eingebracht. Trotz laufendem Parteiausschlussverfahren ist sie wieder Kreisschatzmeisterin – aber nicht mehr in Ostfriesland.

Norden/Aurich/Hannover/Berlin - Wegen Volksverhetzung muss die AfD-Funktionärin Julia Pilger aus Norden eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro zahlen. Das hat die Staatsanwaltschaft Aurich auf Anfrage mitgeteilt. Der entsprechende Strafbefehl sei bereits rechtskräftig geworden, sagte ein Sprecher.

Unsere Zeitung hatte darüber berichtet, dass Julia Pilger auf ihrer Seite beim russischen Facebook-Konkurrenten VK einen Beitrag geteilt hatte, in dem der Holocaust geleugnet wurde. So war von einer „uns aufgezwungenen Holocaust Story“ die Rede, die in einem Buch „als die größte Lüge der Geschichte“ bezeichnet werde.

Warum Julia Pilger trotzdem nicht als „vorbestraft“ gilt

Obwohl die Staatsanwaltschaft Aurich in der Folge Ermittlungen aufnahm und unsere Zeitung wiederholt darüber berichtete, blieb der Beitrag noch Wochen lang auf der VK-Seite von Julia Pilger veröffentlicht. Diesen Text habe sich Pilger „erkennbar zu eigen gemacht“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungsbehörde bewertete das Handeln der AfD-Funktionärin als „Leugnung des Holocausts“, also als Leugnung des nationalsozialistischen Massenmords an Juden. Mit der Geldstrafe blieb die Staatsanwaltschaft allerdings unter der Schwelle, ab der die AfDlerin als „vorbestraft“ eingestuft worden wäre.

Pilger hatte auf ihrer VK-Seite zudem einen Beitrag geteilt, in dem die Freilassung von vier Holocaust-Leugnern aus bundesdeutschen Gefängnissen gefordert wurde und diese als „politische Gefangene“ dargestellt wurden. Dieser Beitrag hat laut Staatsanwaltschaft aber keine Rolle für den Strafbefehl gespielt – auch nicht rassistische Äußerungen auf der VK-Seite. So teilte Pilger beispielsweise diesen Beitrag: „Was ist der Unterschied zwischen einer überfahrenen Katze und einem überfahrenen Türken? Vor der Katze sind Bremsspuren.“

Wie es zum Parteiausschlussverfahren gegen Julia Pilger kam

Am 9. Juli verkündete der damalige Vorstand des AfD-Kreisverbands Ostfriesland den Rücktritt von Julia Pilger als Kreisschatzmeisterin und „dankte“ ihr „für die geleistete Arbeit“. Sie habe mit ihrem Rücktritt „die politische Verantwortung für fehlerhafte Aktivitäten auf VK“ übernommen.

Der AfD-Landesvorstand hielt ob dieser Aktivitäten eine Abmahnung für ausreichend. Der stellvertretende Landesvorsitzende Christopher Emden konnte diesen Beschluss, an dem er nicht mitgewirkt habe, „nicht nachvollziehen“. Emden, der früher als Richter in Norden tätig war, schrieb unserer Zeitung im September: „Meiner Meinung nach ist Frau Pilger aus der Partei auszuschließen.“ Der AfD-Bundesvorstand setzte ein Parteiausschlussverfahren gegen sie durch.

Doch dann wurde Julia Pilger wieder AfD-Kreisschatzmeisterin

Das Ausschlussverfahren sei immer noch beim Landesschiedsgericht der Partei anhängig, teilte Niedersachsens AfD-Generalsekretär Nicolas Lehrke am Montag mit. Gegen ihn lief – Stand Ende November – aus anderen Gründen ebenfalls ein Parteiausschlussverfahren, wie die AfD-Bundesgeschäftsstelle damals mitteilte. Genauso gegen den AfD-Landesvorsitzenden Jens Kestner sowie gegen zwei AfD-Politiker, die zu Beginn der jeweiligen Parteiausschlussverfahren stellvertretende Landesvorsitzende waren.

Trotz des laufenden Parteiausschlussverfahrens hat Julia Pilger ein neues Amt in der AfD bekommen, wie die Bundesgeschäftsstelle weiter mitteilte: „Nachdem vom Landesvorstand und vom Kreisvorstand befürworteten Wechsel des Kreisverbandes – vom Kreisverband Ostfriesland zum Kreisverband Wesermarsch – ist Frau Pilger jetzt Kreisschatzmeisterin im Kreisverband Wesermarsch.“

Warum der ostfriesische AfD-Kreisvorstand nicht entlastet wurde

Für den AfD-Kreisverband Ostfriesland ergaben sich aus dem Rücktritt von Julia Pilger als Kreisschatzmeisterin noch Folgewirkungen. Beim „Außerordentlichen Kreisparteitag“ am 6. November haben die nur 17 anwesenden Mitglieder die Berichte des Schatzmeisters und der Rechnungsprüfer von der Tagesordnung gestrichen – die „Entlastung Vorstand“ ebenfalls. Der Kreisvorstand, der bei dem Parteitag geschlossen zurücktrat, wurde also nicht entlastet.

Darauf angesprochen, teilte der neue AfD-Kreisvorsitzende Robert Mönnigmann mit: „Nachdem Frau Pilger den Vorstand und den Kreisverband verließ, wurde ich zum kommissarischen Schatzmeister berufen.“ Da die Freischaltung in der Schatzmeister-Cloud nicht gleich möglich gewesen sei, habe er „eine Nebenbuchhaltung für die paar Monate erstellt“, so dass dieser Zeitraum zu einer vollständigen Kassenprüfung gefehlt habe: „Dies wird nun von der neuen Schatzmeisterin geheilt.“

Professor Dr. Reiner Osbild, der bis zu jenem Kreisparteitag als Vorsitzender firmierte, schrieb auf Anfrage, dass „die Nicht-Entlastung kein Grund zur Besorgnis“ sei: „Sie drückte ein technisches Problem aus, nicht einen Mangel an Vertrauen in die Arbeit des alten Vorstandes.“ Osbild äußerte sich zuversichtlich, „dies in Kürze auch in Form einer formellen Abstimmung belegen zu können“.

Ähnliche Artikel