Osnabrück

Neue Unsicherheit über Rentenerhöhung: Wackelt Prognose von Heil?

Uwe Westdörp
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Von Uwe Westdörp
| 10.01.2022 19:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales. Hat er sich beim Thema Renten zu weit aus dem Fenster gelehnt? Foto: Kay Nietfeld/dpa
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales. Hat er sich beim Thema Renten zu weit aus dem Fenster gelehnt? Foto: Kay Nietfeld/dpa
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Wie stark steigen die Renten zum 1. Juli? Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte Ende November eine Prognose gewagt. Doch in seinem eigenen Haus will man die nicht bestätigen. Hat Heil sich vorschnell festgelegt?

Neue Unsicherheit über die Erhöhung der Renten zum 1. Juli: Das Bundesarbeitsministerium will die Vorhersagen von Minister Hubertus Heil (SPD) nicht bestätigen. Eine Sprecherin teilte unserer Redaktion auf eine entsprechende Frage mit: „Aufgrund des komplexen Zusammenhangs zwischen Nachholfaktor und Mindestsicherungsniveau kann die tatsächliche Höhe der Dämpfung der Rentenanpassung erst bestimmt werden, wenn alle relevanten Daten vorliegen. Dies wird Ende März 2022 der Fall sein.“

Heil hatte in einem Interview gesagt, die Aktivierung des Nachholfaktors werde die zu erwartende Rentenanpassung im Westen von 5,2 auf 4,4 Prozent verringern. Er hatte hinzugefügt: „Das ist immer noch sehr ordentlich.“ Für den Osten war im November sogar eine Erhöhung um 5,9 Prozent für 2022 vorhergesagt worden. Doch hat die Ampel-Koalition beschlossen, die zur Zeit ausgesetzten Nachholfaktor wieder zu aktivieren. Zur Begründung heißt es, Renten und Löhne sollen sich im Zuge der Corona-Krise insgesamt im Gleichklang entwickeln.

Der Nachholfaktor bewirkt, dass die Renten nach einer ausgebliebenen Kürzung langsamer steigen als die für die Anpassung maßgeblichen Löhne. Hintergrund: In 2021, dem zweiten Corona-Krisenjahr, hätte es wegen geschrumpfter Löhne eigentlich Rentenkürzungen geben müssen. Doch greift in solchen Fällen eine gesetzliche Rentengarantie, die nominale Absenkungen verhindert. Unterlassene Kürzungen müssen aber nachgeholt werden, wenn der Nachholfaktor wieder gilt.

Die Ministeriumssprecherin erläuterte unserer Redaktion: „Im Koalitionsvertrag ist vereinbart worden, den sogenannten Nachholfaktor in seiner Wirkung rechtzeitig zur Rentenanpassung 2022 wieder einzuführen. Dabei ist die geltende Haltelinie für das Rentenniveau von mindestens 48 Prozent einzuhalten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung wird gegenwärtig erarbeitet.“

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