Impfpflicht

So könnte Lauterbach für Scholz zum Problem werden

Michael Clasen
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Ein Kommentar von Michael Clasen
| 09.01.2022 17:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Wie sehr hört Bundeskanzler Olaf Scholz (l) auf die mahnenden Worte seines Gesundheitsministers Karl Lauterbach? Foto: Michael Sohn/dpa/pool AP
Wie sehr hört Bundeskanzler Olaf Scholz (l) auf die mahnenden Worte seines Gesundheitsministers Karl Lauterbach? Foto: Michael Sohn/dpa/pool AP
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Was hat Olaf Scholz im November bloß zu dem Versprechen getrieben, eine allgemeine Impfpflicht solle ab Anfang Februar, spätestens aber Anfang März für alle gelten? Der Kanzler steht etwas düpiert da.

Die Front der Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht bröckelt. Die umstrittene Maßnahme wird wohl erst Anfang Mai in Kraft treten – falls es überhaupt eine Mehrheit im Bundestag dafür gibt. Das muss für das Land nichts Schlechtes sein. Denn es sind weiterhin viele ethische, juristische und pragmatische Fragen offen. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht wird umso dringlicher, desto geringer die Krankheitslast durch Corona wird.

Die ersten Daten zu Omikron sind ermutigend. So ist die Variante zwar ansteckender als Delta, aber sie verursacht vergleichsweise deutlich weniger schwere Verläufe und Todesfälle. Was macht Kanzler Scholz, wenn sich die düsteren Prognosen des Robert-Koch-Instituts und seines Gesundheitsministers Lauterbach einmal mehr als zu dramatisch erweisen? Der Kanzler wäre gut beraten, dem Drängen Lauterbachs nicht nachzugeben.

Stattdessen sollte Scholz in Sachen Impfpflicht die nächsten Wochen in Ruhe abwarten, bis sich die Omikron-Datenlage erhärtet hat. Die Debatte wird er nicht mehr einfangen können. Ein für Scholz gesichtswahrender Kompromiss könnte lauten: Impfpflicht ja, die faktisch aber erst einmal ausgesetzt wird, bis das Land weiß, was es für Corona-Varianten, Impfstoffe und Gerichtsurteile bis Herbst zu erwarten hat. Bis dahin täte Deutschland ein wenig mehr Gelassenheit gut.

Den Autor erreichen Sie unter mantel@zgo.de

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