Hamburg
Isolation und Quarantäne: Diese Regeln gelten für Infizierte und Kontaktpersonen
Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen müssen in Isolation und Quarantäne. Welche Regeln gelten, welche Unterschiede es zwischen den beiden Begriffen gibt und was Sie beachten sollten: die wichtigsten Antworten.
Aufgrund der Omikron-Variante werden sich in den kommenden Wochen voraussichtlich sehr viele Menschen in Deutschland mit dem Coronavirus anstecken. Für Corona-Infizierte und auch deren Kontaktpersonen gelten bestimme Isolations- und Quarantäneregeln, die beim Bund-Länder-Treffen noch einmal überarbeitet worden sind. Was Sie beachten müssen, wo die Unterschiede zwischen den beiden Begrifflichkeiten liegen und welche Ausnahmen es gibt: die Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick.
Zum Thema:
Wer gilt als Corona-positiv und wann sind PCR-Tests kostenlos?
Ob Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, kann mit einer hohen Genauigkeit erst mit einem PCR-Test ermittelt werden. Dieser stellt nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den „Goldstandard“ unter den Corona-Tests dar. Kostenlosen Anspruch auf einen PCR-Test haben Sie, wenn ein positiver Corona-Schnelltest vorliegt - selbst oder in einem Testzentrum durchgeführt -, wenn Sie Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall hatten und wenn Sie eindeutige Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion hindeuten.
Zudem haben können Sie einen kostenlosen PCR-Test durchführen, wenn Ihnen über die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ angezeigt wird. Für Angestellte im Gesundheitswesen, in der Pflege sowie in Kindergärten und Schulen gelten bei einem positiven Corona-Fall laut Bundesgesundheitsministerium weitere Ausnahmen.
Was versteht man unter Isolation?
Die Begriffe der Isolierung oder Isolation und der Quarantäne werden in einigen Fällen als Synonyme verwendet. Sie haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen. Eine Isolierung wird nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bei Personen angeordnet, bei denen eine Corona-Infektion durch einen PCR-Test nachgewiesen wurde. Die Isolierung kann entweder zu Hause oder bei einem schweren Krankheitsverlauf im Krankenhaus erfolgen.
Wer sich mit Corona infiziert hat, muss der Neuregelung zufolge für zehn Tage in Isolation. Nach sieben Tagen können sich Infizierte durch einen PCR-Test oder einen vom Paul-Ehrlich-Institut zertifizierten Schnelltest in einem Testzentrum freitesten. Diese Regelung ist auch für Schul- und Kindergartenkinder gültig.
Für Beschäftigte bestimmter Berufsgruppen, wie Angestellte in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder in weiteren „vulnerablen“ Bereichen, gilt eine Sonderregelung: Diese Personengruppe kann sich nach sieben Tagen nur mit einem negativen PCR-Test freitesten. Außerdem müssen sie zuvor 48 Stunden symptomfrei gewesen sein.
Welche Regeln gelten in der Isolation?
Bei einer behördlich angeordneten Isolierung dürfen Sie das Haus oder die Wohnung nicht verlassen. Zudem sollten Sie auch keinen Besuch an der Haustür empfangen. Damit ist auch der persönliche Kontakt zum Postboten, dem Lieferservice oder dem Nachbarn gemeint, wie das Robert Koch-Institut (RKI) schreibt. Auch die Kontakte zu den Mitgliedern des eigenen Haushalts sollten Sie so gut es geht minimieren. Des Weiteren rät das RKI, die Räume regelmäßig zu lüften, Abfälle wie Taschentücher gesondert zu sammeln und die Wäsche bei 60 Grad zu waschen.
Wer muss in Quarantäne?
In Quarantäne müssen Personen, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben - also Kontaktpersonen von nachweislich infizierten Corona-Fällen. Für die Quarantäne gelten erst einmal die gleichen Fristen wie auch für die Isolierung. Grundsätzlich müssen Kontaktpersonen für zehn Tage in Quarantäne, können sich aber nach sieben Tagen durch einen negativen PCR-Test oder einen zertifizierten Schnelltest freitesten.
Schüler können die Quarantäne bereits nach fünf Tagen mit einem negativen „qualitativ hochwertigen“ Antigen-Schnelltest verlassen.
Was halten Sie von der Neuregelung?
Wer muss nicht in Quarantäne?
Ausgenommen von der Quarantäne-Regelung sind neuerdings Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) sowie für Personen, die frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Bei frisch doppelt Geimpften liegt die zweite Schutzimpfung weniger als drei Monate zurück. Die gleiche zeitliche Frist gilt bei frisch Genesenen und Personen, die genesen sind und anschließend geimpft wurden.
Was ist, wenn nur eines der Haushaltsmitglieder in Quarantäne muss?
Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen sollten sich, so empfiehlt es die BZgA, in eine freiwillige Quarantäne begeben. Dies ist beispielsweise relevant, wenn eines der Kinder einer Familie positiv getestet wurde, sich der Rest der Familie jedoch noch nicht mit dem Coronavirus angesteckt hat. In diesem Fall empfiehlt die BZgA, so wenig wie möglich das Zuhause zu verlassen, vorhandene Home-Office-Möglichkeiten zu nutzen, möglichst wenig einkaufen zu gehen und keine Personen außerhalb des eigenen Haushaltes zu treffen.