Finanzielle Unterstützung
Corona-Soforthilfe: Angst vor hohen Rückzahlungen
Zu Beginn der Pandemie haben zahlreiche Firmen in Ostfriesland Unterstützung bekommen. Nun sollen einige das Geld zurückerstatten. Das verursacht Probleme. Einen Lichtblick gibt es allerdings.
Ostfriesland - Die Schocknachricht erreichte viele Selbstständige in Ostfriesland wenige Wochen vor Weihnachten: Im Briefkasten fanden sie ein Schreiben der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) mit der Bitte, die in Anspruch genommenen Niedersachsen-Corona-Soforthilfen abzurechnen. Es handelte sich um Unterstützungsleistungen, die im Frühjahr 2020 unbürokratisch ausgezahlt worden waren und in der Regel auch nicht zurückgezahlt werden müssen.
130.000 Betriebe hatten sie in Niedersachsen beantragt, darunter waren auch etliche Friseurbetriebe, wie Tobias Köhne mitteilte. Der Sprecher der N-Bank sagte, dass es nur dann zu Rückzahlungen komme, wenn die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt wurden. Das könne etwa dann der Fall sein, wenn man mehr Erlöse erwirtschaftet habe, als man geschätzt hat. Um diese mögliche Differenz zu ermitteln, habe man sich an die 130.000 Hilfeempfänger gewandt.
„Die konnten sich teilweise gar nicht mehr daran erinnern, dass sie vor zwei Jahren Unterstützung beantragt haben“, sagte eine Steuerberaterin aus Aurich, die anonym bleiben möchte. Der Grund: Der Berufsstand will eigentlich nicht mit der ersten Auszahlung der Corona-Soforthilfen in Verbindung gebracht werden.
Die Abwicklung war – im Gegensatz zu späteren Hilfspaketen – ohne einen Steuerberater möglich. Wegen der bewusst unbürokratischen Abwicklung ist die Irritation jetzt bei etlichen Hilfe-Empfängern groß. Etliche wenden sich jetzt direkt an ihren Steuerberater, mit dem sie unter Umständen bereits neue Corona-Soforthilfen beantragt haben. Einige Fragen versuchen wir im Gespräch mit der N-Bank zu klären.
Wer war überhaupt antragsberechtigt?
Die Soforthilfen konnte nur in Anspruch nehmen, wer ein kleines gewerbliches Unternehmen führt, Solo-Selbstständiger oder Freiberufler ist und sich in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage (beziehungsweise einem Liquiditätsengpass) befand.
Es galten Höchstgrenzen für die Förderung. Bei bis zu fünf Beschäftigten bekam man maximal 9000 Euro, bei bis zu zehn Beschäftigten bis zu 15.000 Euro, bei bis zu 30 Beschäftigten bis zu 20.000 Euro und bis zu 49 Beschäftigen bis zu 25.000 Euro. Die wirtschaftliche Gefährdungslage wird exakt definiert: Sie liegt bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent vor. Gemessen wird der Wert an Vergleichsdaten aus dem Vorjahr.
Was müssen die Antragsteller nach dem Schreiben der N-Bank machen?
Laut Tobias Köhne erhalten die Antragsteller ein Passwort, mit dem sie sich in einen Account der N-Bank einwählen können. Dort gelangen sie auf ein Formblatt, das der Eingabe der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben dient. „Wenn alle Zahlen dort eingetragen sind, erhält der Antragsteller sofort eine Rückmeldung, ob er etwas nachzahlen muss oder nicht“, sagte Tobias Köhne. Sichtbar gemacht werde das durch eine rote Ampel (Rückzahlung) oder eine grüne Ampel (keine Rückzahlung).
Was versteht man unter Überkompensation?
Die N-Bank bezeichnet die Abweichungen zwischen den bei der Antragstellung geschätzten Einnahmen und Ausgaben von den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben als Überkompensation. Das ist eine verklausulierte Formulierung dafür, dass die Voraussetzungen für eine Soforthilfe nicht vorlagen.
Wann werden die später folgenden Corona-Soforthilfen abgerechnet?
Für die November- und Dezemberhilfen sowie die Überbrückungshilfen steht die Schlussabrechnung noch aus. Insgesamt wurden bisher 74,6 Milliarden Euro an Corona-Hilfen für die Wirtschaft ausgezahlt.
Nach OZ-Recherchen sind rund 50 Millionen Euro an Landes- und Bundesmitteln als Soforthilfe über die N-Bank an Unternehmen in Ostfriesland geflossen. Die Angaben für die Zahlen stammen von den Bundes- und Landtagsabgeordneten aus der Region. Knapp 7500 Firmen-Anträge auf Unterstützung sind in Ostfriesland gestellt worden.
Welche Abrechnungsfristen gelten für die ersten, unbürokratischen Hilfen?
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat mit einem Brief Ende des Jahres an die Wirtschaftsminister der Länder dafür gesorgt, dass die Rückzahlungsfrist von Ende Februar auf den 31. Oktober 2022 verlegt worden ist.
Damit reagierte die Politik auf die Proteste vieler Geschäftsleute. In Baden-Württemberg hatten zudem einige Gewerbetreibende angekündigt, gegen den Umgang mit der Corona-Soforthilfe klagen zu wollen. Stein des Anstoßes war offenbar auch die Verweigerung von Ratenzahlung bei der Rückerstattung der Unterstützung.