Osnabrück
Ferien und Corona: Welche Regeln gelten für Kinder in Niedersachsen?
Es sind Ferien in Niedersachsen. Aber was können Kinder und Jugendliche überhaupt in diesem Corona-Winter machen? Ein Überblick:
Wie viele Kinder und Jugendliche dürfen sich treffen?
Das hängt vom Alter der Teilnehmer ab. Die Corona-Regeln in Niedersachsen unterscheiden zwischen Jugendlichen ab 15 Jahren und jüngeren Kindern. Derzeit und bis zum 15. Januar dürfen sich maximal zehn Jugendliche ab 15 Jahren treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen sich indes in größeren Gruppen treffen. Kindergeburtstage sind, so betont auch das Gesundheitsministerium in Hannover, also weiterhin möglich.
Aber Achtung: Für erwachsene Begleitpersonen oder Feiern mit mehreren Erwachsenen gelten die strengen Vorgaben der Corona-Verordnung. Dies gilt besonders bei Ungeimpften. Die Erwachsenen in einem ungeimpften Haushalt dürfen sich maximal mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Für Geimpfte und Genesene mit entsprechenden Nachweisen gilt eine Obergrenze von zehn Personen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind von dieser Obergrenze bei Treffen mehrerer Erwachsener ausgenommen.
Was müssen Kinder und Jugendliche beim Einkaufen beachten?
Wenn unter dem Weihnachtsbaum ein Gutschein lag, der nun im Einzelhandel eingelöst werden soll, gilt im weitesten Sinne das, was auch für Erwachsene gilt: Maske nicht vergessen! Jugendliche ab 15 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen. Für Jüngere teilt das Gesundheitsministerium mit: „Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere […] Mund-Nasen-Bedeckung […] tragen.“ Für Kleinkinder entfällt die Maskenpflicht indes ganz. Die Regeln gelten so auch im Supermarkt und anderen Läden des täglichen Bedarfs.
Was gilt in Freizeiteinrichtung?
Wer die Weihnachtsferien nicht nur daheim mit Lernen verbringen will, dem bleiben eine Reihe von Freizeiteinrichtungen zur Zerstreuung. Hier die Regeln am Beispiel eines Zoos erklärt: Eigentlich gilt die 2G-Regel in Niedersachsen, also nur Genesene oder Geimpfte dürfen mit entsprechendem Nachweis rein. Explizit ausgenommen davon sind aber alle Besucher, die jünger als 18 Jahre sind.
Begründet wird das mit den regelmäßigen Tests in Schulen. Als Nachweis dient der Schülerausweis, den Kinder und Jugendliche griffbereit haben sollten. Außerdem gilt auch in Freizeiteinrichtungen: Die FFP2-Maske nicht vergessen. Das macht Niedersachsen natürlich auch besonders interessant, für Nachwuchs aus anderen Bundesländern, etwa dem angrenzenden Nordrhein-Westfalen, wo zum Teil strengere Zugangsvoraussetzungen gelten.
Auch in Restaurants und Hotels in Niedersachsen sind Kinder und Jugendliche weitgehend von 2G oder gar 2G-plus-Regeln ausgenommen. Für sie gilt in weiten Teilen lediglich die bekannte Masken- und Abstandspflicht. Ob das aber auf Dauer so bleibt, ist fraglich. Mit zunehmenden Impfangeboten für den Nachwuchs könnten auch bald für Jüngere die Regeln analog zu den Erwachsenen verschärft werden.