Silvester

Weitere Feuerwerksverbote im Landkreis Aurich

Michael Hillebrand
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Von Michael Hillebrand
| 27.12.2021 19:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Böller und Raketen dürfen in diesem Jahr nicht verkauft und Altbestände mancherorts auch nicht abgebrannt werden. Symbolfoto: Pixabay
Böller und Raketen dürfen in diesem Jahr nicht verkauft und Altbestände mancherorts auch nicht abgebrannt werden. Symbolfoto: Pixabay
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Nicht nur in der Stadt Aurich, sondern auch in weiteren Teilen des Landkreises gibt es zu Silvester Feuerwerksverbote. Wo genau?

Krummhörn/Norden/Inseln - Nicht nur in Teilen der Stadt Aurich, sondern auch an vielen weiteren Stellen im Landkreis Aurich ist das Abbrennen von „Erwachsenen“-Feuerwerk zu Silvester verboten. Betroffen sind das Norder Stadtzentrum und der Stadtteil Norddeich, die Gemeinde Krummhörn, Norderney und Baltrum. Verboten ist Feuerwerk der Kategorie F2, zu dem beispielsweise Böller und Raketen zählen, teilt der Landkreis Aurich mit. Kleinfeuerwerk wie Knallerbsen und Tischfeuerwerke zählen nicht dazu.

Betroffen sind in der Gemeinde Krummhörn der touristisch geprägte Fischerort Greetsiel, wo nicht an der Sielstraße, Am Markt, Am Neuen Deich, am Kalvarienweg, an der Mühlenstraße, am Schatthauser Weg und im Hafenbereich gezündelt werden darf. In Pewsum gilt das Verbot am Drostenplatz und im Bereich Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) / Cirksenastraße.

Norden und Norderney

In Norden gilt die Regelung auf dem Marktplatz, an der Osterstraße zwischen den Hausnummern 1 und 16 sowie zwischen 147 und 160, am Neuen Weg 1 bis 61 und von 61a/b bis Hausnummer 147, am Vorplatz des Einkaufszentrums Norder Tor ab Hausnummer 61 und 61 a/b bis zum Norder Tor. In Norddeich gilt das Verbot entlang der kompletten Wasserkante vom Hafen, über den Bereich beim Haus des Gastes bis zum südwestlichen Rand, wo bis zur Herbstpause an der Dünenlandschaft gearbeitet worden war.

Die Verbotszonen auf Norderney: Kurplatz und Kurgarten, Onnen-Visser-Platz, Tannenstraße (Freifläche an der Gabelung Knyphausenstraße/Tannenstraße), Remmer-Harms-Eck, Schulhöfe der Grundschule und der KGS, Kap und Kapspielplatz, Spielpark Kap Hoorn, gesamte Strandpromenade von der Strandzuwegung Südwesthörn bis Cornelius sowie zugehörige Liegewiesen und Strandkorb-Aufstellflächen, alle Fußgängerzonen (Strandstraße zwischen Damenpfad und Bülowallee, Bülowallee zwischen Kirchstraße und Bushaltestelle sowie Georgstraße und Bülowallee, Poststraße zwischen Bülowallee und Friedrichstraße, Schmiedestraße zwischen Jann-Berghaus-Straße und Friedrichstraße, Jann-Berghaus-Straße zwischen Winterstraße und Luciusstraße).

Verbote auf Baltrum und in Sonderbereichen

Auf Baltrum gilt das Verbot auf allen öffentlichen Straßen, auf der Strandpromenade mit der Kuckucksdüne, auf dem Nordstrand inklusive der Strandmauer und auf dem Südstrand. Ebenso im Hafenbereich und bei den beiden Aussichtsdünen.

Weiterhin wir darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von „pyrotechnischen Gegenständen“ allgemein in „unmittelbarer Nähe“ von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie bei „besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ verboten ist.

Der Landkreis begründet die Verbote mit der Ausbreitung des Corona-Virus, die durch Menschenansammlungen begünstigt werden würde, die sich die Feuerwerke anschauen. Auch wolle man eine weitere Belastung der Krankenhäuser durch Menschen verhindern, die sich an dem Feuerwerk erfahrungsgemäß regelmäßig verletzen.

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