Corona in Ostfriesland

Tanzverbot: Ostfriesischer Unternehmer verliert vor Gericht

| | 27.12.2021 12:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden. Foto: Schulze/DPA
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden. Foto: Schulze/DPA
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Der Chef eines ostfriesischen Veranstaltungsbetriebs hat am Oberverwaltungsgericht eine Niederlage einstecken müssen. Er war gegen das Tanzverbot der niedersächsischen Landesregierung vorgegangen.

Lüneburg/Kreis Aurich - Das von der niedersächsischen Landesregierung verhängte und kürzlich bis zum 15. Januar verlängerte Tanzverbot bleibt bestehen. Ein Veranstaltungsunternehmer aus der Nähe von Aurich hatte versucht, diese und andere Maßnahmen des Landes vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg kippen zu lassen – und ist damit gescheitert. OVG-Sprecherin Dr. Gunhild Becker teilt auf Nachfrage der Redaktion mit, dass der zuständige Senat den Eilantrag des Mannes am Tag vor Heiligabend abgelehnt habe.

Der Chef des ostfriesischen Betriebs hatte den Antrag am 17. Dezember in Lüneburg eingereicht und war dabei vom niedersächsischen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga unterstützt worden. „Wir sind guter Dinge, dass wir einen für uns positiven Ausgang sehen werden“, hatte Dehoga-Geschäftsführer Rainer Balke damals der Redaktion gesagt. Die Gastronomie sei in Niedersachsen zu keiner Zeit ein Infektionstreiber gewesen. Dementsprechend sei ein pauschales Verbot, auch ein zeitlich befristetes, für die Pandemiebekämpfung nicht erforderlich.

Niederlage hatte sich abgezeichnet

Dass die Lüneburger Richter das anders sehen und der Antrag wenig Aussicht auf Erfolg haben durfte, zeichnete sich dann am Montag vor Weihnachten ab: Das OVG wies einen Antrag eines Hannoveraner Anwalts ab. Der war gegen die gesamte Weihnachtsruhe als Maßnahmen-Paket der Landesregierung vorgegangen, weil der Umstand, dass diese pauschal gelte und nicht an Zahlenwerte gekoppelt sei, willkürlich sei. Das OVG hatte allerdings entschieden, dass diese Entkoppelung von den Zahlen angesichts der drohenden Gefahr durch die Omikron-Variante nicht pauschal rechtswidrig sei.

Das Tanzverbot, die Schließung von Clubs und die Untersagung von großen Veranstaltungen bezögen sich auf Momente mit einer hohen Anzahl von Kontakten. Außerdem sei etwa die Maskenpflicht dort nicht durchgehend durchsetzbar. Und die Richter gingen sogar noch einen Schritt weiter und erklärten: „Diese Infektionsschutzmaßnahmen sind bei summarischer Prüfung derzeit notwendig und auch angemessen.“ Laut Becker stützt sich der Senat im den Ostfriesen betreffenden Urteil „im Wesentlichen“ auf dieselbe Argumentation.

„Versuch war es wert“

Balke sagt jetzt: „Die Entscheidung kam nicht sonderlich überraschend, aber den Versuch war es wert.“ Man habe mit dem Antrag ein Signal in die Branche senden und ein Zeichen setzen wollen, sagt der Dehoga-Chef. Die Landesregierung trage den Kampf gegen die Pandemie auf dem Rücken der Gastronomen aus. Balke sagt, dass die Verbote in der Branche dazu dienen sollten, mehr Menschen zum Impfen zu bewegen, obwohl es dort mit einem guten Hygienekonzept keine überproportionale Ansteckungsgefahr gebe. Er und der Kläger hatten sich auch Hoffnung gemacht, weil der Einzelhandel kurz vor Einreichen des Eilantrags am OVG Erfolg gehabt hatte.

Die Lüneburger Richter hatten damals die 2G-Regelung im Einzelhandel gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, hatte es dazu aus Lüneburg geheißen. Gegenüber unserer Redaktion hatte OVG-Sprecherin Becker allerdings deutlich gemacht, dass jeder Antrag individuell sei – und so auch geprüft werden müsse. Von einer Entscheidung könne nicht auf eine andere geschlossen werden.

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