Hannover

Niedersachsen zieht mit bei Verschärfungen für Silvesterfeiern

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 21.12.2021 20:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
In Niedersachsen wird es wegen der Corona-Pandemie auch in diesem Jahr keine größeren Silvesterfeiern geben. Foto: Tobias Kleinschmidt/dpa
In Niedersachsen wird es wegen der Corona-Pandemie auch in diesem Jahr keine größeren Silvesterfeiern geben. Foto: Tobias Kleinschmidt/dpa
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Omikron ist auf dem Vormarsch. Niedersachsen hatte sich daher bereits eine Weihnachtsruhe mit strengen Kontaktregeln auferlegt - und wird nun noch weitergehen.

Nach der Bund-Länder-Runde am Dienstag wird Niedersachsen seine Weihnachtsruhe an einem Punkt noch einmal deutlich verschärfen. Das hat Ministerpräsident Stephan Weil am Abend vor Journalisten in Hannover angekündigt. So werden zum Schutz vor der nächsten Corona-Welle private Zusammenkünfte nach Weihnachten nur noch mit maximal zehn geimpften oder genesenen Personen erlaubt sein, wobei Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren nicht mitzählen. Bei den Ungeimpften dürfen sich die Mitglieder eines Haushaltes weiterhin mit maximal zwei weiteren Personen treffen.

Weihnachten darf mit 25, Silvester mit zehn Personen gefeiert werden

Ursprünglich hatte das Land für die Zeit vom 24. Dezember bis zum 2. Januar eine Weihnachtsruhe vorgesehen, die private Treffen von bis zu 25 Personen auch über Silvester erlaubt hätte. Wie Regierungschef Weil erläuterte, soll es über Weihnachten bei den 25 Personen bleiben, kurz danach aber werde das Land die Obergrenze auf zehn Personen absenken, wie mit dem Bund und den anderen Ländern vereinbart. Weil begründete das Festhalten an der großzügigeren Regelung über Weihnachten damit, dass den Bürgern eine so kurzfristige Kehrtwende nicht zuzumuten gewesen wäre, und dass eine typische Weihnachtsfeier im Familienkreise einen ganz anderen Charakter habe als eine große Silvesterparty. „Die soll es in Niedersachsen nicht geben“, stellte der SPD-Politiker klar und verwies auf die „deutlich höhere“ Ansteckungsgefahr, wenn der Jahreswechsel in großer Runde begangen werde.

Zehn-Personen-Regel kommt kurz nach Weihnachten

Weil kündigte an, dass die Zehn-Personen-Regel spätestens zum 28. Dezember in Kraft treten werde, womöglich aber auch bereits am 26. oder 27. Dezember. Überdies erwäge die Landesregierung angesichts der fortschreitenden Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus eine Verlängerung seiner Weihnachtsruhe über den 2. Januar hinaus. Neben den Kontaktbeschränkungen sieht die Weihnachtsruhe in Niedersachsen vor, dass es keine Tanzveranstaltungen geben darf und Diskos und Bars geschlossen bleiben müssen.

Niedersachsen war schon vorgeprescht

Beim Bund-Länder-Treffen am 9. Dezember hatte Weil sich mit seinem Vorschlag der Weihnachtsruhe bei den anderen Ländern und dem Bund nicht durchsetzen können und war dann im Alleingang vorgeprescht. „Dass sich nun vieles von dem, was wir in Niedersachsen bereits vor knapp zwei Wochen beschlossen haben, auch in der Haltung des Bundes und der anderen Länder wiederfindet, unterstreicht unsere Position“, sagte Weil und sprach von einer „richtigen und vorausschauenden Politik“.

FFP2-Masken werden laut Weil zum Standard

Gleichzeitig bedauerte der Ministerpräsident, dass sein Bundesland bei der 2G-Regel im Einzelhandel nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg hinter die Beschlusslage des Bundes und der anderen Länder zurückfalle. Das OVG hatte die 2G-Regel im Handel vergangene Woche für überzogen bewertet und gekippt. Seither dürfen in Niedersachsen auch wieder Ungeimpfte mit einem negativen Corona-Test shoppen gehen. Das Land reagierte darauf mit der Einführung einer FFP2-Maskenpflicht im gesamten Einzelhandel, einschließlich der Supermärkte. Weil geht nach eigenen Worten davon aus, dass FFP2-Masken im gesamten gesellschaftlichen Leben zur Pflicht werden, weil diese eine „deutlich höhere Schutzwirkung“ hätten.

Oberverwaltungsgericht bestätigt verschärfte Corona-Maßnahmen

Erfreut zeigte der Ministerpräsident sich darüber, dass das OVG den verschärften Corona-Kurs in Niedersachsen, die Weihnachtsruhe also, am Dienstag für rechtmäßig erklärte. Ein Anwalt aus Hannover hatte dagegen geklagt. Die angeordnete Schließung von Clubs und Diskotheken sowie weitere Einschränkungen über die Feiertage in Niedersachsen sind laut OVG vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie angemessen. Diese Infektionsschutzmaßnahmen seien derzeit notwendig. Die Klage des Anwalts richtete sich nach Angaben eines Gerichtssprechers etwa gegen die von der Landesregierung angekündigte Schließung von Clubs und Diskotheken sowie gegen die Einschränkungen bei Veranstaltungen. Hier lässt das Land maximal 500 Besucher zu.

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