Pandemie im Kreis Aurich
Bußgeld als letztes Mittel im Kampf gegen das Virus
Insgesamt 2532 Anzeigen aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Verordnung gab es bisher im Landkreis Aurich. Wer nach einem Hinweis auf einen Verstoß uneinsichtig ist, zahlt.
Aurich - Urlauber beherbergt trotz Verbot im Lockdown. Maske bei einer Gedenkveranstaltung nicht getragen. Die Quarantäne-Auflagen nicht beachtet. Das sind nur einige der Verstöße gegen die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die im Landkreis Aurich in diesem Jahr vor Gericht gelandet sind. Wird eine Ordnungswidrigkeit erst einmal hier verhandelt, sind die Erfolgsaussichten für den Beschuldigten jedoch meist gering. Noch vor zwei Jahren wären Fälle wie diese uns seltsam vorgekommen. Inzwischen gehören sie nicht nur deutschlandweit, sondern auch im Landkreis Aurich zum Alltag.
Was und warum
Darum geht es: Fast 3000 Anzeigen gegen Corona-Verstöße im Landkreis Aurich.
Vor allem interessant für: alle im Landkreis Aurich
Deshalb berichten wir: Der Gesundheitsausschuss hatte den Landkreis gebeten, über die aktuelle Situation zu informieren. Die Autorin erreichen Sie unter: n.boening@zgo.de
Neben Impfungen, den erlassenen Allgemeinverfügungen zum Schutz vor Ansteckungen, Testzentren sowie der Kontaktnachverfolgung ist dieses Vorgehen ein weiteres Werkzeug in der Pandemie-Bekämpfung: Mitarbeiter des Ordnungsamts und die Polizei kontrollieren, ob die Corona-Maßnahmen eingehalten werden. Amtshilfe erhalten sie von den Städten und Gemeinden. „Dabei suchen wir bei einem Verstoß erst einmal das Gespräch und weisen auf den Fehler hin“, sagt Julian Jetses vom Gesundheitsamt Aurich: „Schließlich kann es mal passieren, dass man gerade nicht daran denkt oder nicht mehr weiß, welche Regeln gerade gelten.“ Eine Anzeige sei das letzte Mittel. Neben Kontrollgängen gibt es laut Jetses deshalb auch beratende Kontrollen im Einzelhandel und in der Gastronomie.
1896 Mal Bußgeld verhängt
Wer nach einem Hinweis nicht einsichtig ist, muss mit einem Bußgeld oder im besten Fall mit einem niedrigeren Verwarngeld rechnen. Insgesamt 1896 Mal wurde ein solches Bußgeld verhängt. Ein Verwarngeld gab es nur in 87 Fällen. Aufgenommen werden die Anzeigen entweder vom Ordnungsamt oder von der Polizei. „Bei angekündigten Quarantäne-Verstößen oder bei Hinweisen darauf kümmert sich die Polizei um die Kontrollen“, erklärt Rainer Müller-Gummels, Pressesprecher des Landkreises. Schwerpunkte der Kontrollen sind laut Jetses fehlender Mundschutz und Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen.
Insgesamt 2532 Anzeigen hat es laut der offiziellen Statistik seit März 2020 im Landkreis Aurich gegeben. Davon sind bereits 1690 Verfahren rechtskräftig. Das bedeutet, dass kein Einspruch eingelegt oder das Geld bezahlt wurde. Nur 359 Verfahren wurden nach einer Recherche eingestellt. Die Anzeigen landen beim Landkreis, der sich um den weiteren Ablauf kümmert und den Bußgeldbescheid zustellt. Wer nicht zahlen will, muss Einspruch einlegen. Das ist bisher nur in 121 Fällen erfolgt. Überzeugt die Begründung die Entscheider nicht, landet der Fall bei der Staatsanwaltschaft.
Boostern nach drei Monaten
Aktuell sind noch 190 Fälle offen. Das bedeutet, dass die Ermittlungen laufen, Zeugen vernommen werden oder die Anhörungsverfahren nicht abgeschlossen sind. Wer zahlen muss, für den kann es teuer werden. Die Bußgelder für die Corona-Verstöße sind selbst bei kleinen Verstößen schmerzhaft. Schon wer sich nicht an die Abstandsregel hält, ist mit 50 bis 150 Euro dabei. Eine falsche oder fehlende Maske wird mit 100 bis 150 Euro geahndet. Verstöße gegen die 2G-Regel werden mit 400 bis 500 Euro und gegen die 2G+-Regel sogar mit 600 Euro bestraft. „Letztendlich tragen die meisten Bürger im Landkreis Aurich die Maßnahmen aber mit“, so Julian Jetses, „Sonst sähen bei uns die Corona-Zahlen ganz anders aus.“
Auch der Landkreis tut aktuell einiges, um den Pandemieverlauf positiv zu beeinflussen. Trotz einem Engpass beim Impfserum unterstützt er die am Dienstag veröffentlichte Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Aus Sorge vor der Omikron-Variante rät sie zu einer früheren Corona-Drittimpfung. Die Kommission empfiehlt das Boostern nun bereits nach drei Monaten. Bisher hatte das Gremium nach sechs Monaten zu der Auffrischung geraten. Daran hatte sich auch der Landkreis gehalten. Nur auf ärztliche Empfehlung konnte bereits nach fünf Monaten erneut geimpft werden.
Diese neue Empfehlung gilt ab sofort für alle Erwachsenen. Es sei damit zu rechnen, dass Omikron das Infektionsgeschehen „innerhalb kürzester Zeit“ bestimmen werde, hieß es als Begründung. Die dritte Impfung soll vor einer schweren Erkrankung schützen und das Risiko, das Virus zu übertragen, verringern. Geimpft wird in Aurich im Energie-, Bildungs- und Erlebnis-Zentrum (EEZ). Einen Termin gibt es über das Impfportal des Landes Niedersachsen.