Corona in Ostfriesland
Klage gegen Tanzverbot: Gericht will diese Woche entscheiden
Ein Unternehmer aus der Nähe von Aurich wehrt sich gegen einen Teil der landesweiten Weihnachtsruhe. Seit Freitag liegt der entsprechende Eilantrag dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg vor.
Lüneburg - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg will noch diese Woche über die Rechtmäßigkeit des landesweiten Tanzverbots entscheiden. „Der Senat bemüht sich um eine Entscheidung im Laufe dieser Woche“, schreibt Pressesprecherin Dr. Gunhild Becker auf Nachfrage der Redaktion. Eine „konkreter Entscheidungszeitpunkt“ könne zwar noch nicht genannt werden, das Gericht werde die Presse aber über den Ausgang des Verfahrens unterrichten.
Am Freitag hatte ein Unternehmer aus der Nähe von Aurich einen sogenannten Normenkontrollantrag gestellt und dabei Unterstützung vom niedersächsischen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga bekommen. Mit diesem Eilantrag fordert er, dass das Gericht das von der Landesregierung verhängte Tanzverbot kippen möge, das Teil der Weihnachtsruhe, die von Weihnachten bis Neujahr unter anderem auch strengere Kontaktbeschränkungen vorsieht, ist.
Ostfriesischer Betrieb klagt gegen Tanzverbot
Weihnachtsruhe bleibt nach Gerichtsentscheidung bestehen
Tanzverbot: Ostfriesischer Unternehmer verliert vor Gericht