Corona in Ostfriesland

Ostfriesischer Betrieb klagt gegen Tanzverbot

| | 19.12.2021 18:13 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte die Weihnachtsruhe verkündet. Archivfoto: Frankenberg/DPA
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte die Weihnachtsruhe verkündet. Archivfoto: Frankenberg/DPA
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Die niedersächsische Landesregierung hat zwischen Weihnachten und Neujahr eine Weihnachtsruhe verhängt. Ein Veranstaltungsbetrieb aus der Nähe von Aurich will sich das nicht gefallen lassen.

Ostfriesland - Ein Veranstaltungsbetrieb aus der Nähe von Aurich klagt gegen das von der niedersächsischen Landesregierung verhängte Tanzverbot zwischen Weihnachten und Neujahr. Das hat am Sonntag auf Nachfrage der Redaktion Rainer Balke, Geschäftsführer des niedersächsischen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), bestätigt. Gegen 14.30 Uhr habe der Chef des ostfriesischen Betriebs – unterstützt vom Dehoga – beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg einen Normenkontrollantrag eingereicht. Die Richter sollen nun im Eilverfahren die Rechtmäßigkeit des Tanzverbots prüfen.

„Wir sind guter Dinge, dass wir einen für uns positiven Ausgang sehen werden“, sagte Balke. Die Gastronomie sei in Niedersachsen zu keiner Zeit ein Infektionstreiber gewesen. Dementsprechend sei ein pauschales Verbot, auch ein zeitlich befristetes, für die Pandemiebekämpfung nicht erforderlich. Der Chef des Betriebs aus der Nähe von Aurich sagte der Redaktion: „Ich und der Dehoga finden den Infektionsschutz enorm wichtig, uns geht es aber um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.“ Der Mann besteht darauf, dass bei uns weder sein Name noch sein Betrieb genannt werden. Er habe große Angst davor, angefeindet zu werden, sagte er.

Allein kann der Dehoga nicht klagen

Erich Wagner, Dehoga-Chef für Ostfriesland, sagte auf Nachfrage: „Ich befürworte den Antrag schon.“ Den Betrieben in seiner Branche gehe es immer schlechter, und die Gäste würden durch „das ständige Hin und Her und das Rumgeeiere der Politik“ verunsichert. Er sagte, er habe in den vergangenen Tagen zwar mitbekommen, dass der Dehoga einen Unternehmer oder eine Unternehmerin gesucht habe, um gegen das landesweite Tanzverbot vorzugehen. Dass sich jemand aus Ostfriesland gemeldet habe, habe er allerdings bisher nicht gewusst.

Dass sich der Dehoga in den Reihen seiner Mitglieder Stellvertreter sucht, um gegen Maßnahmen des Landes rechtlich vorzugehen, ist nicht neu oder unüblich. Der Dehoga selbst ist nämlich nicht berechtigt, sich an die Verwaltungsgerichte zu wenden – dafür fehlt dem Verband die sogenannte Klagebefugnis. Den Normenkontrollantrag darf laut Gesetz nur stellen, wer „geltend macht, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden“. Das können im Fall des Tanzverbotes nur die direkt betroffenen Unternehmen sein.

Tanzen mit FFP2-Maske?

Der ostfriesische Unternehmer ist direkt betroffen. „Beispielsweise hatten wir für den 25. Dezember bei uns eine Hochzeit mit 250 Personen geplant“, sagte er. Angesichts der aktuellen Vorschriftenlage habe er die Veranstaltung absagen müssen. „Damit zerstörst du den Leuten den schönsten Tag ihres Lebens“, sagte der Unternehmer. Dabei habe er „ein sehr gutes Sicherheits- und Hygienekonzept“ mit einer Teststation und einer hochmodernen Klima- und Belüftungsanlage.

Darauf angesprochen, dass ein Restaurantbetrieb mit festen Sitzplätzen etwas anderes sei als eine Tanzveranstaltung ohne Abstandsregeln, sagte Dehoga-Ostfriesland-Chef Wagner: „Wir haben mehrere Umfragen durchgeführt, und die jungen Leute sind durchaus bereit, auch mit Masken zu tanzen.“ FFP2-Masken böten einen guten Schutz, sagte er. Probleme könne es allerdings bei hohen Alkoholpegeln geben. „Aber das lässt sich durch Sicherheitspersonal lösen“, so Wagner.

Einzelhändler hatten schon Erfolg

Für ihn sei wichtig, dass es keine pauschalen Verbote gebe, sondern verbindliche Konzepte, die mit Experten wie Virologen erarbeitet werden müssten. „Dass ein Kollege jetzt den schweren Weg nach Lüneburg geht, ist gut, weil das die Diskussion voranbringen kann.“ Balke sagte bezüglich des Zeitplans, dass die Klage dem Land wohl am Montag zugestellt werde. „Dann haben sie dort bis Mittwoch Zeit für eine Stellungnahme“, so der Dehoga-Niedersachsen-Geschäftsführer. Laufe alles glatt, könnten die Richter noch am selben Tag entscheiden.

Am Donnerstag hatte das OVG bereits die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, so die Richter.

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