Osnabrück
Nach 2G-Urteil: Jetzt kommt FFP2-Maskenpflicht in Niedersachsen
In Niedersachsen soll ab Dienstag landesweit eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel gelten. Das teilte das Gesundheitsministerium in Hannover am Wochenende mit.
Demnach habe sich die Regierung darauf verständigt, am Montag entsprechende Änderungen an der Corona-Verordnung des Landes vorzunehmen. Diese sollen dann am Dienstag, 21. Dezember, in Kraft treten. Ab dann soll landesweit das Tragen einer FFP2-Maske in sämtlichen Geschäften - also offenbar auch Supermärkten - verpflichtend sein. Bislang reichte noch eine OP-Maske.
Die Regierung reagiert damit auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburgs. Die Richter hatten eine vom Land erlassene 2G-Regel gekippt, wonach nur Geimpfte oder Genesene in Geschäften des Einzelhandels einkaufen durften. Ungeimpfte mussten draußen bleiben, selbst dann, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen konnten. Ausgenommen von der 2G-Regel waren beispielsweise Supermärkte.
Ministerin: 2G bleibt bessere Wahl
Die Richter gaben einer Klage des Woolworth-Konzerns Recht, der sich dagegen gewandt hatte. Im Urteil verwiesen die Juristen bereits darauf, dass eine FFP2-Maskenpflicht als Schutzmaßnahme ausreichend sei. Das setzt das Land nun um. Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) erklärte aber auch: „Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass die 2G-Regel hier ein noch höheres Schutzniveau geboten hätte, aber das Thema ist jetzt bis auf Weiteres vom Tisch.“
In anderen Bundesländern hatten analoge 2G-Regeln vor Gerichten Bestand. Behrens verwies darauf, dass Einzelhändler auch vom Hausrecht Gebrauch machen könnten und Ungeimpften den Zutritt aus eigenen Stücken verwehren könnten.
Ab Dienstag wird die FFP2-Maske also das Bild in den Geschäften in Niedersachsen bestimmen. Allein Beschäftigte in den Läden dürfen auch weiterhin OP-Masken tragen, sofern sie durch „Aerosolbarrieren“ geschützt seien, heißt es vom Ministerium.
Kippt auch die Weihnachtsruhe?
Der nächste Ärger aus Richtung Lüneburg droht der Landesregierung übrigens schon. Dort liegen Klagen gegen Teile der sogenannten Weihnachtsruhe in Niedersachsen vor. „Wir unterstützen einen Veranstaltungsbetrieb aus der Nähe von Aurich bei einem Normenkontrollantrag gegen das Tanzverbot zu Weihnachten und Silvester“, sagte der Geschäftsführer des niedersächsischen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Rainer Balke, am Samstag. Der Antrag sei am Freitag dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg zugestellt worden.
Niedersachsens Landesregierung hat für die Zeit von Heiligabend bis zum 2. Januar eine sogenannte Weihnachtsruhe angekündigt. Landesweit soll dann die Warnstufe 3 mit erneut verschärften Corona-Regeln gelten. Unter anderem werden Tanzveranstaltungen untersagt, Testvorgaben verschärft und die Zahl der zulässigen Kontakte wird reduziert. Über das Vorgehen gegen das Tanzverbot hatte zunächst der NDR berichtet. (mit dpa)
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