Politik
Kreistag Leer verdoppelt Sitzungsgeld für Vorsitzende
Wer ein Gremium des Leeraner Kreistages leitet, erhält künftig mehr Geld. Damit soll der Aufwand für die Vorbereitungen entlohnt werden. Eine monatliche Zahlung wurde verworfen.
Leer - Ein Großteil der politischen Arbeit im Kreistag Leer wird in Ausschüssen geleistet. Jeder Ausschuss hat einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende – diese sollen künftig ein doppeltes Sitzungsgeld als Aufwandsentschädigung erhalten. Das hat der Kreistag kürzlich einstimmig beschlossen.
Für jede Sitzung des Kreistags, einer seiner Ausschüsse oder eines Beirates erhält jedes Kreistagsmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von 27 Euro, für maximal 18 Sitzungen im Jahr. Wer ein Gremium leitet, habe jedoch einen höheren Aufwand bei der Vorbereitung, argumentierte die Gruppe SPD/Grüne/Die Linke. Sie hatte das höhere Sitzungsgeld vorgeschlagen, doch zunächst war dabei an eine monatliche Zahlung von 25 Euro gedacht.
Gremien tagen 55 mal im Jahr
Im Kreisausschuss wurde dieser Vorschlag abgeändert. Nun soll es jeweils ein doppeltes Sitzungsgeld geben. In den Jahren 2020 und 2021 fanden der Beschlussvorlage zufolge jeweils 55 Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse statt. Bei einer gleichen Anzahl an Sitzungen im Jahr 2022 sowie den Folgejahren würden dadurch jährliche zusätzliche Kosten in Höhe von 1485 Euro entstehen, vorausgesetzt es bleibt bei der Höhe des Sitzungsgeldes von 27 Euro.
Bisher erhielten die Ausschussvorsitzenden lediglich das einfache Sitzungsgeld. Sie sind jedoch unter anderem für die Einladung zu den Sitzungen sowie die Abstimmung der Tagesordnung mit der Verwaltung zuständig und haben daher einen höheren Aufwand als die einfachen Mitglieder.
Mehrere Ämter erhalten Zuschlag
Eine zusätzliche Entschädigung erhalten laut Kreistagssatzung derzeit die stellvertretenden Landräte und Landrätinnen (der erste Stellvertreter 430 Euro, der zweite 275 Euro und der dritte 180 Euro monatlich); die Kreistagsvorsitzende 85 Euro je Sitzung; die Fraktions- oder Gruppenvorsitzende 135 Euro monatlich plus elf Euro je Fraktions- oder Gruppenmitglied – wobei dieser Entschädigungsbeitrag auf mehrere Mitglieder mit Funktionen aufgeteilt werden kann.