Osnabrück
2G in Niedersachsen gekippt: Wird jetzt Maskenpflicht verschärft?
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat – einmal mehr – eine Corona-Schutzmaßnahme in Niedersachsen gekippt: Die Richter verwarfen in ihrer Entscheidung die 2G-Regel im Einzelhandel. Fragen und Antworten.
Was bedeutet die Entscheidung?
Ab sofort dürfen auch ungeimpfte Personen wieder in Geschäften des Einzelhandels - beispielsweise Bekleidungs- oder Elektronikläden und Baumärkten - einkaufen. Ausnahmen können die Geschäftsinhaber vor Ort festlegen. Da das Hausrecht bei ihnen liegt, können sie theoretisch weiter ungeimpften Personen den Zutritt verwehren. Ob das passieren wird, ist aber eher fraglich. In der Vergangenheit hatten Lobbyverbände bereits gegen die sogenannte 2G-Regel gewettert und sie als unverhältnismäßig eingeordnet. Die Maske bleibt beim Einkaufen allerdings Pflicht.
Seit wann galt die Regel?
Die 2G-Regel war erst am Sonntag in Kraft getreten. Seit Anfang der Woche wurden deswegen an den Eingängen vieler Geschäfte Impfausweise oder digitale Impfpässe kontrolliert. Nur Geimpfte oder Genesene durften rein. Wer nur einen negativen Test vorweisen konnte, musste draußen bleiben. Vielerorts sorgte das für lange Warteschlagen. Ausgenommen von der Regelung waren von vornherein Supermärkte, Apotheken und andere Geschäfts der sogenannten Grundversorgung. (Weiterlesen: Gericht kippt die 2G-Regel für niedersächsischen Einzelhandel)
Wie begründen die Richter ihre Entscheidung?
Die Richter in Lüneburg kritisieren laut Mitteilung des OVG die Regierung deutlich. Wörtlich heißt es in der Urteilszusammenfassung: „Der Senat habe bereits mehrfach beanstandet, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten. Es sei nicht ersichtlich, dass die Erforschung von Infektionsumfeldern auch durch das Land Niedersachsen intensiviert worden wäre, um die Zielgenauigkeit der Schutzmaßnahmen zu erhöhen.“
Im Klartext heißt das: Das Land hat nach Auffassung der Richter willkürlich und nicht evidenzbasiert entschieden, Ungeimpfte aus dem Einzelhandel auszuschließen. Dabei sei wissenschaftlich nicht erwiesen, dass der Einzelhandel Pandemietreiber ist. Die mit der 2G-Regel verbundenen Eingriffe in die Grundrechte von Ungeimpften aber auch von Händlern seien nicht mit dem Infektionsschutz zu begründen.
Vielmehr sei beim Tragen einer FFP2-Maske eine Corona-Übertragung kaum möglich. Das könnte als Wink der Richter verstanden werden, welche Anordnung indes aus ihrer Sicht verhältnismäßig wäre: eine verschärfte Maskenpflicht auch im Einzelhandel. Die Lüneburger Richter hatten bereits mehrfach in der Vergangenheit Corona-Anordnungen teilweise oder ganz kassiert. So deutlich fiel die Wortwahl dabei aber bislang nicht aus.
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Wer hatte geklagt?
Geklagt hatte die Kaufhaus-Kette Woolworth. Eine Sprecherin sagte am Freitag, das Unternehmen sei zuversichtlich, dass sich weitere Bundesländer der Rechtsprechung aus Niedersachsen anschließen würden. „Für Woolworth und viele weitere Einzelhändler stellt diese Entscheidung einen wichtigen Durchbruch dar“, teilte Diana Schönfeld von Woolworth mit. Die Zugangsbeschränkung seien diskriminierend gewesen. „Hinzu kommt, dass der Einzelhandel kein Treiber der Pandemie ist - von ihm geht nachweislich keine signifikante Infektionsgefahr aus.“ Das Unternehmen hatte auch in anderen Bundesländern gegen vergleichbare Regelungen geklagt.
Was sagt die Landesregierung?
Das Gesundheitsministerium in Hannover nahm die Entscheidung der Richter nach eigenen Angaben „zur Kenntnis“. Etwas Anderes bleibt der Regierung auch kaum. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Ministerin Daniela Behrens (SPD) teilte mit: „2G im Einzelhandel war ein Baustein, um die Kontakte unter ungeimpften Personen zu reduzieren und sie vor einer Ansteckung mit dem Virus zu schützen.“ Sie bat Einzelhändler von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Zutritt weiterhin auf Geimpfte und Genesene zu beschränken.
Außerdem kündigte Behrens an, dass eine FFP2-Maskenpflicht geprüft werden solle. Erwogen werden könnte auch eine 3G-Pflicht, bei der für Ungeimpfte ein negativer Coronatest als Zugangsberechtigung gelten könnte. Bis zu einer Neuregelung werden aber wohl noch einige Tage vergehen.
Ministerpräsident Stephan Weil sagte am Freitag: „Alle anderen Länder haben 2G im Einzelhandel. Ich hoffe nicht, dass das zu einem Einkaufstourismus der besonderen Art führt, weil ungeimpfte Menschen in Niedersachsen shoppen gehen können.“
Und die Opposition?
Die FDP begrüßte die Entscheidung. Parteichef Stefan Birkner betonte, die 2G-Regel habe so oder so nicht dem Infektionsschutz im Land dienen sollen. Einziger Zweck dahinter seiner Auffassung nach: „Die Landesregierung will damit lediglich den Impfdruck erhöhen und trägt das auf dem Rücken des Einzelhandels aus.“ Die Regierung müsse aus den Urteilen endlich lernen, dass Grundrechtseingriffe gut begründet sein müssen.
Von Grünen-Fraktionsführerin Julia Willie Hamburg hieß es: „Mit dem Beschluss des OVG Lüneburg rächt sich einmal mehr, dass die Landesregierung Eile vor Sorgfalt als oberste Maxime hat.“ Hamburg griff den Hinweis der Richter zu einer flächendeckenden FFP2-Pflicht als „wirksames und niedrigschwelliges Mittel“ auf und forderte zeitnah eine neue Verordnung.
Wie ist es in anderen Bundesländern?
Hier gilt teilweise weiterhin 2G. Bei Gerichten in ganz Deutschland sind inzwischen Klagen gegen die 2G-Regel eingegangen. Doch gibt es bislang keine einheitliche Linie der Richter. In Schleswig-Holstein war diese Woche ein Eilantrag der Kaufhauskette Woolworth gegen die 2G-Regel vom zuständigen Gericht abgelehnt worden. Hier verwiesen die Richter - entgegen der Kollegen aus Lüneburg - auf die als besonders besorgniserregend eingeordnete Variante Omikron.
Angesichts dieser Bedrohung bestehe kein Zweifel daran, dass die 2G-Regelung geeignet sei, der Verbreitung von Covid-19 entgegenzuwirken und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu reduzieren. In Nordrhein-Westfalen steht eine entsprechende Entscheidung noch aus.
Achtung: Nicht verwechseln mit 2Gplus!
Das Urteil betrifft nicht, die sogenannte 2Gplus-Regel, die mittlerweile ebenfalls Niedersachsenweit gilt. Sie betrifft beispielsweise Kinos oder Gastronomie - also Orte, an denen sich Menschen tatsächlich über längere Zeit näherkommen. Hier darf weiterhin nur denjenigen Einlass gewährt werden, die geimpft und getestet oder genesen und getestet sind. Ungeimpften und Ungetesteten wird muss der Zutritt verwehrt werden. Es gibt aber eine weitreichende Ausnahme: Wer bereits eine Booster-Impfung erhalten hat, muss sich nicht mehr testen lassen.
2Gplus gilt seit Freitag landesweit. Die Regelung war an die unterschiedlichen Warnstufen der niedersächsischen Corona-Verordnung gekoppelt. Mittlerweile sind überall entsprechende Grenzwerte überschritten. Die letzten Ausnahmen waren bis Freitag noch der Landkreis Heidekreis und die Stadt Wilhelmshaven.Weiterlesen: 2Gplus in Niedersachsen: Testpflicht entfällt nach Booster-Impfung
Und der Friseurbesuch?
Hier gilt 3G, also auch Ungeimpfte können sich die Haare schneiden lassen, sofern der Friseur nicht anderweitig entscheidet. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte strengere Regeln erst kürzlich kassiert.