Osnabrück

Einzelhandel: Wegfall von 2G wird Weihnachtsgeschäft nicht retten

Nina Kallmeier
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Von Nina Kallmeier
| 16.12.2021 19:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die 2G-Regelung für Geschäfte in der Innenstadt ist Geschichte. Foto: Jana Probst
Die 2G-Regelung für Geschäfte in der Innenstadt ist Geschichte. Foto: Jana Probst
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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die 2G-Regelung in Niedersachsens Einzelhandel gekippt. Der Handelsverband Niedersachsen-Bremen begrüßt die Entscheidung. Wird es doch noch was mit dem Weihnachtsgeschäft?

Vier Tagen nach ihrer Einführung ist die flächendeckende 2G-Regelung in Niedersachsens Einzelhandel schon wieder Geschichte. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die coronabedingten Einschränkungen in den Geschäften gekippt. Eine Entscheidung, die der Handelsverband Niedersachsen-Bremen begrüßt. „Wir haben die Landesregierung immer darauf hingewiesen, dass das Pandemiegeschehen keine Anhaltspunkte für zusätzliche Einschränkungen im Einzelhandel bietet“, sagte Hauptgeschäftsführer Mark Alexander Krack unserer Redaktion. Und er betont noch einmal: „Der Handel ist keine Brutstätte für das Virus.“

Krack: Ungleichbehandlung hat ein Ende

Insbesondere freue es ihn, dass mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts die Ungleichbehandlung der Sortimente im Handel nun ein Ende habe. Dass die Regelungen mit Blick auf Abstand und das Tragen von Masken bestehen bleibt, ist Krack zufolge indes richtig.

Wird das Weihnachtsgeschäft für die vielen Händler in den Innenstädten kurz vor dem vierten Advent nun doch noch einmal Fahrt aufnehmen? In dieser Hinsicht ist der Hauptgeschäftsführer nicht optimistisch. „Ich glaube nicht, dass der Wegfall der 2G-Regelung das Weihnachtsgeschäft retten wird“, sagte Krack. Zumal er einen Flickenteppich in Deutschland befürchtet: In Schleswig-Holstein wurde 2G im Einzelhandel gerade erst bestätigt.

Schon bevor die verschärfte Regelung in Kraft traten, seien die Menschen vorsichtig gewesen und die Frequenzen in den Städten zwischen 35 und 40 Prozent niedriger als sonst. Hinzu komme: Die Einschränkungen unter anderem für die Gastronomie, von deren Gästen auch der Handel profitiere, würden bestehen bleiben.

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