Corona-Regeln

Heute so, morgen so

Petra Herterich
|
Ein Kommentar von Petra Herterich
| 16.12.2021 18:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Auf die 2G-Regelung wird an einem Schaufenster eines Geschäftes in der Oldenburger Fußgängerzone hingewiesen. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Auf die 2G-Regelung wird an einem Schaufenster eines Geschäftes in der Oldenburger Fußgängerzone hingewiesen. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Artikel teilen:

Politik und Gerichte stiften Verwirrung: Die 2G-Regel für den Einzelhandel ist in Niedersachsen erstmal nur von kurzer Dauer.

Was ist das für ein Hin und Her: Erst verkündet Niedersachsen die 2G-Regel für den Einzelhandel – dann kassiert das Oberverwaltungsgericht sie wieder. Es ist nicht das erste Mal, dass in Niedersachsen eine Corona-Regel erlassen wird, die im Anschluss von Juristen wieder gekippt wird. Erkennen hier im Land nun die Gerichte den Ernst der Lage nicht, oder sind die Erlasse einfach schlampig ausgearbeitet? Tatsache ist: Die Bürger sind am Ende komplett verwirrt. Was heute gilt, ist morgen schon wieder hinfällig, aber womöglich übermorgen wieder gültig – nur besser ausformuliert. Wer soll da noch mitkommen?

Vermutlich freut sich der Einzelhandel jetzt aber zu früh. Kundenströme werden sich vor Weihnachten kaum noch in die Läden ergießen. Die Menschen sind viel zu verunsichert, um einen Stadtbummel zu genießen, und die meisten Geschenke sind wohl auch schon online bestellt. Womöglich aber kommen noch Kunden aus anderen Bundesländern angereist, wie Bremen oder NRW. Dort gilt die 2G-Regel nämlich. Dabei sollte doch bundesweit eine einheitliche Lösung her.

Wie der vielbeschriebene „Lockdown für Ungeimpfte“ in Niedersachsen aussehen soll, wenn die Gerichte nicht mitspielen, bleibt ein Rätsel. Die beste Lösung: Impfen – und zwar alle.

Die Autorin erreichen Sie unter p.herterich@zgo.de

Ähnliche Artikel