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2G ist gekippt – was gilt für Angestellte?
Die 2G-Regel im Einzelhandel für Kunden wurde kürzlich abgeschafft. Eine Leserin wandte sich an die Redaktion, um zu erfahren, was denn überhaupt für Angestellte gilt. Wir fragten nach.
Rheiderland - Wer eine vorweihnachtliche Einkaufstour machen will, muss auf dem Laufenden sein: Seit Montag galt in Niedersachsen im Einzelhandel die Regel, dass diejenigen, die nicht geimpft oder genesen waren, nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen konnten. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen jetzt gekippt. Für Kundinnen und Kunden haben sich die Vorschriften damit noch einmal geändert. Aber was gilt eigentlich für Angestellte? Mit dieser Frage wandte sich eine Leserin an die Redaktion.
Wir gaben die Frage weiter an Jörg Thoma, den stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbandes für Ostfriesland. „Zunächst muss man festhalten, dass es keine allgemeine Impfpflicht gibt und damit auch keine für die Beschäftigten im Einzelhandel“, erklärt er. Für die Mitarbeiter in Läden gelte, wie für jeden anderen Beschäftigten auch, die 3G-Regel.
Auf die Größe kommt es an
Das heißt, so erklärt Thoma, Mitarbeitende müssen geimpft, genesen oder getestet sein. „Dafür brauchen sie einen tagesaktuellen negativen Testnachweis, bevor sie den Laden betreten. Das ist nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt.“ Also bundesweit gleich. Die Regeln, an die sich Kundinnen und Kunden halten müssen, gingen hingegen aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung hervor, so Thoma. Die 2G-Regel, die hier festgelegt war, ist nun vorläufig ausgesetzt. Betriebe handhaben die Testpflicht für ihre Angestellten unterschiedlich. „Das hängt von der Größe ab“, sagt Thoma. Die Einhaltung von 3G sei die Verpflichtung des Arbeitgebers. „Notfalls auf eigene Kosten. Aber in kleinen inhabergeführten Geschäften oder Filialen einer Kette ist es oft nicht umsetzbar, dass die Angestellten sich vor Ort testen lassen. Das kann man sich ja vorstellen. Wenn da nur zwei, drei Leute arbeiten, kann kaum jemand für die Tests abgestellt werden.“
Gleichzeitig sei es, wenn 50 Angestellte zu unterschiedlichen Zeiten im Betrieb ihre Schicht beginnen, schwer, das Testen zu koordinieren. Ist es vor Ort nicht möglich, müssten die Tests bei Zentren vorgenommen werden. „Das ist auch sicherer, weil man von einer Infektion erfährt, bevor derjenige bei der Arbeit ankommt“, so Thoma.
Das sagen Einzelhändler
Im Damenmodegeschäft Tido Müller in Bunde ist das Testen kein Thema. „Alle hier sind geimpft. Die meisten geboostert“, erklärt eine Mitarbeiterin. Die Kontrolle der 2G-Nachweise der Kunden sei ebenfalls bis zur Außerkraftsetzung problemlos gelaufen.
Zum Beispiel für die Combi-Filialen in Bunde und Weener hatte die 2G-Regelung ohnehin nicht gegolten. Dennoch: „Für unsere Beschäftigten gilt die Vorgabe, dass alle geimpft oder getestet sein müssen“, teilt Annett Rabe, Bünting-Pressesprecherin, auf Nachfrage mit. Das werde geprüft. „Nichtgeimpfte können einen zertifizierten Test vorlegen oder im Unternehmen bei Dienstantritt einen Test durchführen.“ Parallel würden Impfungen über den Betriebsarzt angeboten.
Leider hielten sich in Ostfriesland nicht alle an die Regeln, sagt Thoma vom Einzelhandelsverband: „Es gibt immer wieder Fälle von gefälschten Impfausweisen oder Testergebnissen. Damit werden die Kollegen, aber auch die Kundinnen und Kunden gefährdet. Diese Tragweite scheint leider nicht allen bewusst zu sein.“
Heute so, morgen so
Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel
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