Kolumne: Digital total

Endlich ein Gesetz in unserem Sinne

Fabian Scherschel
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Eine Kolumne von Fabian Scherschel
| 14.12.2021 09:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Fabian Scherschel
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Auf unserem Internetauftritt erscheint sechs Mal pro Woche eine Kolumne. Dienstag geht es ums Digitale.

Gefühlt ist es wirklich selten, dass in Deutschland ein neues Gesetz kommt und man sich denkt: Oh wow, das ist ja mal in meinem Sinne! Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, wann ich das als normaler Verbraucher das letzte Mal gedacht habe. Aber mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die am 1. Dezember in Kraft getreten ist, ist das ausnahmsweise einmal wirklich so.

Denn seit Anfang des Monats haben Nutzer von Internetanschlüssen und Mobilverträgen ein Anrecht darauf, den Anbieter in die Verantwortung zu nehmen, wenn ihre Verbindung gestört wird. Das kann dann für den Anbieter auch schnell teuer werden, denn ab dem dritten Tag der Störung können auch private Endverbraucher nun eine Endschädigung in Anspruch nehmen. Ähnliches gilt auch, wenn man den Anbieter wechselt und dabei etwas schiefgeht. Wenn der neue Anbieter es nicht schafft, einen Anschluss einzurichten, muss der alte Provider einen sogar nach Ende des Vertrags weiter versorgen. Denn Bürger haben ab sofort einen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten.

Zur Person

Fabian Scherschel (37), geboren in Duisburg und nun in Düsseldorf lebend, arbeitete bis 2019 als Redakteur für das Tech-Portal Heise-Online und für die Tech-Newsseite „The H“ in London. Als Freiberufler schreibt er unter anderem für das Magazin „c’t“. Mittlerweile hat der begeisterte Podcaster sein eigenes Projekt: fab.industries. Fernseh- und Radiosender schätzen ihn als Experten.

Aber was noch besser ist: Ab sofort sind alle neuen Verträge mit einer Mindestlaufzeit von mehr als 24 Monaten gesetzwidrig. Und Anbieter müssen darüber hinaus eine Vertragslaufzeit von zwölf Monaten bereitstellen. Nach Ablauf dieser Zeit kann man jeden Monat kündigen, automatische Verlängerungen sind ab jetzt tabu. Bei einem Umzug, wenn der alte Anbieter einen am neuen Ort nicht versorgen kann, kann man nun nach einem Monat kündigen. Und man kann das auch einen Monat vor dem Umzug machen, also müssen wir nie wieder beim Umzug Anschlüsse doppelt bezahlen.

Halleluja, das ist mal ein Gesetz im Sinne des Kunden! Da werden sich einige Anbieter, besonders der rote mit Sitz in Düsseldorf, ganz schön geärgert haben, als sie das gehört haben. Ab jetzt wird es deutlich schwerer, Kunden mit schlechtem Service übers Ohr zu hauen.

Kontakt: kolumne@zgo.de

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