Bußgeldverfahren
Geschäftsführer beherbergt trotz Verbots Familie in Ferienhaus


Gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises legte der Geschäftsführer einer Ferienhausagentur am Freitag Widerspruch ein. Foto: Archiv/Ortgies
Der Geschäftsführer einer Ferienhausagentur soll im Mai während des Beherbergungsverbots einer Familie erlaubt haben, ein Haus zu mieten. Er legte Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid des Landkreises ein.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
- Voller Zugriff auf www.borkumer-zeitung.de
- 700+ neue Artikel pro Woche
- BZ-App inklusive
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein BZ-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle