Heidelberg
Umfrage: Fast jeder zweite hat Probleme mit dem Internetanschluss
Fast jeder zweite in Deutschland klagt über schlechtes Internet. Das hat eine repräsentative Umfrage des Vergleichsportals Verivox ergeben. Ein Großteil der Befragten wünscht sich neue Maßnahmen der Bundesregierung.
Etwa 45 Prozent der Internetnutzer in Deutschland sind mit ihrem Internetanschluss nicht zufrieden. Das ist das Ergebnis einer vom Vergleichsportal Verivox in Auftrag gegebenen Online-Befragung von gut 1000 Personen.
Die Nutzer monierten Störungen bei ihrem heimischen Anschluss. 40 Prozent klagten über zu geringe Bandbreite, bei fast einem Fünftel der Befragten sei der Anschluss zeitweise gar nicht nutzbar. Nur sieben Prozent gaben an, dass sie mit ihrem Internetanschluss nie Probleme haben und ihn störungsfrei nutzen können.
Häufiger Störungen bei Kabelanschlüssen
Der Umfrage zufolge gibt es bei Kabelanschlüssen häufiger Störungen als bei Glasfaseranschlüssen oder DSL-/VDSL-Zugängen. Zwölf Prozent der Befragten gaben an, per Glasfaser online zu gehen.
Laut der Umfrage beschwert sich gut die Hälfte der Nutzer (51 Prozent) über Störungen direkt beim Anbieter. Zehn Prozent wandten sich mit ihrem Problem an die Bundesnetzagentur.
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90 Prozent sehen den Staat in der Pflicht
Um das Internet künftig störungsfreier nutzen zu können, wünscht sich ein Großteil der Befragten neue Maßnahmen der Bundesregierung. Gut 90 Prozent sprachen sich dafür aus. Zu den Wünschen an die Regierung gehörten eine garantierte Mindest-Surfgeschwindigkeit (50 Prozent) und mehr staatliche Eingriffe beim Netzausbau (knapp 40 Prozent).
Besserung mit neuem Telekommunikationsgesetz?
Eine erste Aussicht auf Besserung verspricht die am 1. Dezember in Kraft getretene Novelle des Telekommunikationsgesetzes. So können Kunden den Preis für ihren Vertrag mindern oder diesen außerordentlich kündigen, wenn der Internetzugang nicht die vereinbarte Leistung erfüllt, so die Bundesnetzagentur.
Außerdem müssen Anbieter Störungen sofort beheben, ab dem dritten Störungstag können Kunden eine gesetzliche Ausfallentschädigung verlangen. Neu ist auch, dass Verträge, die sich automatisch verlängert haben, monatlich kündbar sind.