Osnabrück
Niedersachsen: Dann kommt die 2G-Regel im Einzelhandel
Die Corona-Regeln werden bundesweit verschärft, Ungeimpfte werden von Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen- etwa beim Einkaufen. Bis die Regeln in Niedersachsen greifen, dauert es aber noch etwas.
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) zeigte sich am Donnerstag zufrieden mit den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz. „Da ist einiges mehr herausgekommen als ich für möglich gehalten hätte“, erklärte er im Anschluss. Bis aber beispielsweise die 2G-Regeln im Einzelhandel greifen, wird es noch etwas dauern.
Der SPD-Politiker sagte nach der Konferenz, die entsprechende Landesverordnung müsse angepasst werden. Vermutlich ab Mitte kommender Woche gelte dann die 2G-Regel in Niedersachsen. Das anstehende Adventswochenende können Ungeimpfte also noch einkaufen, danach müssen sie draußen bleiben. Ausgenommen von der Zugangsbeschränkung sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte oder Apotheken.
Weil sagte, er erwarte, dass die Einzelhändler den entsprechende Impf- oder Genesenenausweis von jedem Kunden kontrollierten. Von Stichproben-Lösungen halte er nichts. „Der Handel sollte ein Interesse daran haben, dass 2G durchgesetzt wird. Das vermittelt den geimpften Kunden, und das ist die Mehrheit, Sicherheit“, warb der SPD-Politiker.
Kein Test mehr nach Booster-Impfung?
In anderen Bereichen des öffentlichen Lebens hatte Niedersachsen schon vor dem Beschluss am Donnerstag strengere Regeln und behält diese auch bei: So gilt für Kinos, Gaststätten oder Theater bereits jetzt fast flächendeckend im Land die 2G-plus-Regel: Es werden also nur Geimpfte oder Genesene eingelassen, die auch negativ getestet sind. Der Bund-Länder-Beschluss belässt es hier bei 2G.
Ein negativer Corona-Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 48 Stunden. Die PCR-Tests müssen aber in der Regel selbst bezahlt werden, die Schnelltests sind kostenlos. Wer in Niedersachsen eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten hat, könnte von der geltenden 2G-plus-Regel künftig jedoch ausgenommen werden.
Dies werde innerhalb der Koalition geprüft, sagte Weil. Man wolle den Menschen nicht mehr abverlangen, als notwendig sei. Für Menschen mit einer sogenannten Booster-Impfung könnte dann der unter 2G-plus-Bedingungen notwendige zusätzliche Test entfallen. Auch diesbezüglich wird voraussichtlich in der kommenden Woche mehr Klarheit vorliegen.
Böller: Jede Kommune soll selbst verbieten
Auch auf geplante Feierlichkeiten zum anstehenden Jahreswechsel haben die Beschlüsse Auswirkungen: Bund und Länder haben sich auf ein Versammlungs- sowie Böllerverbot zu Silvester geeinigt. Das hatte die Landesregierung in Niedersachsen schon im Dezember 2020 flächendeckend verhängt. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg kippte dann aber das pauschale Verbot.
Weil sagte am Donnerstag, er habe seine Ministerpräsidenten auf die rechtlichen Schwierigkeiten hingewiesen. „Niedersachsen muss sich an seine Rechtsprechung halten“, betonte der SPD-Politiker. Das bedeutet nun aber nicht, dass an Niedersachsen doch Feuerwerk entfacht werden darf.
Als Schlussfolgerung aus dem Urteil aus dem vergangenen Jahr werden laut Weil in diesem Jahr die Kommunen das Verbot rechtlich für ihren lokalen Zuständigkeitsbereich umsetzen. Ein solches Vorgehen werde dann auch in Niedersachsen Bestand haben.
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