Corona in Ostfriesland
Friseure bitten vorm Ladenfenster zum Corona-Test
Die ostfriesischen Testzentren sind ausgelastet. Deshalb greifen Friseur-Kunden zum Selbsttest, der unter Aufsicht durchgeführt wird. Das Problem: Die werden immer teurer – und schwerer zu bekommen.
Ostfriesland - Ab diesem Mittwoch gilt in ganz Ostfriesland die Warnstufe 2 und damit in vielen Bereichen die 2G+-Regel – beispielsweise in den Friseursalons. Wer sich die Haare schneiden lassen möchte, muss geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen aktuellen Negativtest vorweisen können. „Begeistert sind wir natürlich nicht“, sagt Joachim Wachsmann, Obermeister der Friseur-Innung Aurich-Norden. Dennoch sei diese Regelung besser als ein erneuter Lockdown. „Dass die Maßnahmen jetzt irgendwie wirken, ist unsere einzige Hoffnung“, sagt er. Und Heiner Heijen, Obermeister der Innung Leer-Wittmund, sagt: „Ich hoffe jeden Tag, dass wir im Fernsehen sinkende Zahlen sehen.“
Heijen sagt, dass die aktuelle Testpflicht „nicht zu Ende gedacht“ sei, weil es zu wenig Testmöglichkeiten gebe. Laut Wachsmann setzen viele Kolleginnen und Kollegen deshalb auf beaufsichtigte Selbsttests. „Die klopfen bei mir beispielsweise an die Scheibe, machen ihren Test, während jemand zuguckt, setzen sich ins Auto und zeigen 15 Minuten später das negative Ergebnis vor“, sagt der Obermeister. Die Corona-Testverordnung sieht das in der Tat als einen möglichen Test-Nachweis vor, nur: Die Preise für die Selbsttests steigen enorm an, weil die Verfügbarkeit immer geringer wird. Eine Stichprobe der Redaktion hat ergeben, dass etwa in nicht einer Filiale des Drogerie-Riesen DM in der Region auch nur eine Packung zu kaufen war.
Laut Regierung sind genug günstige Tests vorhanden
Auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Amira Mohamed Ali hat das Bundesgesundheitsministerium am Montag allerdings Folgendes geantwortet: „Auf dem Markt standen und stehen weiterhin kostengünstige Selbsttests zur Verfügung.“ Doch auch in den gängigen Internet-Shops werden die Tests teilweise für deutlich mehr als fünf Euro pro Stück verkauft – mitunter mit Lieferzeiten von mehr als zwei Wochen. Vergangene Woche hatte auch die Kette Rossmann bundesweite Lieferengpässe eingeräumt. Der Norder Berend Groeneveld, Chef des niedersächsischen Landesapothekerverbands, hatte der Redaktion zudem davon berichtet, dass das Testmaterial auch in den Apotheken der Region knapp – und teuer – werde.
Wachsmann sagt, dass in seinem Salon das Telefon sehr häufig klingele und am anderen Ende verunsicherte Kunden seien. Es sei sehr viel, das den Friseuren zugemutet werde, sagt Heijen. Dabei träfen die Maßnahmen die Falschen, findet er: Es gebe 80.000 Betriebe in Deutschland mit rund 240.000 Beschäftigten sowie rund 250.000 Kundenkontakte am Tag – und nur sehr wenige zweifelsfrei auf den Friseurbesuch zurückzuführende Infektionen, sagt der Obermeister. Sein Kollege Wachsmann und er verzeichnen ihren eigenen Angaben zufolge schon jetzt einige Terminstornierungen, weil auf die Schnelle kein Testtermin zu bekommen sei. „Aber schlimmer wird es sicher im Laufe dieser und nächster Woche werden“, sagt Wachsmann.
Was passiert mit Konzert-Tickets?
Nicht nur die Friseur-Betriebe sind von der neuen 2G+-Regel betroffen, sondern ebenso Veranstalter von Konzerten und anderen Shows. Sofern diese nicht abgesagt wurden, gilt auch dort: Nur Geimpfte oder Genesene mit Testnachweis dürfen zuhören, zuschauen und tanzen. Wie aber steht es um Konzertgäste, die möglicherweise schon vor Monaten Tickets gekauft haben, jetzt aber auf die Schnelle keinen Testtermin mehr bekommen? „Tatsächlich machen knappe Testkapazitäten eine Bewertung der Situation schwierig“, schreibt auf Nachfrage der Redaktion Tiana Schönbohm, Referentin für Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover.
Generell sei die Verbraucherzentrale folgender Auffassung: Werde ein Veranstalter gesetzlich oder behördlich dazu verpflichtet, nur noch Genesenen und Geimpften mit Testnachweis den Zutritt zu gewähren, nachdem bereits Tickets verkauft wurden, liege im rechtlichen Sinn eine sogenannte Unmöglichkeit vor. „Der Anbieter darf gewissermaßen den bereits geschlossenen Vertrag nicht mehr erfüllen, wenn die Besucher nicht geimpft und getestet sind – auch wenn diese die Tickets zu anderen Bedingungen erworben haben“, so Schönbohm. Ob der Veranstalter den Ticketpreis erstatten muss, hänge davon ab, wer letztendlich dafür verantwortlich ist, dass der Anbieter die Betroffenen nicht an der Veranstaltung teilnehmen lassen darf.
„Die Verantwortlichkeiten und die Frage, was zumutbar ist, muss stets im konkreten Einzelfall beurteilt werden“, so Schönbohm. Heißt: Im Einzelfall muss beispielsweise beurteilt werden, wie weit jemand für einen Testtermin fahren müsste oder wie lange er Zeit hatte, sich um einen Termin zu kümmern. Was den Veranstalter angeht, könnte man die Frage aufwerfen, ob diesem nicht zumutbar wäre, beaufsichtigte Selbsttests zu akzeptieren. Was für Schönbohm jedenfalls feststeht, ist: „Kann sich jemand aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich nicht impfen lassen oder unverschuldet im vorgeschriebenen Zeitfenster keinen Test durchführen lassen, dürfte dies jedenfalls nicht den Verbraucher*innen anzulasten sein.“
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