Planung
Zentralklinikum: Raumordnungsverfahren beginnt
Das Raumordnungsverfahren für das geplante Zentralklinikum beginnt. Die Unterlagen sind vielerorts einsehbar. In einer Frist kann jeder Bedenken oder Anregungen zum Verfahren vorbringen.
Aurich - Das Raumordnungsverfahren für die geplante Zentralklinik im Raum Uthwerdum (Gemeinde Südbrookmerland) beginnt. Das bedeutet: Die Unterlagen zum Klinikbau können nun öffentlich eingesehen werden und jeder, der Bedenken oder Anregungen zu dem Vorhaben hat, kann diese einreichen.
Wie der Landkreis Aurich am Freitagmorgen mitteilte, hat die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH das Raumordnungsverfahren beim Landkreis als zuständiger unterer Landesplanungsbehörde beantragt. Jetzt liegen alle notwendigen Unterlagen vor. Der Untersuchungsraum für das geplante Zentralklinikum umfasst das Gebiet der Gemeinde Südbrookmerland. Zudem sind mögliche Auswirkungen auf die umliegenden Städte Aurich, Norden und Emden Untersuchungsgegenstand. Bereits 2015 hatte eine Antragskonferenz zur Erörterung des Untersuchungsrahmens stattgefunden. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse hat der Landkreis Aurich den Untersuchungsrahmen mitgeteilt.
Anmeldung für Einsicht
Die öffentliche Bekanntmachung der Einleitung des Raumordnungsverfahrens und der Auslegung der Verfahrensunterlagen erfolgt diesen Freitag im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden und am 1. Dezember im Niedersächsischen Ministerialblatt.
Die Verfahrensunterlagen sowie Berichte und Empfehlungen werden vom 10. Dezember bis mindestens zum Ablauf der Stellungnahmefrist am 24. Februar 2022 im Internet unter www.landkreis-aurich.de/zentralklinikum öffentlich gemacht. Zusätzlich werden die Unterlagen vom 10. Dezember bis 17. Januar 2022 zur Einsicht beim Landkreis Aurich, im Rathaus der Gemeinde Südbrookmerland sowie im Rathaus der Stadt Emden während der jeweiligen Öffnungszeiten ausgelegt. In dieser Zeit kann jeder Bedenken oder Anregungen zu dem Raumordnungsverfahren vorbringen.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Pandemie und dem damit eingeschränkten Zugang zu den Dienstsitzen der Behörden ist die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen bis auf weiteres nur nach telefonischer oder persönlicher Terminvereinbarung möglich. Die am Tage der Einsichtnahme geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind entsprechend umzusetzen und zu beachten.