Berlin

Geimpft, genesen, getestet: So klappt die Corona-Reise mit Kind

Johanna Ulrich
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Von Johanna Ulrich
| 23.11.2021 18:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Bei Flugreisen gilt es mancher Orts extra Formulare auszufüllen. Foto: dpa/Jens Kalaene
Bei Flugreisen gilt es mancher Orts extra Formulare auszufüllen. Foto: dpa/Jens Kalaene
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Zum Weihnachtsurlaub lieber zu Hause bleiben oder doch den Schritt der Reise wagen? Gerade mit Kindern ist das wegen unterschiedlicher Bestimmungen innerhalb der EU eine etwas kniffligere Frage. Was Sie beachten müssen.

Wer zu Weihnachten mit seinen Kindern verreisen will, der steht durch die steigenden Coronazahlen und unterschiedlichen Beschränkungen vor einer Herausforderung. Kinder unter zwölf Jahren bekommen hierzulande noch keine Corona-Impfung. Ist der Familienurlaub in anderen Ländern Europas dann derzeit überhaupt möglich?

Testnachweis für Jugendliche in Frankreich

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Außerdem gilt es bei der Einreise eine Erklärung zur Symptomfreiheit abzugeben. Diese gibt es als PDF zum Download. Tests, Impf- und Genesenennachweise können aber auch per CovPass-App beziehungsweise Corona-Warn-App sowie in Papierform vorgezeigt werden.

Wer öffentliche Einrichtungen wie Cafés, Restaurants, Museen oder Einkaufszentren mit den Kindern besuchen möchte, kann dies nur mit einem 3G-Nachweis. Das gilt ebenso für Erwachsene sowie für Kinder ab zwölf Jahren. Der Nachweis kann über eine der deutschen Apps erbracht werden oder mit der französischen TousAntiCovid-App.

3G-Regel für den Italienurlaub

Italien ist bei den Alters-Begrenzungen strenger: Dort müssen Einreisende ab sechs Jahren geimpft, genesen oder getestet sein. Der Testnachweis kann mit einem PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder mittels Antigentest, nicht älter als 48 Stunden, erfolgen. Dieser ist per digitalem Covid-Zertifikat der EU oder in Papierform nachzuweisen. Außerdem: Die Einreise ist für die gesamte Familie über ein Online-Formular anzumelden.

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Auch die Maskenpflicht gilt für Kinder ab sechs Jahren bei Restaurant- oder Museumsbesuche. Ab einem Alter von zwölf Jahren muss zudem ein Nachweis über Impfung, Genesung oder ein negativer Test vorgelegt werden.

Hotelübernachtung in Österreich nur mit 2G

Der Traum von Weihnachten im Skigebiet kann dieses Jahr wahr werden. Ab dem 13. Dezember öffnet Österreich seine Tore wieder für Touristen. Bis voraussichtlich 12. Dezember gilt dort noch der Lockdown. Sollte alles so laufen wie geplant, gibt's im Anschluss an den Lockdown Zutritt zu Hotels nur für Genesene oder Geimpfte. 

Allerdings: Für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren reicht ein PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder ein Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden. Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren müssen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Für die Einreise an sich gilt: Ein Genesenennachweis darf nicht älter als 180 Tage sein, ein Antikörpertest darf maximal 90 Tage her sein. Die vollständige Impfung darf maximal 360 Tage zurückliegen. Diese Zeitspanne verringert sich ab 6. Dezember auf 270 Tage. Ansonsten gilt es einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorzulegen. Auch für Jugendliche ab zwölf Jahre. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in vielen öffentlichen Bereichen.

Schweiz verlangt zweiten Test bei Ungeimpften

Auch im Nachbarland Schweiz ist eine Einreise nur geimpft oder genesen beziehungsweise mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, möglich. Auch ein Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, wird für die Einreise akzeptiert. Zudem muss auch ein Online-Einreiseformular ausgefüllt werden. 

Achtung: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise erneut einen Test auf eigene Kosten durchführen und das Ergebnis dem zuständigen Kanton weiterleiten. Wer unter 16 Jahre alt ist, wird von dieser Testpflicht jedoch ausgenommen. Auch in Restaurants, Bars und Museen müssen Menschen bis 15 Jahre kein Covid-Zertifikat vorlegen. Ältere müssen das zwar dort, die Hotelübernachtung gibt es jedoch ohne Zertifikat.

Portugal bietet Urlaub im „Fast-normal-Zustand“

Wer geimpft, genesen oder unter zwölf Jahre alt ist, kann Weihnachten entspannt an der Algarve feiern. In Portugal müssen nur Ungeimpfte einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorzeigen. Wer mit dem Flieger anreist, muss sich zudem über ein Onlineformular registrieren.

Das schöne an Portugal: Auf dem Festland gibt es kaum noch Beschränkungen. Kinder unter zehn müssen generell keine Maske tragen. Ansonsten besteht die Maskenpflicht lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen und großen Einkaufszentren.

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Auf der Insel Madeira gelten die gleichen Regeln für die Einreise und Tests. Allerdings ist zusätzlich eine Gesundheitserklärung auszufüllen. Eltern haben ihre Kinder im Alter unter zwölf Jahren darin aufzunehmen. Da die Insel den Notstand ausgerufen hat, gilt dort zudem Maskenplicht in Restaurants und im Freien sowie 2G plus: Ein zusätzlicher negativer Schnelltest in Restaurants, Museen und Co. muss vorgelegt werden.

Spanien per Flug nur mit Gesundheitsformular

Spanien hat Deutschland aufgrund der hohen Inzidenzwerte zum Hochrisikogebiet erklärt. Daher gilt für alle Einreisenden, die nicht geimpft oder genesen sind auch dort: Vorlage eines negativen PCR-Tests oder Schnelltests. Dieser darf wieder nicht älter als 72 beziehungsweise 48 Stunden sein. Eine Genesung darf nicht länger als 180 Tage her sein. Das gilt auch für die Balearen und Kanarischen Inseln, jeweils ab einem Alter von zwölf Jahren.

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Auch für Spanien heißt es: Wer mit dem Flieger kommt, muss sich registrieren. Das Gesundheitsformular gibt es online. Es muss 48 Stunden vor dem Flug ausgefüllt werden. Im Anschluss an das Ausfüllen erzeugt das Formular einen QR-Code. Dieser ist beim Flughafen-Check-in sowie bei der Einreise vorzulegen. Es gilt eine Maskenpflicht an öffentlichen Orten und Einrichtungen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Kinder unter sechs Jahren sind davon allerdings befreit.

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