Wohnen
„Jung kauft Alt“ in Norden: Förderfrist wird verlängert
Wer sich in Norden für ältere Häuser entscheidet oder als Familien bauen will, kann Finanzhilfen bekommen. Nun sollen die Antragsfristen verlängert und bereits abgelehnte Anträge neu bewertet werden.
Norden / MEI/HIB - Bereits seit fast zwei Jahren unterstützt die Stadt Norden Familien beim Häuserkauf beziehungsweise Häuserbau. Dafür wurden im Juni vergangenen Jahres zwei Förderrichtlinien rückwirkend zum 1. Januar 2020 auf den Weg gebracht. Ziel der Programme „Jung kauft Alt“ und „Willkommen Familien in Norden“ ist es, den Weg zum Eigenheim zu erleichtern und so junge Familien in der Stadt zu halten. Jetzt soll mit einer Verlängerung der Fristen von drei auf sechs Monate die Antragstellung vereinfacht werden. Den Beschluss dafür brachte der Feuerwehr- und Ordnungsausschuss am Dienstagabend einstimmig auf den Weg.
Beim Förderprogramm „Jung kauft Alt“ wird der Kauf von Immobilien, die älter als 30 Jahre sind, zur Selbstnutzung durch Zuschüsse gefördert. Zusätzlich besteht hierbei die Möglichkeit, weitere Fördermittel für die energetische Sanierung der Immobilie zu erhalten. Beim Programm „Willkommen Familien in Norden“ dagegen werden Neubauten und Häuser, die nicht älter als 30 Jahre sind, zur Selbstnutzung bezuschusst. Die beiden Programme sind im Haushalt der Stadt mit 550.000 Euro pro Jahr eingeplant. „Insgesamt wurden bislang 345.000 Euro an Fördergeldern abgerufen“, sagt Christoph Carls, Fachdienstleiter Bürgerdienste und Sicherheit, auf Nachfrage. „57 Anträge wurden bisher für beide Programme zusammen gestellt. 33 davon wurden bewilligt, elf abgelehnt und 13 werden derzeit noch bearbeitet.“
Bereits abgelehnte Anträge werden womöglich neu bewertet
Ein Grund für die Ablehnung eines Förderantrags sei oftmals die verstrichene Frist zur Einreichung des Antrags. Es habe sich gezeigt, dass einige Antragsteller erst zu einem späteren Zeitpunkt von den Förderprogrammen der Stadt erfahren und dann nicht mehr antragsberechtigt sind, heißt es in der Beschlussvorlage. Diese Frist betrug bis dato drei Monate ab der notariellen Beurkundung der Immobilie. Zukünftig soll sie ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Kaufpreises sechs Monate dauern. Das gilt auch für den Fall des Erwerbs eines Neubaugrundstücks. Dieser Zeitpunkt sei oftmals später als die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages. „Die Antragsfrist wird insgesamt somit deutlich verlängert“, erklärt Carls. „Wir wollen die Familien schließlich unterstützen und das Geld auch auszahlen.“
Ziel sei es, die Fördergelder so vielen Familien zukommen zu lassen wie möglich. Die Neuerung soll rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten, da das Haushaltsjahr noch nicht abgeschlossen ist und die veranschlagten Haushaltsmittel auch ausreichen würden. „Bei den Anträgen, die derzeit noch in Bearbeitung sind, warten wir auf die Änderung der Richtlinien.“ So könnten diese unter den neuen Voraussetzungen positiv entschieden werden. Auch aufgrund der alten Regelung abgelehnte Anträge, die ab dem 1. Januar 2021 gestellt wurden, seien dann neu zu bewerten. Am 30. November berät der nicht öffentlich tagende Verwaltungsausschuss über den Beschlussvorschlag und am 7. Dezember entscheidet der Rat der Stadt Norden über die Umsetzung. Informationen zu den Förderprogrammen finden Interessierte auch auf der Website der Stadt, www.norden.de.
„Jung kauft alt“ gibt es auch in anderen ostfriesischen Kommunen wie der Gemeinde Krummhörn. Dort wird das Förderprogramm als sehr erfolgreich eingestuft. Seit dem Beginn der Förderung am 1. Januar wurden schon Dutzende Verträge mit Käufern abgeschlossen, wobei es im Gegensatz zu Norden erst Zuschüsse gibt, wenn die Häuser älter als 40 Jahre sind. Nicht älter als 40 müssen hingegen die Antragsteller sein. Förderberechtigte können ab dem Tag des Einzugs mit einer jährlichen Förderung von mindestens 600 Euro über eine maximale Laufzeit von sechs Jahren rechnen. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind gibt es bis zum 18. Lebensjahr noch 300 Euro jährlich dazu.