Berlin

Corona-Impfpflicht: Wie sie in Deutschland aussehen könnte

Jan-Malte Wortmann
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Von Jan-Malte Wortmann
| 22.11.2021 13:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Die Debatte über eine allgemeine Corona-Impfpflicht wird kontrovers geführt. Foto: dpa/Lino Mirgeler
Die Debatte über eine allgemeine Corona-Impfpflicht wird kontrovers geführt. Foto: dpa/Lino Mirgeler
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Die Frage nach einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland wird kontrovers diskutiert. In anderen Ländern ist sie schon Realität. Aber wie könnte sie aussehen? Wie würde sie durchgesetzt werden? Ein Überblick.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen erreicht beinahe täglich neue Höchstwerte, gleichzeitig ist die Impfquote immer noch nicht hoch genug, um die vierte Welle zu brechen. Bund und Länder reagieren mit härteren Maßnahmen. Die meisten Beschränkungen gelten für Ungeimpfte. Doch viele Experten sind sich einig: Ohne eine höhere Impfquote werden diese Maßnahmen nicht reichen. Politikerinnen und Politiker, Gesundheitswissenschaftler und viele Personen des öffentlichen Lebens plädieren dafür, sich impfen zu lassen. 

Bund und Länder beschlossen zuletzt eine Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Behindertenheimen. Zur Corona-Impfung verpflichtet werden hier diejenigen Mitarbeiter, die Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben.

Debatte über Impfpflicht polarisiert

Und wenn das alles nicht mehr hilft? Längst ist auch eine Debatte über eine allgemeine Impfpflicht für alle Erwachsenen entstanden. Die Meinungen gehen weit auseinander. Markus Söder beispielsweise plädiert für einen Immunisierungszwang für alle Erwachsenen, auch Karl Lauterbach und RKI-Chef Lothar Wieler wollen eine Impfpflicht nicht mehr ausschließen. Zu den Gegnern gehören zum Beispiel CDU-Gesundheitsminister Spahn und die FDP. 

In einer Umfrage des NDR Niedersachsen sprach sich zuletzt eine Mehrheit von 65 Prozent der Befragten für eine allgemeine Impfpflicht aus. In einer repräsentativen Umfrage der „Bild am Sonntag“ waren 52 Prozent dafür.

Video: Wie könnte eine Corona-Impfpflicht in Deutschland aussehen?

Mehr zu dem Thema:

Impfpflicht in Österreich ab dem 1. Februar

Als erstes Land in Europa will Österreich eine allgemeine Impfpflicht einführen. Ab dem 1. Februar soll diese gelten. Ab dann müssen sich alle Erwachsenen in dem Land gegen Covid-19 impfen lassen. Ausnahmen gelten nur für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Basis der Impfpflicht ist ein neues Gesetz, das noch durch das Parlament muss. Doch hier gilt eine Zustimmung als sicher.

Wichtig für eine allgemeine Impfpflicht ist eine eindeutige juristische Grundlage. Österreichische Juristen haben mehrfach betont, dass es keine rechtlichen Bedenken in der derzeitigen Situation gebe. Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk sagte gegenüber dem „ORF“, dass eine solche Maßnahme „rechtlich einwandfrei“ durchgeführt werden könne, wenn von Experten eindeutig dargelegt würde, dass sie „wirksam und geeignet“ zur Bekämpfung der Pandemie sei. Diese „Schwelle der Verhältnismäßigkeit“ sei seiner Meinung nach aktuell aber bereits erreicht.

Impfpflicht in Österreich - hohe Strafen für Verweigerer

Ab Februar sollen dann alle Ungeimpften in Österreich auf postalischem Weg zu einer Impfung aufgefordert werden. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Verwaltungsstrafen rechnen. Offizielle Details hat die Regierung in Wien noch nicht veröffentlicht. Nach Angaben von „oe24“ drohen Impfverweigerern allerdings Geldbußen von circa 1450 Euro. Wer diese nicht zahlen will, könne sogar mit bis zu vier Wochen Haftstrafe rechnen. Im Februar, wenn die Impfpflicht gerade beginnen soll, solle es aber zunächst eine Übergangsphase geben, während der Verstöße nicht mit voller Härte geahndet werden.

Corona-Impfpflicht auch in Deutschland denkbar?

In Deutschland gibt es bisher keine konkreten Pläne für eine allgemeine Impfpflicht. Stattdessen soll aktuell versucht werden, durch bundesweite 2G-Regelungen den Druck auf die Ungeimpften zu erhöhen. Am Montag, 22. November, plädierte Gesundheitsminister Jens Spahn noch einmal mit Nachdruck an alle Menschen, sich impfen zu lassen. „Ende des Winters werden vermutlich alle entweder geimpft, genesen oder gestorben sein“, sagte er weiter.

Doch die Debatte über eine Impfpflicht ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Vertreter der Ampel-Fraktion ließen verlauten, dass sie darüber in Gesprächen seien. Nach der Ansicht vieler Experten kann eine Impfpflicht nur als letztes Mittel verordnet werden, wenn sich eindeutig belegen ließe, dass alle vorangegangenen Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz der Bevölkerung gewährleisten könnten.

Dafür müsste aber zunächst eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, ähnlich wie es aktuell in Österreich geschieht. Ein entsprechender Gesetzesentwurf müsste dann vom Bundestag beschlossen werden. Teilweise könnte auch die praktische Umsetzung problematisch werden. Es müssten klare Vorgaben entstehen für den Fall, dass Personen sich vehement weigern oder sogar mit Gewalt auf die Impfplicht reagieren.

Beispiel Masern-Impfpflicht in Deutschland

Eine andere allgemeine Impfpflicht gilt bereits seit dem 1. März 2020 in Deutschland: Die Pflicht, seine Kinder gegen Masern zu impfen. Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr müssen beim Eintritt in die Schule, den Kindergarten oder die Kindertagesstätte einen Nachweis über die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Masern-Impfung vorlegen. Auch Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal müssen sich gegen Masern impfen.

Eltern, die ihre Kinder in einer Kita oder einem Kindergarten betreuen lassen und diese nicht impfen lassen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen eine Geldbuße von bis zu 2500 Euro zahlen. Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch einer Kita oder eines Kindergartens ausgeschlossen werden. Wer nicht gegen Masern geimpft ist, darf auch keine Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung, wie einem Kindergarten oder einer Gesundheitseinrichtung, aufnehmen.

Kinder oder Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen, die bereits vor Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes im März 2020 dort betreut wurden oder tätig waren, müssen den Nachweis über die Masernschutzimpfung bis zum 31. Dezember 2021 erbringen. Die entsprechende Nachweispflicht war vergangenen Sommer verlängert worden.

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