Analyse
Werden Corona-Regeln in ostfriesischen Kneipen eingehalten?
Werden in ostfriesischen Kneipen die Corona-Regeln eingehalten – oder herrschen hier ähnliche Zustände wie teilweise im Landkreis Cloppenburg? Die Reporter Claus Arne Hock und Andreas Ellinger haben sich umgeschaut.
Ostfriesland - Selten haben so viele Zeitungskollegen vor einer Recherche „viel Spaß“ gewünscht. Wir, die Reporter Claus Arne Hock und Andreas Ellinger, gingen Freitag- und Samstagabend auf Kneipen-Tour in Ostfriesland. Aber nicht, um uns zu amüsieren. Wir wollten uns – stichprobenartig – einen Eindruck verschaffen, wie es um die Einhaltung der Corona-Regeln bestellt ist.
Was und warum
Darum geht es: 2G (Genesen oder Geimpft) in Kneipen ist während der aktuellen Corona-Welle eher das Problem als ein Teil der Lösung.
Vor allem interessant für: Politiker sowie Kneiper und ihre Gäste
Deshalb berichten wir: Weil sich in der aktuellen Corona-Welle die Frage stellt, ob Ostfriesland strengere Verhaltensregeln braucht oder erstmal die bestehenden besser kontrolliert werden müssten. Die Autoren erreichen Sie unter: a.ellinger@zgo.de und c.hock@zgo.de
In der vorliegenden Analyse schildern wir nicht nur das, was wir gesehen und gehört haben, sondern auch unsere Überlegungen dazu unter Aspekten der Pandemiebekämpfung.
Die Ausgangslage
Im vergangenen Corona-Winter war uns aufgefallen, dass Ordnungsbehörden und Polizei im Landkreis Cloppenburg offensichtlich besonders fleißig überprüften, ob Corona-Vorschriften eingehalten werden. In ihren Pressemitteilungen listeten sie unzählige Regel-Verstöße in Kneipen auf.
Dieser Eindruck verstärkte sich vor einer Woche: Die Cloppenburger Kreisverwaltung ließ eine Disco in Friesoythe von der Polizei räumen. Angeblich wurde dort eine 2G-Party gefeiert – also nur mit Geimpften und Genesenen. Die Ordnungshüter stellten fest, „dass die Gäste ohne Kontrolle ihres Impfstatus oder des Status als Genesene Einlass erhielten“.
Aus Ostfriesland ist derartiges nicht bekannt. Daher wollten wir schauen, ob hier nur weniger kontrolliert wird oder die Vorschriften besser eingehalten werden. Im Kern ging es uns um die Frage: Müssen auch in Ostfriesland die Corona-Regeln verschärft werden, um die aktuelle Infektionswelle zu brechen – oder sollten erstmal die bestehenden Regeln besser durchgesetzt werden?
Der Rechercheansatz
Wir wählten die drei größten Städte in Ostfriesland für unsere Stichproben aus: Emden, Leer und Aurich. Und wir hatten bewusst nicht nur die „ersten Adressen“ am Ort auf dem Zettel. Letztlich aufgesucht haben wir ein Bistro, ein Café, sechs Kneipen und zwei Tanzlokale. Ungefähr nochmal so viele gastronomische Betriebe haben wir angesteuert, aber nicht betreten – in der Regel, weil fast keine Gäste da waren.
Wir gingen mit gemischten Gefühlen an diese Recherche heran. Die Zahl der Neuinfektionen war in allen drei Gebieten hoch. Auch der Landkreis Aurich hatte vor unserem dortigen Einsatz am Sonnabend die 100er-Marke bei der Inzidenz überschritten. Eine Kneipen-Tour birgt unter solchen Bedingungen natürlich Infektionsrisiken.
Zu unserer eigenen Sicherheit boten wir fast alles auf, was das Impfstoff-Angebot in Deutschland hergibt. Einer von uns ist mit Astrazeneca und Biontech kreuzgeimpft, der andere mit Johnson & Johnson erstimmunisiert und mit Biontech geboostert, also mit aufgefrischtem Impfschutz ausgestattet. Hinzu kamen Desinfektionsmittel, das Bemühen um Abstand in 2G-Kneipen und Mund-Nasen-Schutz beim Herumlaufen in 3G-Lokalen.
Der 3G-Standard
3G – also genesen, geimpft oder getestet – war an diesem Wochenende in Ostfriesland der Mindeststandard. Er ist bei Inzidenzen über 50 in der Gastronomie vorgeschrieben. Wir waren damit im Bistro und im Café konfrontiert – also dort, wo in der Regel etwas mehr Platz ist, Abstände folglich großzügiger eingehalten werden können, es tendenziell etwas weniger ausgelassen zugeht und weniger Alkohol getrunken wird.
Die Gültigkeit der Impfausweise hat das Personal jeweils penibel überprüft. Das heißt, es hat nicht nur geschaut, ob ein digitaler Nachweis-Code auf dem Mobiltelefon ist, sondern auch das Datum der Impfungen kontrolliert. Denn der Geimpften-Status setzt erst 14 Tage nach der Zweitimpfung ein beziehungsweise bei Johnson & Johnson nach der Erstimpfung. Im Bistro wurde zusätzlich das Geburtsdatum abgefragt, im Café der Impf-Code mit einer Prüf-App gescannt.
Nach unseren Personalausweisen hat uns in beiden Fällen niemand gefragt. Nur dadurch wäre feststellbar gewesen, ob wir die passenden Personen zu unseren Impfzertifikaten sind – es hätte ja sein können, dass wir Nachweis-Codes anderer Leute vorgezeigt haben. Allerdings wird dieser Zusatz-Check, der Missbrauch ausschließt, in der niedersächsischen Corona-Verordnung offenbar nicht vorgeschrieben.
Der 2G-Standard
Die ostfriesischen Kneipen und Tanzlokale – also die gastronomischen Betriebe, in denen nichts oder eher wenig gegessen, aber dafür umso mehr Alkohol getrunken wird – scheinen in der Regel freiwillig auf den 2G-Standard zu setzen. Dann ist Feiern ohne Abstand und Maske erlaubt. Und der Mindestabstand könnte gerade in kleinen Kneipen eh nicht eingehalten werden – es sei denn, man ließe fast keine Leute rein, was dann aber wohl unwirtschaftlich wäre. Außerdem erspart der 2G-Standard vermutlich Diskussionen mit manchen Gästen, die in angetrunkenem Zustand womöglich sowieso ohne Maske herum- oder zur Toilette laufen würden.
Unsere Impf-Nachweise wurden in allen sechs Kneipen und in beiden Tanzlokalen kontrolliert. Teilweise aber nur mit einem flüchtigen Blick auf den digitalen Code – obwohl auf einem unserer Mobiltelefone nicht auf Anhieb das Impfdatum beziehungsweise der Hinweis auf die Vollständigkeit der Impfung erkennbar war. Um das sehen zu können, musste der Code angetippt werden.
In einer Kneipe und in einem Tanzlokal mussten wir zusätzlich zum Impf-Nachweis unsere Personalausweise zeigen – bereits vor beziehungsweise im Eingang. Dahingegen gab es auch Kneipen, in denen der Impf-Nachweis erst am Sitzplatz eingefordert wurde – wo wir bis dahin teilweise etliche Minuten lang saßen. Wenn das bei einem ungeimpften Superspreader – also einem besonders ansteckenden Corona-Infizierten – passieren würde, könnten sich andere, geimpfte Gäste infizieren.
Die Luca-App
Nur in der Hälfte der Lokale wurden wir aufgefordert, unsere Kontaktdaten zu hinterlassen – mit der Luca-App. Und in der anderen Hälfte? Im Bistro gab es einen Registrierungs-Code auf dem Tisch, in vier Kneipen nicht. In zwei dieser Kneipen hing der Code im Eingangsbereich, in den übrigen zumindest nicht so offensichtlich, dass wir ihn gesehen hätten.
Was nach einer kleinen Nachlässigkeit klingen mag, kann in einem Infektionsfall unzählige Ansteckungen nach sich ziehen. Die besagten Kneipen hatten 2G-Standard, also keine Maskenpflicht und keine Abstandsregeln. Wenn dort ein infizierter Geimpfter sitzt und keine Kontaktdaten der anderen Gäste registriert sind, dann können diese im Falle ihrer Ansteckung unzählige weitere Menschen infizieren – weil sie nicht gewarnt beziehungsweise schnellstens getestet werden können.
Die Corona-Warn-App
Wo keine Kontaktdaten hinterlassen wurden, könnte die Corona-Warn-App weiterhelfen – sofern die Gäste sie nutzen und die „Risiko-Ermittlung“ aktiviert haben. Falls einer der Gäste positiv getestet wird und das Ergebnis in die App einspeist, dann werden zumindest die anderen App-Nutzer gewarnt.
Wie weit verbreitet ist die Corona-Warn-App noch? Um dies zu überprüfen haben wir in jeder Kneipe einen sogenannten UUID-Scanner auf dem Mobiltelefon aktiviert. Diese Anwendung überprüft, wie viele Mobiltelefone in der näheren Umgebung die Kennung der Corona-Warn-App aussenden.
Das Ergebnis war fast überall gleich: Ungefähr ein Drittel der Gäste hatte die Warn-App aktiviert. Ausreißer nach oben waren das Bistro und eine Kneipe. Dort schien – eine hundertprozentige Genauigkeit erreicht man nicht – mindestens die Hälfte die Warn-App aktiviert zu haben.
Die Umsetzbarkeit
Insbesondere das Thekenpersonal in kleinen Kneipen, in denen die zusätzlichen Kosten für einen Türsteher womöglich den Betrieb unwirtschaftlich machen würden, ist mit der Corona-Kontrolle der Gäste leicht überfordert – insbesondere, wenn keine App zur Verfügung steht, mit der digitale Impfnachweise gescannt werden können. Erst muss der Impf- oder Genesenen-Nachweis angeschaut werden, der manchmal nicht auf den ersten Blick alle erforderlichen Informationen preisgibt. Dazu sollte ein Abgleich mit dem Personalausweis erfolgen. Und dann muss noch zur Registrierung der Kontaktdaten aufgefordert und dies überwacht werden. Bei einer „2G Plus“-Regelung müsste zudem ein Test-Nachweis überprüft werden.
Was das Prozedere etwas vereinfachen kann: Die Corona-Warn-App kann mittlerweile Luca-Codes verarbeiten. Hat man den eigenen Impfstatus in der Warn-App hinterlegt, braucht man für die Status-Kontrolle und das Einchecken nur noch eine App. Und die Gastronomen können dabei vorhandene Luca-Codes weiter nutzen.
Eine Konzentration auf die Warn-App bringt aber auch etwas mehr Arbeit fürs Personal mit sich: Anders als beispielsweise bei der CovPass-App ist der Impfstatus in der Warn-App nicht sofort ersichtlich und muss daher etwas genauer kontrolliert werden.
Unser Fazit
Unsere Stichprobe hat ergeben, dass das Personal in allen Lokalen bemüht war, für eine relative Corona-Sicherheit der Gäste und von sich selbst zu sorgen. In allen gastronomischen Betrieben wurde der Impfstatus überprüft – wenn auch unterschiedlich akribisch.
Aufgrund dieser grundsätzlich positiven Feststellung haben wir uns entschieden, nicht konkret zu benennen, wo wir Mängel festgestellt haben. Obwohl die Nachlässigkeiten – insbesondere, was die Kontaktdaten-Registrierung betrifft – weitreichende Folgen haben können.
Ein Tanzlokal und eine Kneipe seien aber dennoch namentlich erwähnt: Die „Kulisse“ in Emden und das „Tiffany“ in Aurich haben, soweit wir das einschätzen können, alles richtig gemacht. Sie haben die Impf-Zertifikate umfassend geprüft, sich dazu die Personalausweise zeigen lassen und für eine Registrierung per Luca-App gesorgt.
Die 2G-Regel ist aus unserer Sicht allerdings eher Teil des Corona-Problems als der Lösung. Auch Geimpfte können infektiös sein und andere anstecken – und diese Gefahr ist besonders groß, wenn keine Maske getragen und keine Abstände eingehalten werden müssen. Abhilfe würde „2G Plus“ schaffen, also 2G plus Corona-Test. Damit würden die Ansteckungsrisiken in Kneipen und anderen Lokalen sinken. In der Folge wäre es weniger risikobehaftet, wenn bei der Kontaktdaten-Erfassung geschlampt wird. Test-Ergebnisse können übrigens auch in der Corona-Warn-App gespeichert werden.