Kommentar

Epidemische Lage: Absurde Entscheidung der Bundestags-Mehrheit

Andreas Ellinger
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Ein Kommentar von Andreas Ellinger
| 18.11.2021 21:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) macht bald einen Abgang – und Olaf Scholz (SPD) will formaljuristisch ohne „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ weitermachen, obwohl sich Deutschland in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite befindet. Foto: Kappeler/dpa
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) macht bald einen Abgang – und Olaf Scholz (SPD) will formaljuristisch ohne „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ weitermachen, obwohl sich Deutschland in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite befindet. Foto: Kappeler/dpa
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Die epidemische Lage von nationaler Tragweite ist in Deutschland so schlimm wie noch nie. Die Ampel-Fraktionen im Bundestag wollen sie aber nicht verlängern. Formaljuristisch.

65.371 Corona-Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden hat das Robert-Koch-Institut (RKI) am Donnerstag gemeldet. Dessen Chef Lothar Wieler geht davon aus, dass die Dunkelziffer doppelt oder sogar dreimal so hoch ist. Wann also, wenn nicht jetzt, soll es in Deutschland eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ geben? Aber die wollten die Ampel-Fraktionen nicht verlängern. Das ist absurd! Selbst der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, der als Corona-Experte gilt, konnte das am Mittwoch in der Sendung von Markus Lanz im ZDF nicht schlüssig begründen.

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In Paragraf 5, Absatz 1, des Infektionsschutzgesetzes steht: „Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 nicht mehr vorliegen.“ In Satz 6 heißt es: „Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil erstens die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat (. . .) oder zweitens eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet.“ Nach diesem Gesetz herrscht also eindeutig eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vor.

@ Den Autor erreichen Sie unter a.ellinger@zgo.de