Berlin

Kampf gegen vierte Welle: Das wollen Bund und Länder heute beschließen

Justus Wilke
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Von Justus Wilke
| 18.11.2021 09:17 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) berät immer wieder während der Pandemie per einer Videokonferenz mit den Länderchefs neue Corona-Maßnahmen, hier im März 2021. Foto: Bundesregierung/Jesco Denzel
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) berät immer wieder während der Pandemie per einer Videokonferenz mit den Länderchefs neue Corona-Maßnahmen, hier im März 2021. Foto: Bundesregierung/Jesco Denzel
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Nach der Sitzung im Bundestag steht am Donnerstag auch eine Bund-Länder-Konferenz an. Dort wollen Angela Merkel und die Länderchefs über gemeinsame Corona-Regeln diskutieren. Ein Überblick über die geplanten Maßnahmen.

Am Donnerstag haben die Infektionszahlen in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht: Mehr als 65.000 meldete das Robert Koch-Institut am Morgen. Dazu ist am Donnerstag der Tag der Corona-Entscheidungen: Ab 9 Uhr stimmt der Bundestag über ein neues Infektionsschutzgesetz ab. Von 14 Uhr an treffen sich Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer, um über neue Maßnahmen zu entscheiden.

Der „Bild“ liegt bereits der Beschlussentwurf zur Bund-Länder-Konferenz vor. Demnach wollen Merkel und die Länderchefs mehrere Maßnahmen diskutieren. In einigen Punkten sind sich die Verantwortlichen allerdings noch uneinig. So ist weiterhin unklar, ab welcher Hospitalisierungsrate es Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte oder etwa auch Testpflichten für Geimpfte und Genesene (2G plus) geben soll.

Grundsätzlich gilt, dass es sich auch bei dem nun vorliegenden Beschlussentwurf lediglich um eine Diskussionsgrundlage handelt. Eine endgültige Einigung gibt es wie bei den vorherigen Runden der Ministerpräsidentenkonferenz mit Merkel erst ganz am Schluss.

Livestream: Sehen Sie hier die Pressekonferenz mit Merkel nach der MPK

Impfangebote ausweiten, Kinderimpfungen vorbereiten

Laut der Beschlussvorlage wollen Bund und Länder wieder den Zugang zu einer Corona-Impfung erleichtern, dabei sollen mobile Impfteams, Impfzentren, Betriebsärzte und anderen Einrichtungen helfen. 

Außerdem sollen bereits jetzt Vorbereitungen getroffen werden, dass möglichst schnell Kinder zwischen fünf und elf Jahren geimpft werden können - sobald die Ständige Impfkommission (Stiko) das offiziell empfehle.

In Alten- und Pflegeheimen und anderen Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sollen künftig alle Mitarbeiter und Besucher einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sei. Geimpfte Mitarbeiter müssen bis zu dreimal wöchentlich testen lassen oder selbst testen.

Homeoffice nur für Ungeimpfte? Bund werde das „regelmäßig prüfen“

Am Arbeitsplatz soll nach Plänen der Kanzlerin und der Länderchefs in Zukunft bundesweit die 3G-Regel gelten - das müsse täglich nachgewiesen werden. Der Arbeitgeber müsse das kontrollieren und dokumentieren. 

Auch die Homeoffice-Pflicht wird genannt: „Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, muss die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.“ Der Bund werde regelmäßig prüfen, ob die Regelung auf ungeimpfte Personen beschränkt werden könne.

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Darüber hinaus wird bei der Bund-Länder-Konferenz offenbar auch die 3G-Regel im Nah- und Fernverkehr beschlossen. Die Länder würden erwarten, dass der Bund sich organisatorisch und auch finanziell um die Kontrolle der 3G-Regel in Bus und Bahn kümmere.

Flächendeckend 2G

Besonders interessant ist auch ein weiterer Punkt, über den die Länderchefs und Merkel diskutieren wollen: eine flächendeckende 2G-Regelung. Die Länder würden, sofern noch nicht geschehen, den Zugang zu verschiedensten Veranstaltungen und Einrichtungen auf Geimpfte und Genesene beschränken. Genannt werden dabei: Freizeit, Kultur, Sport, Cafés und Restaurants, körpernahe Dienstleistungen sowie Hotels. 

Ausgenommen von der Regel seien allerdings, wer (noch) nicht geimpft werden könne; also Kinder unter zwölf Jahren oder Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Sehen Sie hier, in welchen Bundesländern die 2G-Regel bislang gilt:

Auch 2G-Plus soll demnach eine Option sein sein, wenn in einem Bundesland die Hospitalisierungsrate einen Schwellenwert überschreite. Wo dieser Schwellenwert liegt, steht derzeit allerdings noch nicht fest. Von einer 2G-Plus-Regelung wären besonders Clubs und Bars betroffen.

Schüler sollen nicht weiter belastet werden

Laut der Beschlussvorlage sind Merkel und die Länderchefs sich einig, „dass weitere Belastungen für Kinder und Jugendliche zu vermeiden und sie gleichzeitig bestmöglich zu schützen sind“. In der Schule sollen sie regelmäßig und „kindergerecht“ mit Lolli-Tests getestet werden.

Pfleger sollen erneut einen Pflegebonus erhalten, womit die Politiker ihre Anerkennung ausdrücken möchten. Außerdem greift der Bund nochmals in die Tasche, um Unternehmen zu unterstützen, die von der Pandemie besonders getroffen seien. Die "Überbrückungshilfe III Plus“ werde daher um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert.

Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen

Kurz vor der Bund-Länder-Runde zur Corona-Lage mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) haben die unionsgeführten Länder außerdem eine Impfpflicht für Pflege- und Heilberufe vorgeschlagen. Das geht aus einer vom NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) an alle Länder verschickten Beschlussvorlage der unionsgeführten Länder hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Wüst hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz inne. Die Impfpflicht solle auch für Krankenhauspersonal und Mitarbeiter in Behinderteneinrichtungen gelten, heißt es in der Vorlage.

Streit um Verlängerung der epidemischen Notlage

Der letzte Punkt in der Beschlussvorlage ist besonders pikant: Die Regierungschefs von Bund und Ländern „bitten“ den Bundestag, die epidemische Lage von nationaler Tragweite zu verlängern. Das sei wegen der „ernsthaften Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland“ vonnöten.

Am 25. November wird die epidemische Notlage nationaler Tragweite auslaufen, sollte der Bundestag sie bis dahin nicht noch einmal verlängern. Auf der rechtlichen Grundlage der epidemischen Notlage hat die Politik in den vergangenen anderthalb Jahre Corona-Maßnahmen erlassen können.

SPD, Grüne und FDP haben eine Mehrheit im Parlament und wollen diesen Rechtsstatus nicht verlängern. Stattdessen verabschiedeten sie am Vormittag ein überarbeitetes Infektionsschutzgesetz, das künftig den rechtlichen Rahmen für Corona-Regeln bilden soll. Das kritisieren unter anderem die Unionsparteien.

mit dpa

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