Negativzinsen
Banken riskieren Vertrauen der Kunden
Das Landgericht Berlin hat Negativzinsen der Sparda-Bank für rechtswidrig erklärt. Einmal mehr haben sich damit Verbraucherschützer vor Gericht durchgesetzt. Den Instituten sollte das zu denken geben.
Für Sparer sind es harte Zeiten: Die steigende Inflationsrate frisst langsam aber sicher ihr Erspartes auf, zugleich erheben immer mehr Banken Negativzinsen. Der Freibetrag, ab dem diese greifen, pendelt sich dabei immer weiter unten ein und trifft mittlerweile auch Verbraucher mit kleinem Vermögen.
Das Vorgehen der Banken ist ein Stück weit verständlich. Schließlich brechen den Geldhäusern wegen des Zinstiefs Erträge weg, zugleich müssen sie selbst Negativzinsen für ihre Einlagen bei der EZB zahlen. Zugleich haben die Negativzinsen einen für die Banken schönen Nebeneffekt, sind sie doch ein willkommener Anlass, den Kunden Geldanlageprodukte zu verkaufen, an denen die Geldhäuser gut verdienen.
Für den Verbraucher ist all das mehr als frustrierend. Für ihn ist daher das Urteil des Landgerichts Berlin gegen die Sparda-Bank, wonach solche von Verbraucherschützern ohnehin kritisierten Verwahrentgelte nicht zulässig sind, eine gute Nachricht. Was dabei auffällt: Auch wenn die Sparda-Bank in Berufung gehen mag, so ist es doch bereits das dritte Mal in kurzer Zeit, dass ein Gericht die Banken in die Schranken weist. Für die Banken sollte das ein Weckruf sein – nicht nur, weil ihnen Rückzahlungen in Milliardenhöhe bevorstehen, sondern vor allem, weil sie mit ihrem unzulässigen Geschäftsgebaren das Vertrauen ihrer Kunden riskieren.