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Ist jetzt Ruhe um Grachten II in Greetsiel?

Claus Hock
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Von Claus Hock
| 16.11.2021 10:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Im Sommer, im Wahlkampf in der Krummhörn, war auch Grachten II immer wieder Thema. Seitdem ist es um die Grundstücksvergabe still geworden.
Im Sommer, im Wahlkampf in der Krummhörn, war auch Grachten II immer wieder Thema. Seitdem ist es um die Grundstücksvergabe still geworden.
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Im Krummhörner Wahlkampf wurde viel über die Grundstücksvergabe in den Greetsieler Grachten II diskutiert. Was ist aus dem Thema eigentlich geworden?

Greetsiel - Es war der Aufreger des Wahlkampfes in der Krummhörn: Bürgermeisterkandidat, Ratsmitglied und damaliger Ortsvorsteher von Greetsiel – Alfred Jacobsen – hat eines der vergünstigten Grundstücke im Greetsieler Neubaugebiet Grachten II bekommen. Inwieweit das vor allem moralisch in Ordnung war, wurde viel diskutiert.

Was und warum

Darum geht es: Wer ein Grundstück im Neubaugebiet Grachten II in Greetsiel bekommen hat, muss innerhalb einer bestimmten Frist mit dem Bauen anfangen.

Vor allem interessant für: Krummhörnerinnen und Krummhörner; diejenigen, die sich für den Immobilienmarkt interessieren.

Deshalb berichten wir: Wir haben uns gefragt, was nach dem Wahlkampf aus dem Thema geworden ist.

Den Autor erreichen Sie unter: c.hock@zgo.de

Doch was ist aus der Sache geworden? Kurz vor Beginn der neuen Ratsperiode war Jacobsen sogar so weit, dass er von seiner Verschwiegenheitspflicht bezüglich des Vorganges befreit werden wollte. Diese Verschwiegenheit gilt, weil die Vergabe der Grundstücke im Verwaltungsausschuss (VA) geschah – und Grundstücksvergaben im Grundsatz nicht öffentlich sind.

Antrag nicht weiter verfolgt

Jacobsen bestätigt, dass im bisherigen VA schon vor Wochen der Antrag gestellt wurde, dass er in Sachen Grachten II von seiner Schweigepflicht entbunden wird. Zur Abstimmung sei es aber nicht gekommen, da dafür Einstimmigkeit notwendig gewesen wäre und sich schon vor dem Votum abgezeichnet hätte, dass es Gegenstimmen gibt. Inzwischen sei aber wieder „Ruhe im Karton“ was das Thema angeht, zumal der Schweigepflicht-Antrag vor der Kommunalwahl angestoßen worden sei, um Jacobsens Wahlkampf nicht zu gefährden. Jacobsen hätte, da er selbst von der Entscheidung zu den Grundstücken betroffen war, an der Abstimmung nicht teilnehmen dürfen. Dies rügte auch die Kommunalaufsicht an dem Verfahren. Weitere Konsequenzen gab es aber nicht.

Standort des Neubaugebiets. Grafik: Archiv
Standort des Neubaugebiets. Grafik: Archiv

Im neuen Verwaltungsausschuss werde der Antrag wohl auch nicht wieder auf den Tisch kommen, zumal es jetzt bei Grachten II auch noch „freie Grundstücke ohne Ende“ gebe, so Jacobsen. „Der VA des Krummhörner Gemeinderates hat die Bewerbungsunterlagen stichwortartig überprüft. Alle vom VA gewünschten Auskünfte hat die Verwaltung gegeben“, heißt es von der Gemeindeverwaltung auf Nachfrage.

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Fünf Jahre Zeit

Bei den vergebenen Grundstücken handelt es sich um vergünstigte Flächen, die von der Gemeinde speziell für junge Familien und Menschen ohne Eigentum vorgesehen waren. Diese Vorgabe wurde im Laufe der Vergabe durch den Verwaltungsausschuss aufgeweicht. Wie viele Personen, die bereits über Wohneigentum verfügen und jetzt auch bei den vergünstigten Grachten II Grundstücken bedacht wurden, teilt die Gemeinde nicht mit. Ende August hieß es, dass es 80 Bewerbungen auf 41 Grundstücke gegeben habe und es am Ende des Auswahlverfahrens noch 28 potenzielle Käufer gegeben hat. Die vergünstigten Grundstücke liegen bei 99 Euro pro Quadratmeter – im Gegensatz zu mehr als 200 Euro pro Quadratmeter bei den übrigen Grundstücken im Neubaugebiet.

Die Erschließung und Vermarktung des gesamten Baugebiets läuft über die Niedersächsische Landesgesellschaft (NLG). Zusammen mit dieser seien, so die Gemeinde, auch die Verträge für die vergünstigten Grundstücke erarbeitet worden. „Die Grundstücke in besagtem Baugebiet müssen innerhalb einer Frist von fünf Jahren bebaut werden“, heißt es auf Nachfrage. Bei Nicht-Einhaltung des Vertrages habe die NLG ein Rückkaufsrecht. Entsprechende Klauseln, die für eine schnelle Bebauung der Grundstücke sorgen sollen, gibt es auch in anderen Baugebieten. So zum Beispiel in Emden im Gebiet Conrebbersweg-West. Hier ist es so: Ab dem Tag, an dem der Bebauungsplan für das Gebiet rechtskräftig wird, bleiben fünf Jahre. Binnen dieser Zeit muss für jedes Grundstück zumindest ein Bauantrag bei der Stadt eingereicht sein. Passiert das nicht, sind 5000 Euro fällig. Das Geld geht an die Stadt.